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Autor Thema: Forderung f. Zeitraum, in dem Personen A+B bei befreiten Schwiegereltern wohnten  (Gelesen 1086 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo,

eine fiktive Person A hat am 01.09.2016 ein Schreiben vom Beitragsservice bekommen in dem dieser den Rundfunkbeitrag von 10.2014 bis 10.2015 fordert.

In dieser Zeit wohnte Person A mit Ehepartner B bei dessen Schwiegereltern und hatte keine Arbeitsstelle, der Ehepartner B hatte einen Minijob.
Die Schwiegereltern waren von den Rundfunkbeiträgen befreit.

Person A hatte schon auf ein früheres Schreiben einen Widerspruch eingelegt und auf den Schwiegervater verwiesen, der die Wohnung mietete und von den Rundfunkbeiträgen befreit war. Die Antwort des Beitragsservices dazu lautet:

Zitat
Sie möchten Ihr Beitragskonto für den Zeitraum 10.2014 bis 10.2015 abmelden, weil Sie in einer Wohnung gewohnt haben, die bereits auf einen anderen Namen angemeldet war.

Es ist zutreffend, dass nach dem Rundfunksbeitragsstaatvertrag nur eine Bewohnerin oder Bewohner die Wohnung anmelden muss. Die übrigen in der Wohnung lebenden Personen sind zunächst nicht beitragspflichtig. Diese Regelung trifft jedoch nicht zu, wenn der angemeldete Bewohner von der Rundfunkbeitragspflicht befreit ist oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlt.

Herr xxx ist von der Rundfunkbeitragspflicht befreit.

Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht gilt inerhalb der Wohnung nur für den Antragssteller selbst und umfasst auch Eheleute, die nicht getrennt leben oder eingetragene Lebenspartner sowie ihre minderjährigen unverheirateten Kinder.
Ein Mitbewohner, der nicht zu diesem Personenkreis gehört, ist verpflichtet, die Wohnung auf seinem Namen anzumelden und den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Eine Abmeldung Ihres Beitragskontos für den o.g. Zeitraum ist deshalb leider nicht möglich.

Die Forderung beträgt 210,09 € einschließlich des Rundfunkbeitrags für 08.2016.
Es wird der Person A zwar eine Ratenzahlung angeboten, doch das würde bedeuten, dass sie ab 10.2016, 21 Monatsbeiträge in Höhe von 27,50 € Monatlich zu zahlen hätte. Das ist Person A zu viel.

In dem Schreiben steht keine Widerspruchfrist
Bedeutet das, Person A hat noch Zeit bis zum 01.10.2016 für den Widerspruch?
Wie würdet ihr den Widerspruch begründen?
Meint ihr, Person A hat Chancen für die o.g. nichts zahlen zu müssen?


Vielen Dank und alles Gute.


Edit "Bürger":
Der vorherige, nicht aussagekräftige Betreff "Beitragsservice fordert Rundfunkbeitrag von 2014" musste noch präzisiert werden.
Auch der Beitrag selbst musste leider umfangreich angepasst/ anonymisiert werden.
Bitte immer und überall erst die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben
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Es ist nicht Aufgabe der Moderatoren, immer wieder darauf hinzuweisen oder Beiträge dementsprechend anzupassen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2016, 01:57 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vorab:
Bitte unbedingt die Hinweise am Ende des oberen Beitrags beachten!


Die Ausführungen des BS zur Übertragung (bzw. Nicht-Übertragung) einer Befreiung innerhalb einer Wohnung decken sich insoweit mit dem Text des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags"... siehe u.a. unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
Zitat
§ 4 Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung
[...]
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich innerhalb
der Wohnung

1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner und
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Sozialleistung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksichtigt worden sind.

Die "Chancen" für Personen A + B sind nicht genau bestimmbar.

Sofern A oder B als Ehepaar ebenfalls Anspruch auf Befreiung gehabt haben, könnten diese ggf. auf die Bearbeitung ihres Vorgangs drängen, denn sie hätten ja sicherlich ebenfalls eine Befreiung beantragt - nur wurde diese mglw. von ARD-ZDF-GEZ "unterschlagen"...? ;)
Hierzu dann bitte die Suchfunktion bemühen - diese liefert u.a. auch dies:
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html

Sofern A oder B als Ehepaar jedoch keine Befreiungstatbestände erfüllt haben, bliebe ihnen wohl nur, den regulären Rechtsweg zu beschreiten.

Hierfür wäre es u.a. von Interesse, genau welcher Art das oben beschriebene "Schriftstück" ist.
Hat es eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Ist es "nur" ein mit Vorsicht zu genießende "Ratenzahlungsangebot"...?
Ratenzahlung/ Ratenzahlungsvereinbarung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12173.0.html

Um welche Art von Schreiben handelt es sich konkret , d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Am besten einfach mal digitalisieren, vollständig(!) anonymisieren, d.h. alle (auch mehrfach auftretenden) Beitragsnummern, Tel#, Namen, Adressen, etc. entfernen und hier hochladen.
Hinweise dazu u.a. auch unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690

Gleiches gilt für das Schreiben, auf welches Person A schon einmal "Widerspruch" eingelegt hatte...
Person A hatte schon auf ein früheres Schreiben einen Widerspruch eingelegt und auf den Schwiegervater verwiesen, der die Wohnung mietete und von den Rundfunkbeiträgen befreit war.

Ansonsten gelten die Hinweise aus dem ohnehin generell zu beachtenden
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Dort bitte erst noch unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)


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