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Autor Thema: Markenrecht - Unionsmarke -> EU-Recht  (Gelesen 4998 mal)

  • Beiträge: 1.557
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Re: Markenrecht - Unionsmarke -> EU-Recht
#15: 30. Juli 2021, 00:22
Auswirkungen einer "Wort-Bildmarke" in "Verwaltungsakten"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19825.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2021, 15:15 von Bürger«

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  • Beiträge: 387
Re: Markenrecht - Unionsmarke -> EU-Recht
#16: 30. Juli 2021, 01:07
Genau. Hierzu fehlt es bisher an Quellen belastbarer Rechtsprechung und grundlegender Rechtsquellen, damit die Verwaltungsgerichte bei den Klagen gegen Festsetzungsbescheide "gezwungen" werden können, auch diesen Aspekt zu beachten.


Edit "Bürger" @alle: Zu den Auswirkungen auf die "Bescheide" siehe und diskutiere bitte unter
Auswirkungen einer "Wort-Bildmarke" in "Verwaltungsakten"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19825.0
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2021, 15:19 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

  • Beiträge: 7.309
Re: Markenrecht - Unionsmarke -> EU-Recht
#17: 30. Juli 2021, 16:09
Querverweis zu neuem Thema:

EuGH C-202/08 P - Eine Marke ist kein Hoheitszeichen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35557.0

Zusammenfassend läßt sich auf jeden Fall erkennen, daß Verbraucher*innen im Unionsrecht nicht verpflichtet sind, hoheitliche Befugnis desjenigen anzunehmen, der ihnen gegenüber mit einer national bzw. unionsweit eingetragenen Waren- bzw. Dienstleistungsmarke kommuniziert.

Auch der Staat darf im Unionsrecht eingetragene Marken verwenden, aber nur dort, wo er als Marktteilnehmer auftritt und daher wie alle Marktteilnehmer ohne hoheitliche Befugnisse handelt.

Weiterführend:

EuG T-347/09 - Begriff "Unternehmen" mit weiterem Bezug zu den dt. ÖRR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35122.0

EuG T-231/06 - Öffentl. beauftr. Unternehmen -> Einhaltepfl. EU-Wettbewerbsrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35198.0

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg203052.html#msg203052

Keine hoheitl. Befugnis f. j.P.ö.R in Wettbewerb; gefestigte Rechtrspr. des BFH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30952.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2021, 16:53 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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