"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Thüringen
Vollstreckung zu erwarten (trotz Widerspruch) > welche Möglichkeiten?
boykott2015:
@DumbTV
--- Zitat ---Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir auch künftige Schreiben und Mitteilungen, die sich auf die Rechtmäßigkeit der beizutreibenden Forderung oder die „Nichtanerkennung" von juristischen Personen des öffentlichen Rechts beziehen, nicht beachten und die Vollstreckung fortführen werden.
--- Ende Zitat ---
Person P könnte das einfach umgehen: keine Schreiben und Mitteilungen schicken, sondern Anträge stellen.
Z.B. Antrag auf Erstellung einer Bescheinigung/Bestätigung/Überprüfung usw.
@Marcella
--- Zitat ---Ihre sogenannte geplante Vollstreckung entbehrt der Rechtsgrundlage.
--- Ende Zitat ---
Person P schickt keine eigene Behauptungen, sondern lässt bestätigen. Zum Beispiel: bestätigen Sie, dass alle Rechtsgrundlagen für geplante Vollstreckung existieren. Dass alle Vollstreckungsvoraussetzungen überprüft wurden.
--- Zitat ---Sollten Sie es wagen und mich weiterhin in dieser erpresserischen Art und Weise bedrohen, mache ich Sie persönlich haftbar.
--- Ende Zitat ---
Person P denkt, dass es überflüssig ist und kann Folgen haben.
Marcella:
@boykott2015
Danke! Falls Person XY sich nochmal wehren muss, verlangt sie selbstverständlich die Bestätigung für die Vollstreckungsvoraussetzungen. Das ist einfach noch besser so.
Shran:
--- Zitat von: plempos am 14. August 2016, 09:49 ---
--- Zitat von: Shran am 14. August 2016, 02:23 ---Sonst könnte ja jeder son Spaß haben.
--- Ende Zitat ---
Andererseits stimmt das Vollstreckungsersuchen ja dann nicht mehr mit der geforderten Summe überein.
--- Ende Zitat ---
Jaa, stimmt. :angel:
Das würde bedeuten, man komme evtl. mit denen überein, dennoch, macht man das nicht lange mit.
Fehlt was ist man nachher gefordert die Summe zu begleichen, das macht man dann endgültig / ultimativ.
GuyA:
Sorry das ich mich jetzt erst wieder melde, war im Stress.
Ich habe euch mal das Schreiben von der Stadt hochgeladen.
Sonst noch jemand gute Ideen wie Person A & B weiter vorgehen können?
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Shran:
Ankündigung ist nur eine Information.
Prüfen ob das alles stimmt und wer der Gläubiger sein soll.
Der Stradt mitteilen wie ungerecht der Beitragsservice und die eintreibung ist dass Gerichtsverfahren laufen und man bis dahin abwarten müsste sonst wäre es möglich die Vollstreckung ungerechterweise durchzuführen.
Das würde zu einem Prozess führen.
Das heißt hier der Klageweg wird als nicht gegangen?
Weil sonst wird Klage eingereicht ab dem Widerspruchsbescheid, fristgerecht.
Das ist mit weiteren Kosten verbunden.
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