Also, mit Verlaub, aber wer sich etwas gründlicher mit der Materie befasst und in die einschlägigen Info-Threads einliest, würde erkennen, dass dies nichts "neues" und
diese Herangehensweise nicht zielführend ist.
Als redlicher Bürger zaht P jedoch erst, wenn ihm jemand darlegt, woraus sich die Forderung ergibt. Vertrag? Gesetz? Als Wirtschaftsjurist sind P keine Fälle bekannt, in welchen ein Gläubiger ohne Anspruchsgrundlage zum Ziel gekommen ist 
Nachdem die GEZ es nach 1 1/2 Jahren nicht geschafft hat, ihre Forderung zu begründen (es heißt immer nur "die Forderung ergibt sich aus einem Gesetz".....welchem? Fundstelle?)
[...]
Wie ihr seht, hat P den Argumentations-Spieß mal umgedreht und die GEZ ihre Forderung belegen lassen. Schließlich ist in der deutschen Rechtsordnung der Anspruchssteller darlegungspflichtig.
[...]
- Anspruchsgrundlage wurde noch nie durch den Anspruchssteller gegenüber Person P dargelegt.
- Es gibt keinen Titel. Noch nie hat ein Richter diesen Fall zu Gesicht bekommen.
- P ist zahlungswillig, ihm wurde jedoch nie meine Zahlungspflicht dargelegt, sondern immer nur Rechnungen übersandt
[...]
- Wann sind die Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung erfüllt?
- Kommt es Tatsächlich nur auf die Meinung einer Gerichtsvollzieherin an? Ohne Richter?!
- Darf Person P die Vermögensauskunft verweigern?
- Sollte Person P die Vermögensauskunft abgeben?
Um es abzukürzen:
Der "Anspruchsteller" ist hier nicht oder nur bedingt "darlegungspflichtig", da die
veröffentlichten Gesetze die "Darlegung" sind bzw. als diese verstanden werden.
Die
Fundstellen der Gesetze sind u.a. auf den
Bescheiden angegeben.
Die Gesetze sind bekanntgegeben - siehe via
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlu.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.htmlsowie auch unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.htmlSich dies allein extra noch darlegen lassen und erst dann zahlen zu wollen, erübrigt sich.
Es ist mehr als müßig, nur auf Darlegung der Rechtsgrundlagen hin zahlen zu wollen
...und dies ergibt sich auch aus den -zigfachen diesbezüglichen Diskussionen im Forum.
Auch eines
"richterlichen Titels" bedarf es nach der jetzigen Sicht- und Verfahrensweise
nicht, da hier nach dem Willen des Gesetzgebers
VERWALTUNGsvollstreckung greifen soll... und nicht etwa das PRIVATrechtliche Mahnverfahren - siehe u.a. unter
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.htmlDass das mit der Vollstreckungshilfe und diversen anderen Randbedingungen im Konflikt steht, ist ein anderer Aspekt - wird aber bereits an anderer Stelle im Forum diskutiert - siehe u.a. unter
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.0.htmlObige Argumente/ Fragen von Person P schützen (leider) nicht vor der Vollstreckung.
Dafür muss Person P dann schon etwas mehr tun.
Person P muss sich womöglich vom "WIRTSCHAFTsrecht" lösen und mal eingehender mit "VERWALTUNGsrecht" befassen. Letzteres ist entweder anzuwenden - oder aber auszuhebeln. Aber einen Weg daran vorbei gibt es nicht, so lange es die o.g. Gesetze in ihrer jetzigen Form gibt.
Person P "muss" die Vermögensauskunft nicht abgeben und "darf" sie auch "verweigern...
...aber sie müsste sich dann mit den daraus erwachsenden Konsequenzen arrangieren

(Eintragung ins Schuldnerverzeichnis > zur Kenntnis an die SCHUFA mit den bekannten Konsequenzen...)
Ab 500€ wird zudem i.d.R. die Vermögensauskunft via Auskünfte bei Dritten, d.h. unter
Umgehung des "Widerständlers", von der "Landesrundfunkanstalt" beauftragt und vom GV eingeholt, was dann über kurz oder lang z.B. zur direkten
Konto- oder Lohnpfändung führt - "ohne Zutun des Betroffenen".
Alles schon -zigfach im Forum dokumentiert.
Ich erachte daher obige Fragestellungen für erledigt.Im Weiteren bitte noch eingehend einlesen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.