Wann ist etwas ein Hinweis?
Wieso darf ein Hinweis in Konkurrenz zu Werbung treten.
Die Frage ist folgende dürfen die Werbeflächen durch den ÖRR okkupiert werden, so dass eine Verknappung von freien Plätzen als Möglichkeit in Betracht kommt. Wenn das der Fall ist, dann könnte es passieren, dass normale Werbung durch Hinweise des ÖRR behindert wird. Die Folge könnte sein, dass Werbekunden höhere Preise zahlen müssen um auf diesen Tafeln Werbung zu schalten.
Das dürfte sicherlich Wettbewerbsrelevant sein. Die Frage müsste wohl lauten wo und in welcher Form die Hinweise des ÖRR nicht als Werbung gelten.
Auch sollte es doch wohl Kriterien für z.B. erlaubte Mindestangaben in Hinweisen geben oder Vorschriften für die Form, Größe etc.
Edit "Bürger" @all:
Vorsorglich der Hinweis hier beim Kernthema des Threads zu bleiben und nicht in allgemeine Diskussionen abzuschweifen. Dieser Thread dient zur Sammlung ohne tiefere Diskussion!
Das Thema "Regeln für die Eigenwerbung von ARD-ZDF-GEZ" bitte ggf. an anderer Stelle vertiefen, sofern nicht bereits ein geeigneter Thread dazu existiert > Suchfunktion.
Obiger Auszug aus §16 RStV scheint sich zudem auf interne Werbung innerhalb des Programms/ der Sendungen zu beziehen - nicht jedoch auf die hier behandelte externe Werbung im öffentlichen Raum.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.