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Autor Thema: Traumgehälter bei ARD und ZDF: Über 9.000 Euro Verdienst im Durchschnitt  (Gelesen 14816 mal)

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Boerse.de, 10.05.2017

Traumgehälter bei ARD und ZDF:
Über 9.000 Euro Verdienst im Durchschnitt


Zitat
[..] Dabei erzielte ein ARD-Angestellter nach einem KEF-Bericht (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) 2016 im Durchschnitt eine Gesamtvergütung von 108.252,00 Euro jährlich (9.021,00 Euro monatlich).
[..]
Inklusive der Beteiligungsgesellschaften und freiberuflicher Mitarbeiter arbeiten hier über 42.000 Menschen, was der Einwohnerzahl einer mittelgroßen Kreisstadt entspricht. Allein für die Eintreibung und die Verwaltung der Gebühren auf den 44 Mio. Beitragskonten werden in der Gesellschaft Zentrale Beitragsservice über 1.000 Mitarbeiter beschäftigt.
[..]
Dimensionen wie bei der  ARD wären bei börsennotierten Privatanbietern unvorstellbar. Der Konkurrent und DAX-Titel ProSiebenSat1 (Programme RTL, SAT 1, VOX) beschäftigt knapp 6.000 Mitarbeiter bei einem Umsatz von 3,7 Mrd. Euro, die betriebswirtschaftlich mit den GEZ-Gebühren vergleichbar sind. Während dessen Personalkostenquote bei 16%, verharrt sie bei der ARD über der Marke von 50%.

Weiterlesen auf:
http://www.boerse.de/nachrichten/Traumgehaelter-bei-ARD-und-ZDF-Ueber-9000-Euro-Verdienst-im-Durchschnitt/7766250


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Uwe

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Da verdichten sich doch die Indizien für ein sittenwidriges Wuchergeschäft.
Wenn man die Zahlen vergleicht und dann in seine Gedanken noch "selbstlose Förderung gemeinnütziger Belange" nach AO mit einfließen lässt, kommt man auf eine unterschlagene Summe die über die Jahre in die zig Milliarden geht.


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Guten TagX!

Üppige Gehälter im "ARD-Konzern" höher als bei den DAX-Unternehmen? Link:

https://deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2017/2017_05_08_dav_aktuelles_ard.html

Zitat
9.021 € monatliche Durchschnittsvergütung unangefochtener deutscher Spitzenwert?

2016 erzielte ein ARD-Angestellter nach dem KEF-Bericht im Durchschnitt eine Gesamtvergütung von 108.252 € jährlich oder 9.021 € monatlich (Tabelle). Dieser Betrag setzte sich aus 7.238 € Gehalt und 1.783 € Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, aus denen seine zukünftige Betriebsrente gespeist wird.

Diese Traumvergütung lag deutlich über der Marke vieler Vergleichsgruppen:

Sie ist doppelt so hoch wie das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt der Gesetzlichen Rentenversicherung, die 2016 bei 36.267 € lag. Wird zwecks Vereinheitlichung eine monatliche Nebenkostenpauschale von 35% unterstellt, kommen wir im Bundesdurchschnitt auf 48.960 € jährlich oder 4.080 € monatlich. Ob der ARD-Wert bei diesem Vergleich noch angemessen ist, wird nicht einfach zu beantworten sein.

Schneller wird sich der Bürger eine Vorstellung über die Angemessenheit machen, wenn er die niedrigeren Vergütungen einiger Spitzenbeamten z.B. eines Hochschullehrers oder eines Bundeswehrgenerals heranzieht. Er muss dabei wissen, dass im "Staatsfernsehen" nicht nach dem Bundesangestelltentarif (BAT), sondern nach einem eigenen Tarif entlohnt wird.

Wie fällt der Vergleich mit der Wirtschaft aus? Gehaltsreports von Personalberatungen belegen, dass Fach- und Führungskräfte in der freien Wirtschaft weniger als bei der ARD verdienen. Stepstone nennt für 2016 eine Gehaltzahl von 5.750 € monatlich, die bei einer großzügigen Nebenkostenpauschale von 40% eine Gesamtvergütung von 8.050 € monatlich ergibt. Von den analysierten Berufen könnten nur die Mediziner und Zahnmediziner (9.279 €) mithalten, die Mitarbeiter der führenden Branche Chemie und Erdölverarbeitenden Industrie, mit 7.958 €, schon nicht mehr.

Der Vergleich mit den Vergütungen in den DAX-Firmen ergibt ebenfalls eine Fehlanzeige. In unsere Auswahl kommen Bayer (hoher Akademikeranteil), Volkswagen (Sieger beim letzten Gehaltszufriedenheits-Index der FAZ) und die Lufthansa (Traditionskonzern, in dem allerdings schlecht bezahlt wird). Zahlen für die Muttergesellschaften - Konzernzahlen würden wegen der vielen Tochtergesellschaften in Niedriglohnländern das Bild verzerren - ergeben,  dass auch die die Bayer AG mit 8.216 €, VW mit 7.336 € (trotz 2016er Bonus) und die Lufthansa mit mageren 4.940 € von der ARD übertroffen werden.

Weitere Vorteile - hohe Arbeitsplatzsicherheit und gedeckte Pensionsrückstellungen

Bei der Bewertung des Arbeitsverhältnisses geht s nicht allein um das Gehalt. Ebenso wichtig: Die Arbeitsplatzsicherheit, Diese kann mit der Fluktuationsquote oder dem Anteil der Zeitverträge ermittelt werden. Diese Angaben sind bei der ARD nicht zu erfahren. Personalfreisetzungen, wie in der Wirtschaft üblich, kommen bei Festangestellten wohl hier nicht vor. Bevor diese Bedrohung real wird, dürfte der Riese wohl zuerst auf seine "Reservearmee" von den über 11.000 freien Mitarbeitern und Mitarbeitern mit Arbeitnehmerüberlassung zurückgreifen. Diese Gruppe weist trotz geringerer Altersvorsorgezusagen eine nur unwesentlich niedrigere Vergütung wie die Festangestellten aus (Tab. 67 KEF-Bericht).

Exkurs: Die Pensionsrückstellungen der ARD-Beschäftigten sind auf der Aktivseite der Bilanz durch Wertpapiere unterlegt. Die zukünftigen Betriebsrenten gelten daher formal als sicherer, weil sie nicht allein auf dem staatlichen Erfüllungsversprechen basieren. Aufgrund geänderten Bilanzierung (BilMoG) wird zuletzt auch bei der ARD eine Deckungslücke von 2,2 Mrd. € attestiert. Die Frage, wie hoch die Pensionen (Betriebsrenten) selber sind und welche Einschnitte die letzte Reform bringen wird, sprengt das Thema dieses Beitrages. Aus dem WDR-Geschäftsbericht von 2015 erfährt der Bilanzleser (S. 143), dass sie im Durchschnitt bei monatlich 1.839 € lag. Hinzu kommt noch die gesetzliche Rente.      

Weil wir WOHNEN, werden wir zum RentenbeitraX herangezogen?

Meine Fresse!

Fiktive Beschwerdebegründung:

Seite 781 - 961 Abschnitt B.241. Verfassungswidrige Heranziehung zu Rentenzahlungen / Der Rundfunkbeitrag als verdeckte Rentenkasse

Yoo Lupus, auch eine Taktik! Alles verfassungswidrig regeln!

Hmm ... Zeit die Wahsinnigen mit ihren eigenen Waffen zu schlagen! Rein fiktiv:

Zitat
In Anbetracht der völligen Verfassungswidrigkeit des RBS TV und der Tatsache das rein gar niX verfassungskonform geregelt wurde, bitte ich um Fristverlängerung für die Klagebegründung um ca. 5 Jahre.
Der Beklagte wird ferner aufgefordert 4 Tonnen A 4 Papier anzuliefern und einen Industriedrucker zur Verfügung zu stellen. Ferner fordere ich die x. Kammer auf, sich an die Präsidentin des VG zu wenden und um weitere 20 Richterstellen zu bitten.

Ersatzweise beantrage ich den Widerruf der Widerspruchsentscheidung durch den Beklagten und die Anerkennung meiner Wohnung als konsularische Vertretung und exterritorialem Gebiet der

Banana Bahama Republic of Democracy (BBRD)!

Hilfsweise erkläre ich mich bereit, als Betriebs-Heil-Stätte JVA zu fungieren und die leitenden Angestellen des Beklagten zu ihrem eigenem und gesellschaftlichem Schutz in Heilungs-Verwahrung zu nehmen. In diesem Falle erwarte ich eine dauerhafte Beitragsbefreiung und die Verlagerung der Betriebs-Heil-Stätte JVA auf die Bahamas. Der psychologische Druck auf die leitenden Angestellten des Beklagten bei Unterbringung in einer normalen Wohnung wäre zu groß. Dies würde zu weiteren traumatischen Störungen führen. Der ohnehin verwirrte Zustand der leitenden Angestellten des Beklagten würde sich erheblich verschlimmern.

Daher ist eine Unterbringung der leitenden Angestellten des Beklagten in Yachten der Betriebs-Heil-Stätte JVA Bahamas erforderlich.

Als Kostenvorschuss habe ich 8,3 Milliarden Euro errechnet.

Für Ihre Überweisung habe ich einen Überweisungsträger vorbereitet.

Die Direktanmeldung der leitenden Angestellten des Beklagten zur Unterbringung in der Betriebs-Heil-Stätte JVA Bahamas habe ich bereits vorgenommen und bestätige hiermit ihre Anmeldung rückwirkend zum 01.01.2013.
Bedauerlicherweise hat der Beklagte es versäumt die Jahreszahlung für die Unterbringung seiner leitenden Angestellten für 2013, 2014, 2015 und 2016 zu leisten. Ich habe daher die rückständigen Zahlung per "Festsetzungsbescheid" als "Selbstvollstreckungstitel" verfügt. Sollte die Zahlung von 33,2  Milliarden Euro nicht innerhalb von 14 Tagen auf meinem Konto gutgeschrieben werden, vollstreckt sich der "Festsetzungsbescheid" selbst.

Der Beklagte wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass ich Meister des Bananen-Woodoo und Träger des 94. Dan der Bananen-Kampfkünste bin. Ich bin daher befugt und befähigt die "Selbstvollstreckung" des "Festsetzungsbescheides" durch bloßes DENKEN herbeizuführen.




 :)


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Um hier nicht nur mit Durchschnittswerten zu argumentieren, welche ja durch hoch- und höchstbezahlte Intendanten und Direktoren "verzerrt" werden könnten, hier mal ein sehr guter Überblick über die

Gehälter des NDR
Gehälter bestimmter Berufsgruppen (Tarifgehälter Stand 01.06.2016)
http://www.ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/Was-verdienen-die-Mitarbeiter-des-NDR-,ndrdaten189.html


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Noch etwas detaillierter gibts hier:
https://www.ndr.de/der_ndr/daten_und_fakten/handbuchpersonal112.pdf

Eine Neid-Debatte sollte vermieden werden, aber da ja oft behauptet wird, die zusätzlichen Renten seien mit denen im öffentlichen Dienst vergleichbar (wobei die Zusatzversicherung des öD von den Mitarbeitern mindestens zum Teil selbst finanziert wird und bei weitem nicht das Niveau der Rundfunk-Zusatzrenten erreichen), könnte man ja auch mal Gehälter vergleichen.
Wenn gemeinhin von "funktionsgerechter Finanzausstattung" der LRAs gesprochen wird, sollte auch mal die Frage erlaubt sein, wie die Einkommensdifferenzen zwischen den Rundfunk-"Behörden" und dem restlichen öffentlichen Dienst zu rechtfertigen sind.

Zitat
So werden beispielsweise Redakteurinnen und Redakteure, Ingenieurinnen und Ingenieure wie auch Angestellte der Verwaltung nach VG1 oder VG2 bezahlt, wenn sie eine größere Redaktion oder eine Abteilung leiten und Personalverantwortung für feste und/oder freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen.

Im öD werden Ingenieure (m/w) ab E11 aufwärts (abhängig von Personalverantwortung) vergütet. Ingenieure über E13 sind mir nicht bekannt. Tabelle z.B. hier: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2016&matrix=1
Aktuellere Tabellen: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/

Unterschiede sind schon beeindruckend... Rundfunk muss für die Gesellschaft enorm wichtig sein.  :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2017, 19:59 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

S
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Bezogen auf den "ARD-Konzern" lag der ehemalige römische Konsul Norbertus Flosus mit seiner Prognose "Die Renten sind sicher" gar nicht mal so weit daneben.

Lasst es nicht auf unsere Kosten zu wahr werden :-X



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2017, 22:06 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

K
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Was bei den Lohntabellen auf externen Seiten noch fehlt sind die enormen Spesen und Zuschläge für Arbeit nach 20 Uhr, am Wochenende, in einer fremden Stdt etc.
Mitte der 90er sprach ich mal mit einem Rundfunktechniker, der am Sonntag für eine 3-Minütige Übertragung von einem Event so an die 2000 DM verdient hat.
Man kann also davon ausgehen, dass auch diese neuen Zahlen noch weit an der Wirklichkeit vorbei gehen.


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Von 22Uhr bis 6Uhr gibt es +25%, Sonntags gibt es +50%


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In meinem Fall stellte der Techniker den Übertragungswagen um 8 Uhr morgens an den Sendeplatz. Die Übertragung fand ca. um 22 Uhr statt, und dann noch abbauen und nach hause fahren. Ab der 14. Stunde am Sonntag komme ich nach aktuellem Tarifvertrag auf 150% Zuschlag von ca. 60 Euro Stundenlohn. Dazu kommt dann noch der Verpflegungsmehraufwand von 40 Euro pro Tag und evtl. noch 180 Euro Übernachtungspauschale. Jetzt mag man sagen, es ist auch ein harter Job, 15-16 Stunden am Sonntag zu arbeiten, aber der besagte Techniker sass eigentlich den ganzen Tag nur rum. Effektive Arbeitszeit maximal 4 Stunden. Das war auch der Moment als ich anfing den Rundfunk zu hassen. Ich hab damals genauso lang gearbeitet, sass aber nicht den ganzen Tag rum und bekam 20 Mark die Stunde, nicht 90-150. Hinzu kommt, dass die Veranstaltung ohne die vielen Helferlein hätte gar nicht stattfinden können, ohne den Rundfunk aber sehr wohl.
In anderen Berufen sind solche enormen Zuschläge auch bei extremen Arbeitsbedingungen kaum zu erwirtschaften.


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Von 22Uhr bis 6Uhr gibt es +25%,
Schau mal beim BAG nach; es hat hierzu von denen eine Entscheidung; diese +25% sind es bei Wechselschicht und Co.; bei Dauernachtarbeit sind +30% angemessen.

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 9.12.2015, 10 AZR 423/14
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=d00608504a2d6fd97692e3dfde7a5047&nr=18456&pos=1&anz=2

Zitat
Leitsätze

Ein Zuschlag iHv. 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen stellt ohne das Vorliegen besonderer Umstände, die auf eine höhere oder geringere Belastung schließen lassen, regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG dar. Bei Erbringung der regulären Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit erhöht sich der Ausgleichsanspruch regelmäßig auf 30 %.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
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Mein Nachbar ist bei dem Verein. 100% gibts am Feiertag, Zuschläge werden nicht addiert, es zählt immer der höchste. Das Hotel wird beim Außeneinsatz bezahlt. Spesensätze sind die offiziellen. 60€ Stundenlohn bekommt auch nicht der leitende Ingenieur in der höchsten Altersstufe.


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Um auf Gehälter, wie auf der Seite des NDR angegeben zu kommen, muss der Stundenlohn (für die Leitenden Angestellten) zwischen 48 und 60 Euro liegen. Spesen und Zuschläge und Überstunden sind in die Tabellen vermutlich nicht einbezogen. In der freien Wirtschaft wäre das auch gar nicht kritikwürdig, wenn es aus Zwangsbeiträgen für eine vermeintlich gemeinnützige Anstalt (die nach AO zu selbstlosem Handeln verpflichtet ist) finanziert wird aber eben schon.


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Mein Nachbar bringt mir nächste Woche die Gehaltstabelle mit, die Stelle ich dann gerne online.


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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Mit großem Interesse wird die präzise Vergleichsrechnung erwartet.
Hier könnte Zündstoff für juristische Waffen mit Hebelwirkung vorliegen. Hier einmal gelistet, damit die Faktenermittler überblicken, was zündstoff-geeignete Schlüsselinfo ist und von einer Vertiefung profitieren würde.


Bisherige Überschlagsrechnung hier: Vermutlich ist die Vergütung beim Staatsfernsehen ARD, ZDF,... etwa 60 % oberhalb von Vergleichswerten der staatlichen Verwaltung und von nicht-privilegierten Teilen der Wirtschaft.
Dies muss als Richtwert dienen für die "öffentlich-rechtlichen" Anstalten des Staatsfernsehens, zumal dort im Gründungsakt "Gemeinnützigkeit" als Handlungs-Maxime vorgegeben ist - zu interpretieren als "gemeinwohldienlich", nicht ausgerichtet auf die böse "Profit-Maximierung".
Wir sind ja unter den Gutmenschen des Staatsfernsehens, die mit dem heren Bildungsauftrag ihr edles Sein auf Erden ideell vergolden, was deshalb nicht zugleich materielles Vergolden sein darf.

Intendanten: Anfangsverdacht der Straftat der Veruntreuung auszuschließen?
Die Forderung wurde schon September 2016 schriftsätzlich formuliert und ist Teil der Gerichtsakte, also beweiskräftig für ihre Existenz
Die gesamte Vergütungshierarchie - mindestens im oberen Bereich - sei aus rechtlichen Gründen abzusenken bei der beklagten ARD-Anstalt (mit zu erwartender Fernwirkung für alle).
Wäre die Überhöhung tatsächlich bei 60 % belegbar, so wäre das ein ganz starkes Argument für Vertiefung der Analyse im angegebenen Sinn.

Berufung auf die KEF? Ganz im Gegenteil... denn:
Würde es bei schätzungsweise 60 % liegen, so können die dies billigenden Entscheider der KEF nicht behaupten, insoweit ignorant gewesen zu sein. Diese Entscheide sind in die - zurückhaltend vorzutragende - Analyse einzubeziehen. Bloße Sparempfehlungen der KEF genügen nicht. Es wäre nötig gewesen, "das Kind beim Namen zu nennen" und den berechneten "Bedarf", was auch immer das sei, um rund ein Drittel zu vermindern.

Anfangsverdacht auf kollektiv vollzogenes Wuchergeschäft gegenüber den Beitragsverpflichteten?
Die Beiträge wären demnach wegen dieser und anderer Gesichtspunkte als 60 % oder mehr oberhalb des rechtlich Zulässigen anzusehen?
Man beachte, dass auch die "Freien" erkennbar in die sehr zuvorkommenden Vergütungs-Regeln wohl einbezogen sind. Das erstreckt sich also möglicherweise auch auf die Leistungen an Dritte.
Wucher-Anfangsverdacht ist nach herrschender Rechtsprechung legitim ab 50 % Überhöhung gegenüber der "angemessenen" Vergütung.
Nötig ist ferner Ausnutzung irgendeiner Zwangslage. Über Mangel an Zwang können die Bürger sich bezüglich der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") sicherlich nicht beschweren. Der Gesetzgebungsprozess kann nicht entlasten, zumal nicht nach den Prinzipien der parlamentarischen Abläufe vollzogen.
Hinzu kommt der Vorwurf der vorsätzlichen kollektiven Unterbindung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber den 4 Millionen Niedrigverdienern. Das wäre der beim Wuchervorwurf auch zu analysierende Teil der Analyse, ob eine Verwerflichkeit der Intentionen vorgetragen werden kann.

Wie hiermit umgehen? Die Reihenfolge: Erst Fakten, dann das Überdenken.
Vorstehendes zeigt, wie extrem dringlich es ist, zu belegen, ob die Mutmaßung von 60 % Überhöhung der gesamten Vergütungshierarchie des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... zutrifft. Wesentliche erste Fakten hat dieser Thread bereits zusammengetragen. Alle diese Fakten wurden hier ins interne Archiv bereits hinein-gehortet.
Noch präzisere Vergleichshilfen wären hilfreich für die Verwertung der Problematik (was wohl bereits in dieser Woche einsetzen wird, aber nicht termingebunden ist, sondern laufend nachbesserbar).

Bitte keine Alleingänge und keine Schnellschüsse.
Strafrecht ist etwas Komplexes. Die Nutzung muss einer ganz bestimmten Dramaturgie folgen, damit das Ziel erreicht wird. Ziel ist nicht, Strafverurteilung zu bewirken. Ziel ist   Auslösung einer Meinungsbildung bei den Entscheidern, dass es zwingende Gründe gibt, eine Reform des Gesamtsystems einzuleiten. 
Sowieso sollten Laien nie Strafanzeigen machen ohne juristischen Beistand. Insoweit bitte auch hier im öffentlichen Forum nur ganz zurückhaltende Wortwahl zu den Straftat-Anfangsverdacht-Erwägungen.

Vergleichswerte und Grenzen der Vergleichbarkeit.
Auf eine besondere Vergleichsproblematik sei hingewiesen: Die starke bundesweite Spreizung der Vergütungswerte. Der Euro ist in München nur rund 70 % wert von dem, was sein Wert in Berlin ist.
Wegen der starken Wert-Differenz der Währung je nach Region werden bei unserer bisher bundesweiten Betrachtung die Konsequenzen der unterschiedlichen Vergütungshöhen noch zu berücksichtigen sein. Dem wird hier bei der Auswertung Rechnung getragen werden. Bei Praktizierung von bundesweiten Mittelwerten dürfte sich das aber neutralisieren.

Was ist zu tun: Fakten und Vergleichswerte beitragen, soweit jemand solche beitragen kann.
Dafür ist dieser Thread ja der richtige Ort und das wird hier nun aufmerksam bezpglich eventueller Nachträge verfolgt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2017, 05:20 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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