Es ist nicht erkennbar, wann genau und warum genau diverse Landesrundfunkanstalten Gebrauch machen von externen Anwälten.
Gefühlt mind. 90% der Verfahren werden ohne externe Anwälte bearbeitet.
Ich habe mir dazu Gedanken gemacht, und bin auf zwei Argumente gekommen:
1) -> eigener Sachvortrag kann Prozessbetrug sein:
Wenn ein externer Anwalt einen behaupteten Sachverhalt vorträgt, der sich später als unwahr herausstellt, ist der Anwalt frei von Ansprüchen. Er kann immer behaupten, er sei so von seinem Mandanten informiert worden, und habe dem Sachvortrag auch nichts unplausibles abgewinnen können. (extreme Möglichkeiten mal aussen vorgelassen (gefälschte Beweise, wissentlich falscher Sachvortrag etc)
Trägt der eigene Hoffnar (eigene Angestellte) falsch vor, kann das als Prozessbetrug gegen die Person verwendet werden. Damit gehen die Angestellten ein erhöhtes Risiko ein...
2) -> zuviel Klagen
Es gibt schlchtweg zuviele Bürger die sich diese Massenabzocke nicht (mehr) gefallen lassen, und reihenweise Klagen einreichen...
3) -> Angst vor öffentlicher Bekanntheit der Angestellten/Justitiare
Wenn ein Angestellter der ÖRA vor Gericht auftritt, so kann es passieren, dass sein Aussehen bekannt wird. Vielleicht hat dieser dann Angst vor Repressialien.
Möglicherweise hat es auch schon körperlichen Ungemach gegen Angestellte gegeben, weswegen man sich nun mit Hilfe von fremden Anwälten schützen möchte...
Grüße
Adonis