Ich möchte mich hiermit ganz herzlich bei allen für die zahlreichen und vielversprechenden Beiträge bedanken
Mit so vielen Antworten und Ideen, dass ich mit dem Lesen/Recherchieren kaum noch nachkomme, hatte ich nicht gerechnet
Vielen Dank dafür

So nun zurück zu Person A: Bezüglich des Wohnverhältnisses hat A nochmal nachgeschlagen und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass seine/ihre Wohnung die im RBStV aufgeführte Definition einer Wohnung erfüllt. Diese Möglichkeit fällt somit also weg.
Des Weiteren hat A nochmal seine Unterlagen durchgesehen und dabei festgestellt, dass er/sie definitiv einen Befreiungsantrag gestellt hat. Dieser wurde mit einem Standard-Wisch abgelehnt. A hat dem ablehnenden Bescheid widersprochen, was jedoch auch nichts gebracht hat. Die Bescheide sind in anonymisierter Form am Ende dieses Beitrags zu finden.
Wie A diesem Beitrag entnehmen kann, geht die allgemeine Tendenz dahin, die offene Forderung nicht zu bezahlen. Nur wie würde dann der weitere Ablauf aussehen und was erzählt A dann dem, mit der Vollstreckung beauftragten, Beamten (Person B) ohne dass dieser/diese sofort die Zwangsvollstreckung in die Wege leitet, wenn A dort in ein paar Wochen ohne das Geld auftaucht? Und sollte A bei einem erneuten Besuch B's direkt eine Kopie des Vollstreckungsersuchens verlangen? Ferner würde A gerne Wissen, ob eine Unterbrechung des Studiums und eine kurzzeitige Inanspruchnahme von Hartz IV dazu führen würde, dass er (vorübergehend) nicht nur von zukünftigen Beiträgen sondern auch von den bereits zur Vollstreckung ausgeschriebenen Beiträgen befreit wird?
Was ich auch noch nicht erwähnt hatte, was aber möglicherweise das Ergebnis einer Klage negativ beeinflusst, ist die Tatsache, dass A ursprünglich Bafög-berechtigt war. A verlor diesen Anspruch jedoch nachdem die Förderungshöchstdauer infolge eines Studiengangwechsels und diverser Probleme im aktuellen Studiengang, welche das Überschreiten der Regelstudienzeit nach sich zogen, erreicht wurde.
By the way: Hört auf hier solche Sachen wie Zigarettenstaatsverträge in den Raum zu werfen bevor irgendein geistig umnachteter Politiker davon Wind bekommt und dies in der freudigen Erwartung weitere Einnahmen umsetzt

Unseren Politikern ist vieles zuzutrauen

@noGEZ99:
Geringverdiener müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen!
Angstmacherrei. Wenn A sowiso schon alles auf Ebay verkauft hat gibt es nichts zu pfänden. Selbst einen Fernseher darf B nicht pfänden.
das tut nicht weh. Aber soweit kommt es nicht wenn A sich richtig wehrt.
Hat A denn das Vollstreckungsersuchen kopiert? Bitte hier posten.
A sollte sich beim Sozialamt melden und Sozialhilfe beantragen.[...]
Klagen ist wahrscheinlich kostengünstiger für A als zu bezahlen.[...] A hat also gute Chancen dass das Gericht erstmal nicht urteilt.
- Woher weißt du, dass Geringverdiener keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen? Ich konnte dazu nur gegenteiliges finden wie z.B. das hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18827.0 - Das A nicht Pfändbares besitzt stimmt so auch nicht ganz. A besitzt zwar keinen Fernseher dafür jedoch einen Beamer (Wert unter 500€) und weiß nicht, ob dieser ebenfalls nicht gepfändet werden darf, da er die Funktion des Fernsehers übernimmt. Hinzu kommt wie bereits erwähnt der Motorroller (damaliger Neupreis über 2000€) sowie das neue Fahrrad (Mountainbike, Wert über 500€). So gesehen gäbe es also schon ein paar Wertsachen bei denen sich, soweit A weiß, eine Pfändung lohnen würde.
- A hat vor der Vermögensauskunft keine Angst, jedoch davor, dass mit der Auskunft die o.g. Wertsachen bekannt und im schlimmsten Fall gepfändet werden.
- Das Vollstreckungsersuchen hat A nicht kopiert könnte jedoch bei einem erneuten Besuch des zuständigen Beamten (Person B) danach fragen.
- Was nützt es A Sozialhilfe zu beantragen wenn diese sowieso abgelehnt wird, da Studenten nicht Sozialhilfe-berechtigt sind? Sozialhilfe führt doch nur im Falle der Bewilligung zu einem Befreiungsgrund von den Rundfunkbeiträgen.
- Das Klagen tatsächlich der günstigere Weg ist, schätzt A auch nach den vielen Beiträgen hier immer noch als sehr riskant ein. Denn A hat erst kürzlich einen recht aktuellen Beitrag hier im Forum gelesen, bei dem ein minderbemittelter Student seine Klage gegen die GEZ verlor, da der Richter den Studenten selbst für seine prekäre finanzielle Lage verantwortlich machte, indem dieser für sein Studium länger brauchte als vorgesehen. Diese Begründung könnte auch A zum Verhängnis werden, da auch A sich nicht mehr in der Regelstudienzeit befindet! Auch die Behauptung, dass Geringverdiener nicht zahlen müssen und darauf eine Klage aufzubauen scheint wenig erfolgsversprechend zu sein, wie hier nachzulesen ist:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18827.0 Nur darauf zu hoffen, dass ein überarbeitetes Gericht erstmal nicht urteilt ist A zu wenig. Denn dann hätte A's Vater vollkommen Recht besser jetzt zu zahlen, bevor die Sache in einem halben Jahr wieder auf dem Tisch liegt nur diesmal um die Prozesskosten und eventuelle Mahngebühren teurer.
@drboe
- Woher habt ihr die Info, dass Geringverdiener nicht zu zahlen müssen? Ich hatte hier genau das Gegenteil gelesen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18827.0][url]http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18827.0[/url]
- Was bringt A den Gang zum Sozialamt, wenn bereits vorher feststeht, dass ein Antrag auf Sozialhilfe abgelehnt wird?
Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass A Wohngeld bewilligt wurde und der Stadt somit eigentlich bekannt sein müsste, dass A kaum Geld hat. Leider hat der Bewilligungsbescheid der Wohngeldstelle weder bei der GEZ noch bei Person B irgendwelche Türen geöffnet.
- A würde nur gezwungenermaßen zahlen, wenn alle anderen Maßnahmen sehr wahrscheinlich nicht zum Erfolg führen würden und die Sache für A nur noch teurer machen. Einfach wäre die Zahlung der Rundfunkbeiträge für A nicht! Denn A hat im Monat nicht viel mehr Geld zur Verfügung, als Empfänger von Sozialleistungen, nur müssen die davon keine Miete oder Strom bezahlen. Somit bleibt A für Lebensmittel und das teure Medikament lediglich um die 150€ von denen A jetzt auch noch auf weitere 17,50€ verzichten soll.
@Sophia.Orthoi
"Selbstverständlich" verliert man bei Gericht, weil man mit einem von einer Behörde ausgestellten Papier nicht nachweisen kann, dass man arm ist. Trotzdem gewinnt man Zeit, bis das BVerfG entscheidet, und man macht Gewicht, es ist eine Protestform.
- Eine Klage vor Gericht zu verlieren ist für A eine Protestform, die er/sie sich nicht leisten kann. Denn A fürchtet dass sein/ihr Vater Recht behält, eine Klage abgewiesen wird und die ganze Sache noch innerhalb der Studienzeit A's wieder auf dem Tisch liegt, diesmal jedoch doppelt und dreifach so teuer.
@Besucher
- Nachdem was A gelesen hat, dass eine Pfändung sich erst ab einem Wert von 300€ lohnt, könnte das Rad tatsächlich gepfändet werden, da dessen Wert 500€ um wenige hundert Euro übersteigt. Auch gäbe es, wie weiter oben erwähnt, auch noch andere Wertgegenstände wie einen Motorroller oder einen Beamer (als Fernseher-Ersatz)
- Vielen Dank für die interessanten und hilfreichen Verweise bzw. Vorschläge. Ich werde diese im Hinterkopf behalten und darauf zurückgreifen, sollte A tatsächlich den Klageweg gehen




