Man könnte überlegen, dieses Urteil mit einem kurzen Kommentar ("peinlich!" - oder vielleicht besser
gewaltfrei formuliert ) - an die Staatskanzlei zu verschicken oder an irgendwelche Parteipolitiker*innen. Vielleicht sogar an Redakteur*innen beim ÖrR (vermutlich ist dort einigen das ganze Drama nicht mal bewusst).
Die sture Argumentationslinie der Richter*innen, eng an Paragraphen entlang schmerzt, weil man auch Menschlichkeit in unserer Gesellschaft erkennen möchte. Diese bürokratische Denk- und Handlungsweise, die konsequente Verweigerung der Beamt*innen bzw. Verantwortlichen, unsere Argumente an sich heranzulassen, erschreckt und entsetzt mich, denn ich möchte, dass Rücksicht auf die Interessen und besondere Lage einzelner Menschen genommen wird.
Es wird mit dem früheren § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag argumentiert, der im wesentlichen in § 4 des RBStV übernommen wurde (vielleicht daher auch der Fehler, auf den @noGez99 hinweist). Nur gab es eben früher die Freiheit, sich bei geringem Einkommen der Rundfunknutzung durch Nichtnutzung zu enthalten und dadurch die Kosten einzusparen.
Es wird Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Spuk ein Ende bereitet.
PS: die Art, wie in der Verhandlung der Befreiungsbescheid des Hessischen Rundfunks ignoriert wurde (im Urteil S. 11), tut besonders weh und empört. Ich möchte, dass Richter/innen unsere Argumente und Anträge unvoreingenommen würdigen und auf mitmenschliche Art ihre Freiräume nutzen.