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Autor Thema: Hungerstreik! Rente für GEZ-Nachfolge gepfändet. Mann tritt in den Hungerstreik!  (Gelesen 117176 mal)

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Danke für das Veröffentlichen auf dieser Seite - nicht jeder ist ein Freund der Datenkrake facebook. Reinhard, was den Unterschied zwischen Theorie und Praxis der Gerichte betrifft, hilft Dir vielleicht das hier:

In theory, there is no difference between theory and practice.
In practice, there is.

(Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Praxis schon.)

Alles Gute!

P.S.: Auf zwischenzeitlichen Wunsch von Reinhard füge ich einen von zahlreichen Links auf diesen Ausspruch hinzu:
https://www.brainyquote.com/quotes/quotes/y/yogiberra141506.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2017, 01:53 von Bürger«

  • Beiträge: 2.351
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Für Facebook-Kram fehlt mir die Zeit. Wer es dem Hungerstreikenden durchgeben kann: 

Gegen die Rundfunkabgabe sind seit 2013 etwa 10 000 Klagen anhängig gemacht worden.
Der Beitragsservice führt ungefähr 100 als gewonnen auf. Es kann von etwa 80 oder mehr Prozent von verlorenen Klagen ausgegangen werden. Diese werden nach hier vorliegenden verschiedenen Informationen dicht vor drohender Verurteilung durch die ARDs regelmäßig weg gezahlt  und durch Anerkenntnis erledigt, damit man weiterhin behaupten kann, man hätte nur gewonnen und nie verloren.
Handelt es sich um eine koordinierte systematische Verfälschung der Wahrheit, um Richter und Vollstreckungsstellen zu täuschen? Die vorstehenden Zahlen sprechen für sich. Der Beitragsservice mag beweisen, dass sie nicht stimmen. Wir sind alle gespannt, wieso diese Ziffern, die so wohl stimmen, nicht stimmen sollen.

Rundfunkgebühr grundgesetz-konform?
Wer dafür das Wort "...gebühr" benutzt, zeigt allein hierdurch, dass er/sie für eine rechtlichen Bewertung juristisch überfordert ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat rund 50 Beschwerden nicht von vornherein abgelehnt, hat also gegenwärtig Zweifel.
Wenn Frau Me. sich für juristisch intelligenter als die Bundesverfassungsrichter hält und gegenwärtig keine Zweifel erkennt, so ist sie ungeeignet, hierüber zu befinden. Der Dienstvorgesetzte ist zu bitten, sie durch Eintritt in die Sache zu ersetzen.

Zu differenzieren ist im übrigen davon die individuelle Zahlungspflicht.
Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass insoweit eine Härtefallprüfung auf Antrag vorzunehmen ist, wenn geeignete Antragsgründe erkennbar sind. 
Dass "niemand" von diesem Entscheid weiß, ist dadurch bedingt, dass er in den richterlichen Rechtsprechungsquellen unsichtbar gemacht wurde. Für diesen Umstand sind die Verantwortlichen bei ARD und ZDF noch zu ermitteln. Das ist in Durchführung.

Der Hungerstreikende bringt allein durch sein Verhalten zum Ausdruck, ein Härtefall zu sein.
Seinem Antrag ist sofort zu entsprechen. Sodann ist in eine Härtefallprüfung einzutreten nach beispielsweise 3 Monaten Überbrückungspause.
Wenn Personen, die an sich zuständig sind, mit diesem rechtlich zwingenden Entscheid nicht einverstanden sind, so wird anheim gestellt, ihnen in der Behörde einen Platz zuzuweisen, der ihrer spezifischen Kompetenz besser entspricht.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Hungerstreik selbst im Fall von sachlichem Irrtum zur Härtefalleinstufung zwingt, weil allein die subjektive Komponente dies erzwingt. Wer diese rechtlichen Prinzipien nicht beim Studium des Rechts gelernt hat, der hat für seinen Beruf zu wenig studiert.

Den Zweifel in Staat und Recht
haben die ARD-Anstalten durch ihre asymmetrische Streitübermacht erzeugt. Der Bürgerhass, den diese Stellen unsinnig gegen Staat und Politik erzeugt haben, ist unermesslich. Den 4 Millionen finanziell Ärmsten im Land die letzten Euros des Monatsendes weg zu pfänden, das reißt eine tiefe Wunde. Das Vertrauen zwischen Bürgerschaft und Staat hat durch diesen Wahnsinn bundesweit unermesslich gelitten in vielen Millionen Fällen.
Der Betroffene hat volles Recht, dies zum Ausdruck zu bringen. Dafür danken wir ihm.
VG von Pedro.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2017, 02:00 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

R
  • Beiträge: 34
Ich habe alle Antworten hier abonniert.
Diese Gelegenheit möchte nutzen, auch allen für die Tipps und den Zuspruch zu danken. 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2017, 18:29 von Reinhard Dowe«

P
  • Beiträge: 3.997
Eines ist zwar okey, das Vorgehen so bringt Öffentlichkeit.
Die weitere Lösung ist aber nicht Hungern sondern festlich und ausgiebig speisen.
Ebenso sind weitere Bescheide abzuwarten um diese schlicht wegen Nichtigkeit zurück zu weisen. Hilfsweise können Widerspruch und auch Antrag auf Aussetzung gestellt werden.

Als weiterführende Gründe wird angegeben, das der Rundfunkbeitrag mangels Mitteln im dafür auch nicht vorgesehenen Budget nicht gedeckt ist, weil die gesamten Mittel bereits für real vorhandene Grundbedürfnisse aufgezehrt werden. Der Rundfunk jedoch kein Grundbedürfnis ist und es dazu keiner Grundversorgung bedarf.

Auch im Hinblick auf die nicht erfolgte Abgrenzung welcher Teil des Rundfunks überhaupt Grundversorgung ist wird davon ausgegangen, das die aktuelle Forderung für eine nicht geforderte Überversorgung gefordert wird, das jedoch ist unzulässig. Geltend gemacht werden könnten maximal die Kosten, welche für eine definierte Grundversorgung anfallen würden. An dieser Stelle ist erkennbar, das wenn Rundfunk kein Grundbedürfnis ist, es auch keiner Grundversorgung bedarf. Damit einher geht, dass der Beitrag auch keinen Anteil für die Grundversorgung ausweist. Der Beitrag ist dadurch in seiner Höhe nicht nach prüfbar. Forderungen welche über dem liegen was zur Grundversorgung notwendig wäre sind nicht zu erfüllen. ...


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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Hallo Reinhard,

auch ich finde Deine Aktion bewundernswert. Alles Gute!


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

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  • Beiträge: 34
..... Reinhard, was den Unterschied zwischen Theorie und Praxis der Gerichte betrifft, hilft Dir vielleicht das hier:

In theory, there is no difference between theory and practice.
In practice, there is.

(Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. In der Praxis schon.)

Alles Gute!

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Nein, der Link hilft mir nicht weiter. Dein Vorschlag zeigt mir eher, dass du mein Vorhaben nicht verstehst. 


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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Offener Brief des runden Tisches in Köln und Antwort des WDR:

Zitat von: offener Brief vom 27.2.2017
An den hoch geachteten Herrn Buhrow,

mit Abscheu habe ich heute einen Artikel im “Internet" zu Kenntnis genommen. Hiermit erbitte ich von Ihnen eine Stellungnahme. Da Sie offensichtlich die Vollstreckung haben durchführen lassen. Obwohl derzeit Verfassungsklagen gegen den Beitragsservice oder Rundfunkanstalten anhängig sind.  Können Sie wirklich nicht abwarten bis die Rechtslage zurechtgebogen ist. Menschenverachtend ist das. Mir fehlen die Worte.

Ich werde die mir bekannten Informationen in meinem Bekanntenkreis publik machen. Ich bin mal auf die Reaktionen gespannt.

PS
Wann gibt es einen Bericht aus Ihrer Redaktion zu diesem Vorfall ? Teilen Sie mir bitte mit wann und wo dieser ausgestrahlt wird. Damit ich eine Wohnung aufsuchen kann, in der noch ÖRR geschaut wird.

Zitat von: Antwort des WDR vom 9.3.2017
Sehr geehrter Herr...,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Februar an Intendant Tom Buhrow, der mich gebeten hat, Ihnen zu antworten.

Auch der WDR hat die Berichterstattung in den Medien zu Herrn Reinhard Dowe verfolgt. Bitte seien Sie versichert, dass wir die Angelegenheit geprüft haben, und dass von Seiten des WDR weder Ignoranz noch Gleichgültigkeit vorliegen.

Aus Gründen des Datenschutzes können wir an dieser Stelle nicht auf die Hintergründe in der Rundfunkbeitragsangelegenheit des Herrn Dowe eingehen.

Die Entscheidung des Herrn Dowe, in dieser Form gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags zu protestieren, erfüllt auch uns mit Bedauern und Sorge. Es ist allerdings schwierig, seine Beweggründe zu verstehen.

Es gibt durchaus Situationen, in denen die Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht zugemutet werden soll. Liegen etwa nachweisbare soziale Gründe vor, kann man sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Zum Beispiel bei Bezug von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Näheres ist unter www.rundfunkbeitrag.de nachzulesen.
Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle Bürger und sie außer Acht zu lassen, weil das persönliche Rechtsempfinden des Herrn Dowe dem entgegenspricht, kann nicht die Lösung sein.

Wir sehen Ihr Engagement, bitten Sie jedoch, auch diese Informationen bei Ihrer Meinungsbildung zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
....

Westdeutscher Rundfunk
Intendanz Publikumsstelle
Appellhofplatz 1
50667 Köln


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Offener Brief des runden Tisches in Köln und Antwort des WDR:

Zitat von: Antwort des WDR vom 9.3.2017
Sehr geehrter Herr...,

Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle Bürger und sie außer Acht zu lassen, weil das persönliche Rechtsempfinden des Herrn Dowe dem entgegenspricht, kann nicht die Lösung sein. ...


Mit freundlichen Grüßen
....

Westdeutscher Rundfunk
Intendanz Publikumsstelle
Appellhofplatz 1
50667 Köln

Meine Erwiderung:

»Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle Bürger und sie außer Acht zu lassen, weil das persönliche Rechtsempfinden des Herrn Dowe dem entgegenspricht, kann nicht die Lösung sein.«

Richtig wäre:
Die grundgesetzlichen Regelungen gelten für alle Bürger und sie außer Acht zu lassen entspricht nicht dem persönlichen Rechtsempfinden des Herrn Dowe – ganz und gar nicht!

Ich teilte zu meinem Hungerstreik mit …. weisen Sie mir nach, wie Sie berechtigt sind, auf irgendeine Weise das Grundgesetz auszuhebeln oder wie es sich aushebeln lässt.

Ich fühle mich mit meinem Rechtsempfinden an den Grundrechten im Grundgesetz gebunden – ohne Wenn und Aber!
 
Reinhard Dowe


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2017, 19:32 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Offener Brief des runden Tisches in Köln und Antwort des WDR:
Zitat von: Antwort des WDR vom 9.3.2017
Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle Bürger und sie außer Acht zu lassen, weil das persönliche Rechtsempfinden des Herrn Dowe dem entgegenspricht, kann nicht die Lösung sein.
[...]
Westdeutscher Rundfunk
Intendanz Publikumsstelle
[...]
Meine Erwiderung:
»Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle Bürger und sie außer Acht zu lassen, weil das persönliche Rechtsempfinden des Herrn Dowe dem entgegenspricht, kann nicht die Lösung sein.«

Oder - noch etwas anders variiert:

"Die gesetzlichen Regelungen einschl. des Grundgesetzes gelten für ALLE und sie außer Acht zu lassen, weil das persönliche Rechtsempfinden diverser Ministerpräsidenten und Landtagsabgeordneter sowie auch des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" und insbesondere des WDR und seines Intendanten, namentlich Herrn Buhrows, dem entgegenspricht, kann nicht die Lösung sein, sondern ist die URSACHE des Ungemachs."

Die Erwiderung von "Westdeutscher Rundfunk - Intendanz Publikumsstelle" ist angesichts der Umstände schäbig, niederträchtig, schofeligst.


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f

faust

... so bitter das klingen mag:

Ihr habt von diesen Leuten nichts, aber auch  GAR NICHTS  zu erwarten.

Und genau das ist der Grund, warum sich hier etwas ändern muss.


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Zitat von: Antwort des WDR vom 9.3.2017
Wir sehen Ihr Engagement, bitten Sie jedoch, auch diese Informationen bei Ihrer Meinungsbildung zu berücksichtigen.
Bei der Meinungsbildung haben die Teilnehmer des runden Tisches in Köln sicherlich auch daran gedacht, dass es eine menschenunwürdige Prozedur ist, sich alle Formulare zur Befreiung zu besorgen. Wobei das Wort "Befreiung" schon das meiste aussagt, was mit Rundfunk und deren Finanzierung zusammenhängt. Wer sich nicht befreien lässt, ist Sklave des örR sowie des WDR. Ohne Rechte! Wer will schon finanzieren, was einen zerstört? Diese Rolle fällt dem WDR zu, auch wenn WDR das mit hohlen Worthülsen und Verweis auf die (aussichts- und würdelose) Befreiungsmöglichkeit abstreitet. WDR sieht tatenlos zu, wie ein Mensch verhungert!!! und lässt Mütter verhaften!!!! um seine eigenen Milliarden zu retten!!!!! Denn die Rolle des unfreien Sklaven wird der Bürger nicht los, es sei denn, ihm würde alles genommen (Einkommen, Geld, Wohnung, Arbeit). Das alles im Namen der Rundfunkfreiheit? Ja aber wo ist denn die Rundfunkfreiheit in Gefahr? Das war sie zu Gebührenzeiten nachweislich auch nicht.
Dabei muss der Bürger die letzte Kontrollinstanz sein. Nicht, was das Programm angeht, aber zumindest, was das Handeln der Intendanten angeht. Diese Möglichkeit wird auf gerichtlichem Weg verhindert. Reinhard Dowe sieht keinen Sinn in diesem Weg und dafür gibt es leider viel zu viele gute Gründe.
Die nächste Möglichkeit ist friedlicher Protest. Diese Möglichkeit hat Reinhard Dowe gewählt. So, wie nicht jeder den Weg durch die Instanzen gehen kann, kann nicht jeder diesen Weg des friedlichen, aber eindrucksvollen Protestes gehen. Der WDR als [staatliche?] Gewalt darf diesen Protest nicht ignorieren. Sollte er das tun, setzt er ein Zeichen, dass friedlicher Protest genau so wenig hilft wie der gerichtliche Weg. Die Konsequenzen dürften klar sein und dass ein Rundfunkunternehmen einen Krieg gegen seine Bürger nicht gewinnen kann dürfte auch feststehen. Denn sobald diese ganze Unfreiheit der Bürger jedem bewusst wird, hört die freiwillige Finanzierung auf. Da braucht es keine Riesendemo mehr, um die Gesetzeslage zu erläutern, sondern da reicht es, auf kleinen Demos die Fakten, Gier und Unfähigkeit der Intendanten aufzuzeigen:

Verhaftete Bürger und ein verhungernder Rentner!!!
WDR stoppt diesen Wahnsinn nicht, denn die Intendanten wollen deren Geld mit [staatlicher] Gewalt!!!
Jeder kann helfen, die Verhaftungswelle zu stoppen: Rundfunkbeitragszahlung einstellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2017, 00:20 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
ARD-ZDF-GEZ und hier insbesondere auch der WDR scheinen nicht begreifen zu können oder zu wollen, dass mit jedem Opfer gut und gern zwei neue Widerständler geschaffen werden.
Statt hier zu deeskalieren wird in stoischer Sturheit und jeglicher Ethik entbehrender Skrupellosigkeit ein fatalistisches "Weiter so!" propagiert, getreu dem Motto
"Heute stehen wir am Abgrund. Morgen sind wir einen Schritt weiter."


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ja nun - ist doch gut so. Des Menschen Wille ist halt sein Himmelreich. Wenn sich die Herrschaften beim ÖRR so stark fühlen bzw. so doof sind - bitte sehr. Die sind alt genug. Die Zahl der Gegner wächst dann eben, & als engagierter Staatsbürger tut man dann halt sogar mit noch mehr Einsatz dagegen, was man kann - & guckt sich in aller Ruhe an, wie die langsam aber sicher baden gehen... :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2017, 01:56 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 3.234
Es wird ein hohes Gut gegen ein höheres Gut aufgegeben. Doch was ist das höhere Gut? Die Freiheit der Bürger, die Freiheit des örR oder die hohen Gehälter und Pensionen der Intendanten?


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  • Beiträge: 7.310
Doch was ist das höhere Gut?
Wer ist seitens des Staates schutzbedürftiger?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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