Archiv > Pressemeldungen Januar 2017
Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen
Sophia.Orthoi:
Auf dem Haftbefehl steht, wer der Gläubiger ist, der ihn beantragte: Stadt Köln.
Hier entstehen zwei Fragen:
(1) Ist das die Unabhängigkeit des Rundfunks von der Politik?
(2) Sind diejenigen, die Köln regieren, nicht Verräter?
GEiZ ist geil:
Das Landgericht Tübingen und neuerdings auch das Amtsgericht Tübingen würden diesen Haftbefehl mitsamt der Zwangsvollstreckung innerhalb von wenigen Sekunden beenden. In Köln machen die Richter halt zusammen mit dem Intendanten Tom Buhrow Musik, sind sozusagen dicke Kumpels. Wie in Sizilien.
Kölner Stadtanzeiger- Die Kölner Justiz rockt fürs Stadtarchiv
http://stiftung-stadtgedaechtnis.de/wp-content/uploads/2015/04/Ksta_Die-Justiz-rockt-fuers-Stadtarchiv.pdf
Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden.
Direkter "googlefreier" Link
ope23:
Man sieht ja "selten" Haftbefehle gegen GEZ-Ungläubige. Da kann man mal ganz explizit sehen, welche Behörde einen Haftbefehl beim Amtsgericht beantragt hat.
Jetzt die Frage: Wie ist die öffentlich-rechtliche Forderung von Rundfunkbeiträgen (hier:) an die Stadt Köln "abgetreten" worden? Von wem? Da muss rückwärts gesucht werden. Welches ist der Gateway, von der öffentlich-rechtlichen Anstalt WDR in das Behördensystem? Warum z.B. ist nicht der WDR selbst der Gläubiger, was in einem vernünftigen Verwaltungssystem, welches auf nachvollziehbare Weise Rundfunkbeiträge einziehen will, zu erwarten wäre?
Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass Rundfunkbeiträge überhaupt verwaltungsrechtlich korrekt eingetrieben werden können, selbst wenn sie den LRA grundsätzlich zustehen würden und sogar selbst wenn die Typisierung nach Wohnungen zulässig wäre. Kurz: Die LRA könnten Rundfunkbeiträge bekommen, aber diese Gelder können in der Logik des Verwaltungsrechts nicht korrekt eingetrieben werden.
An irgendeiner Stelle wird konkret gemauschelt,und sei es, dass die Stadt Köln oder das Finanzamt Berlin allen Ernstes glaubt, die jeweilige LRA sei eine Behörde, der Amtshilfe zu leisten sei.
faust:
... richtig, "alternative Fakten" sind ja keine Erfindung von Herrn Trump.
Wenns der Durchsetzung und Erhaltung von besonderen Interessen dient, dann darf man auch nicht davor zurückschrecken, ab und zu ein paar Leute einzuschüchtern.
Spark:
--- Zitat von: GEiZ ist geil am 31. Januar 2017, 21:42 ---In allen Schreiben taucht als Gläubiger die Stadt Köln auf, nirgends die Fernsehkasper. Gläubiger ist doch nicht die Stadt Köln, wenn, dann die Fernsehkasper. Da mit der Sache offensichtlich zuletzt auch ein Gericht befasst war und das nicht merken wollte, kann das nur einer der Richter sein, die zusammen mit Herrn Buhrow musizieren. Verdammte Vetternwirtschaft
--- Ende Zitat ---
Ich bin zwar nicht sehr bewandert in diesen ganzen formellen Behördensachen (da wenig eigene Erfahrungen), aber im abgelichteten Schreiben vom 16.06.2016 wird eindeutig als Gläubiger der Westdeutsche Rundfunk benannt.
Und im Schreiben vom 05.08.2016 steht "Auf Antrag des Gläubigers wird gegen den Schuldner die Haft angeordnet...".
Von einem Gläubigerwechsel sehe ich aber nichts in diesen Schreiben, zumindest nicht als juristischer Laie der ich nun mal bin.
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