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Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen

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GEiZ ist geil:
Stimmt, anfänglich ist es noch der Kasperleverein. Ab dem 15.08.2016 taucht der KV nicht mehr auf, nur noch die Stadt Köln.

VGkoblenz:

--- Zitat von: Spark am 31. Januar 2017, 22:31 ---... Von einem Gläubigerwechsel sehe ich aber nichts in diesen Schreiben, zumindest nicht als juristischer Laie der ich nun mal bin.
--- Ende Zitat ---

Die LRA bleibt als Gläubiger jederzeit Herr des Verfahrens. Nur diese darf, meines Wissens nach eine Erzwingungshaft beantragen, nicht die Verwaltungsvollstreckungsbehörde. Jedoch muss man wissen, dass davon i.d.R. bei nicht beglichenen Bußgeldern usw. Gebrauch gemacht wird. Da die LRA jedoch laut Tübinger-Beschluss keine Behörden im Sinne der Verwaltungsvollstreckungsgesetze sein kann, dürften sich die vollstreckten Haftbefehle, mit einem der nächsten Rundfunkurteile des BvR, nachträglich als grobes Unrecht herausstellen.



Edit "DumbTV":
Vollzitat entfernt. Bitte der Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden.

KlarSchiff:

--- Zitat von: VGkoblenz am 31. Januar 2017, 22:52 ---Die LRA bleibt als Gläubiger jederzeit Herr des Verfahrens. Haftbefehl darf meines Wissens nach nur diese beantragen, nicht die Verwaltungsvollstreckungsbehörde.
--- Ende Zitat ---
da weiß aber §10 des Rundfunkbeitragsstaatvertrag was anderes, dort heißt es:

--- Zitat ---(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.

--- Ende Zitat ---
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det380139

mit der Folge dass nach länderspezifischen Vollstreckungsgesetzen verfahren wird und nach dortigen Regeln Haftbefehle beantragt werden..

Uwe:
Twitter Kommunikation zwischen mir und dem WDR heute

Uwe  @Uwe  5 Std.vor 5 Stunden
Mehr
 @WDR Zieht lieber mal den Haftbefehl gegen eine junge Frau zurück, wegen nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen!


WDRVerifizierter Account
@WDR

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 Mehr
@Uwe Ja, den Text kennen wir. Aus Datenschutzgründen können wir nicht viel sagen.
Aber: Eine Inhaftierung steht nicht im Raum.

Shuzi:

--- Zitat von: GEiZ ist geil am 31. Januar 2017, 22:39 ---Stimmt, anfänglich ist es noch der Kasperleverein. Ab dem 15.08.2016 taucht der KV nicht mehr auf, nur noch die Stadt Köln.

--- Ende Zitat ---

Gläubiger ist dabei immer der KV und dieser beantragt letztendlich die Maßnahme (hier Verhaftung).

Der Antrag zur Vermögensauskunft der Stadt Köln an das Amtsgericht Köln vom 16.06.2016 weist als Gläubiger eindeutig den WDR aus.

In der Benachrichtigung der Schuldnerin vom GV vom 19.01.2017 heißt es:

--- Zitat ---In der Zwangsvollstreckungssache ... gegen Sie wurde Haftbefehl erlassen, auf Grund dessen d. Gläubigerin beantragt hat Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften.

--- Ende Zitat ---

Also der WDR beantragt hier ganz klar die Verhaftung.

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