@querkopf
Was ist an der Aussage nicht verständlich, daß eine (Unions)Marke am Markt Anwendung findet, also nach Vorgabe des Unionsrechts im Wirtschaftsleben und diese Vorgaben auch für alle staatlichen Stellen gilt?
Welchen Stellenwert wird wohl ein Dokument im Unionsrecht haben, auf dem sich eine Marke nach Maßgabe des Unionsrechts befindet, die derjenige verwendet, der dieses Dokument ausgestellt hat?
Welchen Stellenwert wird im Sinne des Unionsrechts dieses Dokument wohl darüberhinaus haben, wenn der, der es mitsamt seiner darauf abgebildeten Marke im Sinne des Unionsrechts verwendet, national bundesfachgerichtlich wie unionsgerichtlich als "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" bezeichnet wird?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;