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Autor Thema: Detmolderin bekommt durch Zustellerfehler ständig fremde Post  (Gelesen 4598 mal)

B
  • Beiträge: 422
Hier ein weiterer Fall, mit dem man das Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion) vor Gericht argumentieren kann:

Lippische Landes-Zeitung, 12.11.2016
Detmolderin bekommt durch Zustellerfehler ständig fremde Post
von Erol Kamisli

Zitat
„Seit mehr als 18 Monaten bekomme ich Briefe, die nicht für mich sind, sondern für Nachbarn oder Menschen, die in anderen Detmolder Ortsteilen wohnen", ärgert sich die 65-Jährige.

Zitat
Kunden bügeln die Fehler aus
Kommentar von LZ-Redakteur Erol Kamisli

In Lippe wird täglich das Postgeheimnis verletzt. Unabsichtlich zwar, aber dabei handelt es sich um eine Straftat, die grundsätzlich mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
...
Ihren Anfang nimmt die „Straftat" bei der Deutschen Post. Immer wieder kommt es vor, dass bei der Zustellung Schreiben im falschen Briefkasten oder Postfach landen. Postsprecher Rainer Ernzer räumt die Fehler ein.

weiterlesen unter
http://www.lz.de/lippe/detmold/20976473_Detmolderin-bekommt-durch-Zustellerfehler-staendig-fremde-Post.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2016, 02:11 von Bürger«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

  • Moderator
  • Beiträge: 3.228
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Sicher hatte bestimmt schon jeder Bürger, wie Richterinnen und Richter,  einmal einen Brief im eigenen Briefkasten, der nicht an ihn adressiert war. Allgemein ist bekannt, dass  Brief- und Paketdienste gerne die Sendung bei Nachbarn oder auch weiter entfernte Nachbarhäuser abgeben, auch gelegentlich ohne einen Hinweis im eigentlichen Briefkasten zu hinterlassen. Wo Menschen arbeiten passieren auch Fehler.
Darum ist es unerklärlich, wie  einzelne Richterinnen oder Richter ihre Aussage begründen wollen, "der Empfänger müsse nachweisen, dass er den Festsetzungsbescheid NICHT bekommen hat". Diese Regelung erscheint nicht nur für den Büger unverständlich, realitätsfremd und absurd, sondern es fehlt auch die haltbare Begründung und ist gesetzeswidrig.

§41 Abs.2 VwVfG:
Zitat
im Zweifel hat
die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Es ist bestimmt wichtig die Richterin oder den Richter in Verhandlungen, oder besser schon in der Klagebegründung auf die Realität, diesen und weitere Fälle hinzuweisen.


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  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

e
  • Beiträge: 811
...und genau aus diesem Grund gibt es die bekannte förmliche Zustellung, die wohl jeder kennt, der schon mal mit Behörden, Gerichten, Polizei oder dergleichen zu tun hatte.
Dass der Empfänger den Nichterhalt beweisen soll, ist doch ein Witz und ein Folge dieser ganzen Unrechtmässigkeit und Abzocke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2016, 03:12 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Moderator
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Es ist bestimmt wichtig die Richterin oder den Richter in Verhandlungen, oder besser schon in der Klagebegründung auf die Realität, diesen und weitere Fälle hinzuweisen.

siehe u.a. unter
Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18542.0.html

..allerdings steht zu befürchten, dass die Gerichte sich bislang selbst dadurch nicht beeindrucken lassen ::)
Schlimm, schlimm... >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2016, 18:48 von Bürger«
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...durchaus interessant zu lesen ;)
Zitat
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...
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http://www.lz.de/lippe/detmold/20976473_Detmolderin-bekommt-durch-Zustellerfehler-staendig-fremde-Post.html

...auch die weiteren Ausführungen:
Zitat
Und einen Tipp für alle, die auch falsche Post im Briefkasten finden: Auf den Brief „Empfänger unbekannt" schreiben und in den nächsten Postkasten werfen. Neu frankiert werden muss nicht.
Von wem genau dieser "Tipp" stammt und was genau danach passiert, bleibt offen.


Von besonderem Interesse für Vollstreckungsgeschädigte, welche den Zugang der vollstreckungsgegenständlichen Bescheide bestreiten, dürfte aber dies sein:
Zitat
[...] Ihren Anfang nimmt die „Straftat" bei der Deutschen Post. Immer wieder kommt es vor, dass bei der Zustellung Schreiben im falschen Briefkasten oder Postfach landen. Postsprecher Rainer Ernzer räumt die Fehler ein. Sie sollten nicht vorkommen, aber ausschließen ließen sie sich nicht. In diesem Zusammenhang spricht er von „menschlichem Versagen, das eine Rolle spielen kann". Der Fehler passiert am Ende des Transportweges einer Postsendung, also dem Zusteller der Deutschen Post.

Doch eine Verantwortung bei der möglicherweise unabsichtlichen Verletzung des Briefgeheimnisses lehnt die Deutsche Post ab. Jeder Empfänger sei verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die Sendungen, die er öffnet, auch an ihn adressiert sind. Damit übernimmt der Kunde die letzte Fehlerkontrolle und nicht die Post, die dafür verantwortlich ist. Und das ist verantwortungslos.


Soweit zur gebetsmühlenartigen Aussage der Rundfunkanstalten
Zitat
Alle Schreiben waren korrekt adressiert und sind von der Post nicht als unzustellbar zurückgesendet worden.

Obige Ausführungen kann und sollte man den Rundfunkanstalten mal gehörig um die Ohren werfen...
...und bei deren weiterer Ignoranz ggf. eine Anzeige gegen Unbekannt auslösen, da ja mglw. ein Unbekannter diese angeblich "korrekt adressierten" Sendungen erhalten, jedoch "nicht als unzustellbar zurückgesendet" und diese mglw. gar unbefugt geöffnet und/ oder entsorgt hat.

MEINE GÜTE...!!! ::) >:D :police: ;D


Die diesbezügliche hochinteressante Diskussion jedoch bitte außerhalb dieser Pressemeldung im nunmehr extra hierfür neu erstellten eigenständigen Thread weiter ausdiskutieren...
Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20955.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2016, 03:14 von Bürger«
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