Bei einer fiktiven Person A war lange Zeit Ruhe, bis im August mit der offensichtlich großen Welle der - natürlich negative - Widerspruchsbescheid vom MDR kam (Sammelbescheid über drei Widersprüche, erster Widerspruch datiert mehr als zwei Jahre zurück).
Person A hat erstmal ohne Begründung Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden eingereicht, und dabei einen lapidaren Satz (irgendwo im Forum aufgeschnappt) von wegen
"Aussetzung der Zahlungen" mit reingeschrieben. Möglicherweise war letzteres unklug, in dem betreffenden Thread gab es aber keinen Protest.
Das Gericht hat nun offensichtlich
zwei Vorgänge aus diesem Schreiben gemacht:
1) Eine
Klage, Frist zwei Monate zur Begründung und
2) einen
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, Frist drei Wochen zur Begründung (fast um).
Es steht nirgendwo was zu den Kosten, die Person A erwarten, weder für den Antrag noch für die Klage, aber ich gehe davon aus, dass der Antrag noch mal extra Geld kostet. Eigentlich wollte Person A unnötige Ausgaben vermeiden, da sie die Geschichte sowieso nicht gewinnt und beabsichtigt, wenigstens Sand im Getriebe zu sein, andererseits sieht A das ganze als Weiterbildung in unserem Rechtssystem und das war nun schon die erste Lektion.
Leider habe ich im Forum nicht sehr viele Informationen zu den Anträgen nach § 80 gefunden. Gängige Suchbegriffe liefern viel zu viele falsche Treffer und die Themen der letzten Übersichtsseiten habe ich durchgesehen ohne Erfolg.
Person A hat nun folgendes formuliert (fiktive Person A und ich erheben keinen Anspruch auf das Copyright, freie Verwendung gegen die GEZ jederzeit gestattet):
Sehr geehrte Damen und Herren,
meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der aufgelaufenen Rundfunkbeiträge möchte ich wie in Ihrem Schreiben vom xx.8.2016 (eingegangen xx.8.2016) gewünscht gern begründen.
• Ich gehe davon aus, den Rechtsstreit gegen den MDR zu gewinnen. Das Grundgesetz, welches ganz offensichtlich durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verletzt wird, steht ganz eindeutig über dem Finanzierungsbedarf einiger Rundfunk- und Fernsehsender. Dies werde ich in meiner Klagebegründung genauer darlegen. Daher möchte ich selbstverständlich gar nicht erst Geld an den MDR bezahlen.
• Ich bitte Sie weiterhin, die Verhältnismäßigkeit der Forderungen zu berücksichtigen. So betrug das Gesamtaufkommen der Rundfunkgebühren im Jahr 2015 über 8,3 Milliarden Euro. Demgegenüber ist die aus Sicht des MDR durch mich geschuldete Summe von XXX Euro lächerlich niedrig und für den Sendebetrieb völlig unwesentlich, während für mich als Durchschnittsverdiener dieser Betrag nachvollziehbarerweise durchaus erheblich ist.
• Ich möchte Sie außerdem auf die lange Verfahrensdauer aufmerksam machen, der erste Gebührenbescheid wurde mir erst im Juni 2014 zugesandt, während der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag seit Januar 2013 galt, weiterhin benötigte der MDR über zwei Jahre, den Widerspruch zu beantworten. Daher gehe ich davon aus, dass der MDR nicht wirklich dringend meinen kleinen Anteil an den Rundfunkgebühren benötigt, ansonsten wäre das Verfahren sicher zügiger vorangetrieben worden.
• Schlussendlich möchte ich eine Aussage des MDR anführen, ich zitiere aus dem Widerspruchsbescheid des MDR „Der MDR ist Ihnen bereits dadurch entgegengekommen, dass während des laufenden Widerspruchsverfahrens keine Vollstreckungsmaßnahmen erfolgten.“ Diesen Status quo bitte ich Sie für die Dauer des Verfahrens offiziell zu bestätigen und aufrechtzuerhalten.
In diesem Zusammenhang bitte ich das Gericht, die Beklagte zu einer eindeutigen schriftlichen Stellungnahme aufzufordern, ob diese für die Dauer des Verfahrens auf eine Vollstreckung explizit verzichtet. Sollte dem so sein, werde ich diesen Antrag nicht aufrecht erhalten.
Gibts hierzu noch last minute-Verbesserungsvorschläge und Hinweise?
Oder Links auf Themen, wo dieser Sachverhalt behandelt wird?
VG
Zorniger Bürger