Es würde mich nicht wundern, wenn die Verbraucherzentralen ausschließlich seichtes Wissen zum Rundfunkbeitrag vorweisen können (Stichwort: Infoblätter der GEZ/der Anstalten), jedoch beinah keine Ahnung zu den in diesem Beitrag
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.htmlbeschriebenen Verletzungen der in der Verfassung garantieren Grundrechte haben:
- Art. 3 GG Abs. 1 (sinngemäß: Gleichheitswidrige Beitrags-Belastung der Nichtnutzer/zahlender Nichtnutzer des ÖRR),
- Art. 5 GG Abs. 1 Satz 1 (ungehinderte Unterrichtung),
- Art. 10 der Menschenrechtskonvention ("Information ohne behördliche Eingriffe")
Sicherlich wissen sie auch nichts von der Willkür der Verwaltungsrichter durch abstruse Urteile, der unerlaubter Auslegung der Verfassung (BVerwG: „Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen ist hinzunehmen“) und der Weigerung der Behandlung von verfassungsrelevanten Argumenten (keine Gegenleistung, unerlaubte Fiktionsanwendung, Typisierungsfehler, Auflösung des Sondervorteils durch bebeitragung der Allgemeinheit, Belästigung/Diskriminierung der Nichtnutzer, …).
Die Gesichter der "angeblichen Berater" (Stichwort: Infoblätter der GEZ/der Anstalten) werden sicherlich Bände sprechen.
Auch diese Frage dürfte am Schluss des Gesprächs nicht fehlen:
Wollen Sie sich immer noch durch die GEZ/die Anstalten instrumentalisieren lassen und das Vertrauen der Bürger in die Verbraucherzentralen aufs Spiel setzen?