"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Musterschreiben
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
Navigator:
Anbei findet ihr die Antwort des Niedersächsischen Landtags zum Fragenkatalog wie zwei Beiträge vorher, die eine fiktive Person N erhalten haben könnte:
--- Zitat ---Sehr geehrter
in Ihrer im Betreff genannten E-Mail bitten Sie den Landtag um die ausführliche Beantwortung eines umfangreichen Fragenkataloges zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Rundfunkbeitrag.
Der Landtag wird sich allerdings nicht in der Ihrerseits erhofften Weise der Beantwortung Ihrer Fragen annehmen können. Zwar hat „Jedermann“ das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden u. a. auch an die zuständige Volksvertretung zu wenden; so bestimmt es Artikel 17 des Grundgesetzes (GG). Im Rahmen derartiger „Eingaben“ hat die angegangene Volksvertretung, in diesem Falle also der Niedersächsische Landtag, dann das Tätigwerden (oder Unterlassen) der Behörden des Landes und der der Aufsicht des Landes unterstehenden öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen zu überprüfen.
Ihrer Anfrage liegt jedoch keine Schilderung eines konkreten Handelns oder eines Unterlassens einer der v. g. Institutionen zugrunde, das Sie überprüft wissen möchten. Vielmehr zielt Ihre E-Mail darauf ab, detaillierte Informationen über den Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und den Rundfunkbeitrag zu erhalten.
Für die Beantwortung Ihres Fragenkataloges dürfte es sich u. a. anbieten, dass Sie sich direkt mit dem Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Ihnen vorliegenden Bescheid über die Erhebung des Rundfunkbeitrages.
Mit freundlichen Grüßen
_________________________________________________
Niedersächsischer Landtag
- Landtagsverwaltung -
Referat 7 / Plenum, Ausschüsse, Eingaben, Drucksachen
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
Tel.: 0511 / 3030-xxxx
Fax.: 0511 / 3030-99-xxxx
E-Mail:
--- Ende Zitat ---
Edit "Bürger" - Anmerkung:
Auch hier "erhellend", dass der Landtag (ob nun sich berechtigt oder unberechtigt als nicht zuständig erachtend) auf den nichtrechtsfähigen Beitragsservice verweist - und nicht einmal auf die Idee kommt, die an ihn gerichteten Fragen der Staatskanzlei weiterzuleiten oder den Fragensteller an die Staatskanzlei als möglichen Adressaten zu verweisen.
Armutszeugnis.
PersonX:
Weil die Antwort so ausweichend ist, dann dem Land statt dem Fragenkatalog eine Unterlassungsaufforderung senden in Verbindung diese selbst umzusetzen oder an die unterstehende Stelle weiterzureichen. Die Antwort darauf wird dann interessant sein.
pinguin:
Die ausweichende Antwort hat es ja weiter vorne auch schon beim NDR; die Frage, ob es eine Behörde ist, wird damit beantwortet, es sei eine gemeinnützige, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts.
Navigator:
--- Zitat von: PersonX am 22. Januar 2017, 10:07 ---Weil die Antwort so ausweichend ist, dann dem Land statt dem Fragenkatalog eine Unterlassungsaufforderung senden in Verbindung diese selbst umzusetzen oder an die unterstehende Stelle weiter zu reichen. Die Antwort darauf wird dann interessant sein.
--- Ende Zitat ---
Wie könnte so eine Unterlassungsaufforderung aussehen?
Die fiktive Person N würde sich freuen, wenn jemand dafür ein Muster zur Verfügung stellen könnte. Danke
--- Zitat von: pinguin am 22. Januar 2017, 13:18 ---Die ausweichende Antwort hat es ja weiter vorne auch schon beim NDR; die Frage, ob es eine Behörde ist, wird damit beantwortet, es seine gemeinnützige, rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts.
--- Ende Zitat ---
Die Antwort gab die Niedersächsische Staatskanzlei.
Gruß Navigator
pinguin:
--- Zitat von: Navigator am 22. Januar 2017, 14:21 ---Die Antwort gab die Niedersäschsische Staatskanzlei.
--- Ende Zitat ---
Ja, und? Niedersachsen ist doch Vertragspartner des NDR-Staatsvertrages, oder nicht? Dann werden die doch wissen, ob der NDR eine Behörde ist bzw. sein darf oder nicht? Und nicht mit so einer ausweichenden Antwort daherkommen?
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