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Vollstreckung zu erwarten (trotz Widerspruch) > welche Möglichkeiten?

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DumbTV:

--- Zitat ---Als Vollstreckungsbehörde haben Sie vor jeder Vollstreckung zu prüfen, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Danach darf die Vollstreckung erst beginnen, wenn:

1. gegen den Leistungsbescheid oder gegen die Vollstreckungsurkunde kein Rechtsbehelf
mit aufschiebender Wirkung eingelegt werden kann,
--- Ende Zitat ---

@all

Ist ein Widerspruch incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung § 80 (4) nicht ein "Rechtsbehelf
mit aufschiebender Wirkung"?

GuyA:

--- Zitat von: DumbTV am 14. August 2016, 12:39 ---Eine Klage gegen unzureichende Formalien ist wahrscheinlich wenig zielführend. Auch da das Tübinger Urteil ja nicht mehr ohne weiteres referenziert werden kann.

--- Ende Zitat ---

Sorry ich musste erst den richtigen Begriff finden. Person A ging es um eine Anfechtungsklage, in der dann die bisherigen Bescheide aufgeführt und angefochten wären. Somit würde auf Aufhebung / Anfechtung geklagt werden, wegen Mängeln im Verfahren (Widersprüche nicht ausgestellt etc.).
Das war die bisherige Idee.

Edit: Ich hab gerade weitergelesen. Eine Anfechtungsklage geht gar nicht ohne Widerspruchsbescheid oder?  :-[

Marcella:
@GuyA
Kannst Du bitte das Antwortschreiben der Stadt hochladen?
Ich meine das Schreiben mit dem Satz "Nichtanerkennung usw"

DumbTV:
In einem anderen Fall war der folgende Satz in der Antwort der Vollstreckungsbehörde enthalten


--- Zitat ---Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir auch künftige Schreiben und Mitteilungen, die sich auf die Rechtmäßigkeit der beizutreibenden Forderung oder die „Nichtanerkennung" von juristischen Personen des öffentlichen Rechts beziehen, nicht beachten und die Vollstreckung fortführen werden.
--- Ende Zitat ---

Hier die Fallbeschreibung:
Vollstreckung durch Finanzbehörde, Einwendungen ignoriert
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19876.0.html

Marcella:
Person XY denkt, sie würde wie folgt antworten:


--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit diesem Schreiben mache ich meinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch geltend.
Ich beantrage, das von Ihnen geplante Vollstreckungsverfahren einzustellen.
Ihre sogenannte geplante Vollstreckung entbehrt der Rechtsgrundlage.
Sollten Sie es wagen und mich weiterhin in dieser erpresserischen Art und Weise bedrohen, mache ich Sie persönlich haftbar.
Hinsichtlich des Amtshilfeersuchens weisen Sie bitte in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie hier Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben wollen.

MfG
Unterschrift

--- Ende Zitat ---

Frage @GuyA: Handelt es sich um ein Amtshilfeersuchen oder hat diese Truppe*** sich was anderes ausgedacht?
Schau auch mal unter der Suchfunktion nach: Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch und Rechtsanwalt Bölck


***Edit "Bürger":
Wortwahl entschärft. Bitte auf die Wortwahl achten. Das Forum ist auch auf seine Außenwirkung bedacht.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

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