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Wieder ARD und ZDF, eine Frau und 300 EUR – Weiterer Haftbefehl erlassen

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gerechte Lösung:
Weshalb bislang nur Frauen?
Vermutung:  Männer lassen sich doch von derart rechtwidrigen Schreiben nicht einschüchtern.

Der Gläubiger wird im Schreiben mit WDR bezeichnet. Der WDR hat aber nichts beantragt. Es müsste, wennschon, der WDR beantragen. Damit ist alles null und nichtig.
Ein Stadtbediensteter darf das in diesem Fall nicht. Dazu ist der nicht berechtigt.
Zurückweisung bei solch einem Dummenfang und gut iss. Nicht kirre machen lassen.
Eine Beschwerde wegen Rechtsbeugung und versuchter Nötigung mit wären ratsam.

Ergänzung:
Dort lese ich : Im Auftrag
In wessen Auftrag denn?
Es wäre m.E. im Auftrag des Gläubigers, also WDR. Das geht so wiederum nicht hervor.
Somit will man sich der Verantwortung entziehen.
Dann bedarf es auch keiner Unterschrift.

Eine Akteneinsicht würde auch hier das Anschreiben des vermeintlichen Gläubigers zutage fördern. Vermutlich wird das wohl, wie so immer, der nicht rechtsfähige BS sein?

GEiZ ist geil:

--- Zitat von: Shuzi am 01. Februar 2017, 18:10 ---In der Benachrichtigung der Schuldnerin vom GV vom 19.01.2017 heißt es:

--- Zitat ---In der Zwangsvollstreckungssache ... gegen Sie wurde Haftbefehl erlassen, auf Grund dessen d. Gläubigerin beantragt hat Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften.

--- Ende Zitat ---

Also der WDR beantragt hier ganz klar die Verhaftung.

--- Ende Zitat ---

Der Gläuiger ist im Schreiben aber nicht explizit aufgeführt, das ist der Mangel, sofern die Benachrichtigung einen VA darstellen soll.

pinguin:
Der WDR ist gemäß WDR-Gesetz ein Rundfunkunternehmen in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044

--- Zitat ---§ 1 (Fn 4)
Name, Rechtsform, andere Rundfunkunternehmen

(1) Das Rundfunkunternehmen "Westdeutscher Rundfunk Köln" (WDR) ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anstalt hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen. [...]
--- Ende Zitat ---
[...]

--- Zitat ---§ 5 (Fn 10)
Programmgrundsätze

(1) Für die Angebote des WDR gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre sind einzuhalten.
--- Ende Zitat ---
[...]

--- Zitat ---§ 47 (Fn 15)
Zweckbindung zusätzlicher Rundfunkbeitragsmittel
[...]
Durch Gesellschaftsvertrag ist sicherzustellen, dass Beitragsmittel des WDR nur im Rahmen seiner Aufgaben verwendet werden.
--- Ende Zitat ---

An anderer Stelle steht, daß der WDR öffentlich-rechtliche Verträge bspw. mit anderen Rundfunkanstalten schließen kann.


Wie ist es mit dem Wesen eines Unternehmens vereinbar, jemanden inhaftieren zu lassen, der sich weigert, die "Segnungen" dieses Unternehmens zu nutzen und infolge der Nichtnutzung nicht gewillt ist, dieses Unternehmen zu finanzieren?

Es gilt die verfassungsgemäße Ordnung, gemäß WDR-Gesetz.
es gelten alle allgemeinen Gesetze, gemäß WDR-Gesetz.

Es gelten BGB, ZPO, GG und alle anderen auch.

Wieso bedarf es eines Gesellschaftsvertrages, damit der WDR die Beitragsmittel bestimmungsgemäß verwendet? Wem ist dieser Gesellschaftsvertrag bekannt?

art18GG:
In dem Beitrag wird darauf hingewiesen, dass die öffentlich-rechtliche Rundfunk argumentieren würden, dass dessen Finanzierung eine solidarische Aufgabe aller sei. Auch bei meinen Schreiben an Politikern wurde mir dieser Unsinn immer wieder in Antwortschreiben vorgehalten. Der Briefkontakt brach danach jedoch meistens ab, da mir keiner bereit war, zu erklären, mit wem ich da als Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen eigentlich solidarisch sein soll. Lediglich eine Praktikantin aus der Staatskanzlei hat mir mal geantwortet, indem sie feststellte, dass man solidarisch sein soll, da Sozialhilfeempfänger keinen Beitrag und Behinderte nur einen Teilbeitrag zahlen müssten. Auf meine Einwendungen, dass erstere keinen Rechtsanspruch auf Rundfunkgeräte hätten und letzter unter Umständen gar kein Rundfunk und Fernsehen wahrnehmen können, bekam ich dann keine weiteren Mitteilungen mehr, so dass auch dieser Briefkontakt abbrach.

Daher fände ich es gut, wenn es in diesem Forum möglich wäre, mit den politischen Verantwortlichen über den ganzen Unsinn zu diskutieren. Die Mailadressen der Abgeordneten der Landtage findet man auf den Webseiten der Landtage oder der Landtagsfraktionen, so dass man die Abgeordneten auch persönlich ins Forum einladen könnte. Man könnte hierzu Threads nach Parteien geordnet einrichten, so dass man auch eine Überblick hätte, welcher Abgeordnete sich überhaupt traut, für den RBStV öffentlich einzutreten.

Meine Solidarität und mein Respekt gehört jedenfalls all denen, die sich aus Protest gegen des Vertrags des Unrechts inhaftieren lassen.

Uwe:
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.msg118971.html#msg118971

abgeordnetenwatch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.0.html

AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.0.html

1.000 Beschwerden an Ministerpräsidenten/Landtage/Intendanten pro Monat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20262.0.html

Landtage Petitionsausschüsse Abgeordnete Medienpolitiker Datenschützer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18128.0.html

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