Guten TagX,
@PersonX, hihihi, vielleicht ne Loseblattsammlung. Diss sieht immer so aus als ... ist aber von mehreren.
@Emge Phil, danke für den Tipp.
Rein fiktiv:
Zeit mal darzustellen, um was es wirklich geht.
3)
Festzustellen, dass die „Vollstreckungsanordnung“ der nicht-rechtsfähigen gemeinsamen Stelle der „Landesrundfunkanstalten“ grob rechtswidrig ist und den Tatbestand der Amtsanmaßung § 132 StGB erfüllt.
1. Zulässigkeit der Klage:
Unzweifelhaft handelt es sich bei dem Schreiben des Beklagten, der den Rechtscharakter einer „xxxxxx“ hat, wohl um eine „Vollstreckungsanordnung“ nach § 3 VwVG. In Anbetracht des bislang als äußerst grob rechtswidrig zu bezeichnenden Vorgehens dieses „Organs“, ist die Sprungklage wohl als zulässig zu bezeichnen, insbesondere weil der Beklagte ein gemeinsames Dienstleistungs- und Rechenzentrum der nationalen öffentlich-rechtlichen TV und Radiosender ARD, ZDF und Deutschlandradio ist und der Bundesgerichtshof dieses „Organ“ als eine örtliche ausgelagerte nicht partei- und prozessfähige gemeinsame Inkassostelle bezeichnet (Beschluss vom 11.06.2016; Az. I ZB 64/16; RdNr. 34 unten). Dieses „Organ“ ...
Wir sind in diesem "Lebenssachverhalt" über den "Punkt" hinaus, an dem wir uns die "herrschende Rechtsauffassung des nationalen öffentlich - rechtlichen Fernsehens" weiter anhören und durchlesen. Es ist an der Zeit die einzelnen natürlichen handelnden Personen zur Rechenschaft zu ziehen.
http://www.amtspflichtverletzung.de/bgh/19820429bgh.htmDas betrifft insbesondere auch eine Dame, die sich jetzt im Ruhestand befindet und deren "Lebenswerk" vor kurzem gewürdigt wurde. Dieses "Lebenswerk" gipfelt darin, dass ein nationaler staatsferner öffentlich - rechtlicher Fernsehsender zum "staatlichen Erfüllungsgehilfen" Wohnungs- und Meldewesenüberwachung mutierte.
Und auch Herr oder Frau "GIM" haben wir fiktiv "fokusiert". Herr oder Frau "GIM", die vermutlich mit einem "Arbeitsvertrag" des WDR ausgestattet sind, und als "Amtsträger" "Vollstreckungsanordnungen und auch die -ersuchen" veranlassen (steht in eurer Verwaltungshistorie). Dabei tritt Herr oder Frau "GIM" auch als Intendantin des RBB auf. Daneben stehen diverse "echte" Amtsträger und sehen tatenlos zu bzw. decken das Verhalten. Nun, damit ist langsam aber sicher Schluss. Wer sich nämlich daran beteiligt, sei es durch aktives Tun oder durch Unterlassen, der begeht ebenfalls eine Amtspflichtvereltzung. Wenn also fiktiver Weise alle 3 Gewalten tatenlos zusehen, sind das auch natürliche Personen und Amtsträger. Diese haben eine Grantenstellung. Es wird wohl dann irgendwann Zeit sein, diese in den Fokus zu stellen und an IHREN persönlichen Geldbeutel ranzugehen. Denn als Beispiel:
THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT
3 K 972/07 We (wg. Benutzungsgebührenrecht/ Abwasserzweckverband)http://www.thovg.thueringen.de/OVGThueringen/rechtsp.nsf/6c24af328dcfcb8cc1256ab9002dd3c7/4173ebc649a6b597c12577de0054dc7d/$FILE/09-4KO-00482-U-A.pdfWenn also ein "Organ" wie das Land Berlin, eine Verwaltungstätigkeit mit hoheitlichen Aufgaben wie etwa die "Rasterfahndung" nach "Schwarzbewohnern" zur Herstellung der "Beitragsgerechtigkeit" an ein "Organ" (Fernsehen RBB) abgibt, gibt das Land damit Aufgaben der Hauptverwaltung (Art. 67 VvB) an dieses "Organ" ab. Die Hauptverwaltung handelt durch "Amtsträger" Art. 77 VvB. Das "Organ" Land Berlin wäre daher gut beraten vorher zu prüfen, an welches "Organ" und damit welche handelnde Personen es z.B. die Überwachung des Meldewesens betraut. Wenn dann das "Organ" RBB, dass über keine "Amtsträger" nach Art. 77 VvB verfügt, nun seinerseits diese Aufgaben (Art. 67 VvB) an ein "nichtrechtsfähiges Organ" vollständig abgibt, dann delegiert es hoheitliches Handeln - wie hier vollständig - weiter und es verbleibt wohl nur ein "Hoheitstorso".
Seite 13 s. Link OVG Thüringen
Diese Art der Aufgabenerledigung, mit der sich der Zweckverband seiner Handlungsfähigkeit
so weit entkleidete, dass ein bloßer Hoheitstorso verblieb, ist bei hoheitlichem
Tätigwerden mit der Rechtslage nicht vereinbar.
Ein "Hoheitstorso" eines "Organes" RBB für den das Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung nicht gilt. Diese "Organe" handeln alle durch natürliche Personen. Die "Sprungklage" dient nun dazu, festzustellen, dass die natürliche Person zu dieser
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung"
hierzu nicht befugt war und dann dazu Herrn oder Frau "GIM" durch öffnen des Geldbeutels "GIM" in Regress zu nehmen. Denn "GIM" griff auf Datensätze zu, die zweckgebunden sind. Er oder sie erweckten dabei den Eindruck, sie handeln als "Organ" zur Beitreibung eines öffentlichen Beitrages. Hierzu waren die Datensätze auch vorgesehen. Nicht aber für den Zweck, dass Hinz und Kunz - mit wissen von Amtsträgern wie etwa Richtern oder Vollstreckungsbeamten - durch die Gegend laufen und den Eindruck erwecken, sie wären ein staatliches Organ das dazu berufen ist "Amtshilfe" einzufordern. Faktisch handelt hier fiktiv ein "Hilfssheriff" des Kindergartens aus der Nachbarschaft.
Hierzu ist es nun erforderlich, anhand der Verwaltungshistorie tatsächlich nachzuprüfen, wer dieses Schreiben veranlasst hat. Wie z.B. auch bei den Vollstreckungsersuchen:
(ein wenig nach oben scrollen)
Beschwerde an EU-Kommission wg. Verletzung des Datenschutzeshttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18101.msg129474.html#msg129474Dazu dient nun diese "Sprungklage". Denn beim Blick in die Verwaltungshistorie wird der fiktive Herr Dr. Wolf, nennen wir ihn mal fiktiv Lupus, feststellen, dass sich in dem "Verwaltungsvorgang" mehrere "Widersprüche" befinden, die das Beklagte Organ und zwar ausschließlich den Beitragsservice auffordern, den "Widerspruchsvorgang" an das
Land Berlin abzugeben.
Letztmalig teilte dieses "Organ" als "dezentraler Beitragsservice" mit, dass er dies nicht veranlassen wird, sondern in Zukunft Schreiben gleichen Inhalts unbeantwortet zur Akte nimmt.
Selbstverständlich kann diese "Organ" diesen "Versuch" wagen.
Allerdings wird es diesmal unserseits nicht bei einer 4 Stelligen Schadensersatzforderung bleiben.
Die "abschreckende Wirkung" für dieses "Verhalten" der einzelnen "Organe" rechtfertigt aus unserer Sicht einen 5 stelligen Betrag. Insbesondere deshalb weil die Schutzrechte der Betroffenen im vorliegenden Sachverhalt in den letzten Monaten erheblich missachtet wurden.
Dieser Schadensersatz trifft das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister, Sen II B. Denn erschwerend tritt hinzu, dass die zuständige Senatskanzlei nachweislich vom rechtswidrigen Treiben der "Organe" mehrfach durch verschiedenene Betroffene (Gell? Habt ihr doch bekommen die Schreiben? Jaaa, ihr habt ja schließlich fleißig geantwortet.) informiert wurde.
Es ist danach Aufgabe des Landes Berlin als "Organ" sich diese Mittel, die für ev. Schadensersatz aufgewendet werden mussten, von den einzelnen "Verantwortlichen"
beizutreiben.
Dieses Vorgehen der "Sprungklage" ist auch dem Grundsatz der "staatsferne" des nationalen öffentlichen - rechtlichen Fernsehens geschuldet und auch nur konsequent.
Denn wer in den Wald ruft:
Schreiben gleichen Inhalts legen wir zukünftig unbeantwortet zur Akte.
Muss sich dann nicht wundern, wenn der gallische Wald ebenso verfährt. Er kopiert die Schreiben der Bediensteten leitet sie nach Brüssel weiter.
Denn das "Beklagte Organ" ist ein Dienstleister. Aber das ist eine andere fikitve Geschichte.
Der gallische Walt muss auch nicht Untätigkeitsklage erheben, weil ein Widerspruchsvorgang nicht an das Land Berlin abgegeben wird.
Er wartet bis er direkt weiter beschwert ist.
Dann erklingt aus dem gallischen Wald das Motto des Imperiums:
Willst du nicht hören, so musst du zahlen.
Habt ihr (Imperium) ja die ganze Zeit in den gallischen Wald gerufen, gell?
Und so kann jetzt das Imperium einen großen Schluck seiner eigenen Medizin nehmen und das schließt die Herstelllung der völligen "STAATSFERNE" mit ein:
Meine Damen und Herren des nationalen öffentlich - rechtlichen TV und Radio, Sie dürfen nun die Wohnungen und Betriebsstätten des STAATSVOLKES verlassen. Auf Widersehen!Weitere Klagen gegen den "RBB" wird es von uns nicht mehr geben. Das "Justiziariat" und die dort handelnden Personen haben den Rechtscharkter eines fiktiven Claus Kleber vom fiktiven Heute Journal inne. Fraglich ist dabei, ob sie im Bestiz eines Presseausweise sind.
Wir Klagen nur noch gegen Lupus im Castra Colonia und das Land Berlin. alles andere wäre STAATSFERN.
Diss ist aber auch ne andere Geschichte. Sorry Mods, ich weiß beim Thema bleiben