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Autor Thema: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €  (Gelesen 26260 mal)

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Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
#30: 26. November 2022, 13:40
Da es sich bei derlei Kosten nicht um den gem. Satzung nur "bargeldlos" zu zahlenden "Rundfunkbeitrag" selbst handelt, könnte in solchen Fällen ggf. Antrag auf Mitteilung der Barzahlungsstelle für die satzungskonforme Barzahlung dieser Zusatz-Kosten gestellt werden... ;) siehe u.a. unter
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
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In einem fiktiven ähnlichen Fall hat Person R genau dies getan und im Falle des RBB war dann auch eine Barzahlung dieser 20€ möglich.


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Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
#31: 26. November 2022, 15:56
In einem fiktiven ähnlichen Fall hat Person R genau dies getan und im Falle des RBB war dann auch eine Barzahlung dieser 20€ möglich.
Und wo? Sicher nicht in Köln? Wurde die Entgegennahme dieser Zahlung ordnungsgemäß vom Entgegennehmenden der Zahlung quittiert?


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Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
#32: 26. November 2022, 16:12
Ich denke schlicht und einfach, für diese 20 Euro ist kein automatisierter Verwaltungsapparat vorhanden wie beim Rundfunkbeitrag. Das Verwaltungsgericht kann noch schnell während eines Klageverfahrens eher nebenbei diese Kostennote ausstellen, danach muss nicht Köln, sondern das Justiziariat der zuständigen LRA die Abwicklung vornehmen, da getrennt vom Rundfunkbeitrag. Kommt kein Geld, wird gerade noch so eben eine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung von dort (LRA Justiziariat) rausgeschickt, um rechtlich den Titel zu behalten.


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Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
#33: 26. November 2022, 16:15
Eine fiktive Person B würde - so lange eine derartige "Forderung" nicht nachweislich zugestellt und dann auch noch nachweislich gemahnt wurde - mglw. überhaupt nicht reagieren... ;) Selbst wenn der RBB hier eine Ausnahme bilden sollte... Stichwort "Einzelfall"... ::) :laugh: ...ist zumindest vom MDR nicht bekannt, dass dieser mehr als nur ein formlos versendetes Schreiben zur Einforderung gesendet und dann nie wieder etwas diesbezüglich von sich hören gehabt haben lassen könnte. Wie wohl weiter oben schon angedeutet, können diese Kosten vmtl. nicht in der Software des "Beitragskontos" verbucht werden. Und sehr wahrscheinlich wird hier auch die vollständig automatisierte Zahlungsabwicklung über die Maschine in Köln außen vor sein. Die Verwaltung dieser Kosten - da kein "Rundfunkbeitrag", keine Säumniszuschläge, keine Mahngebühren usw. - kann und darf mglw. gar nicht an den sog. "Beitragsservice" ausgelagert werden. Sie wird wohl ausschließlich bei der jeweiligen Rundfunkanstalt und ausschließlich manuell bearbeitet.

Edit: Diese Sichtweise deckt sich wohl mit dem soeben überschnittenen Vorkommentar von "seppl" ;)


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Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
#34: 26. November 2022, 16:23
Sie wird auf jedenfall nicht nach Köln ausgelagert, da die Mahnung direkt vom Justiziariat kommt. Das läuft alles händisch. Weil wenige klagen und davon die meisten dann die 20 Euro bezahlen, lohnt sich m.M.n weder eine aufwändige Einzelabwicklung noch eine Automatisierung der Vollstreckung. Die Vollstreckungsstellen würden sich auch bedanken für noch extra Parallelvollstreckungen zum Rundfunkbeitrag.
Die beim Rundfunkbeitrag den Vorgang erleichternde Vollstreckungshilfsbehörde dürfte hierfür wohl auch eher nicht tätig werden dürfen. Selbst wenn es ggf. dieselbe Behörde ist.


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Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
#35: 18. September 2023, 14:07
Querverweis aus wiederholtem Anlass...
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