Vielleicht haben die Herrschaften beim sogenannten "Beitragsservice" als dem Eintreibeetablissement der "Anstalten"...
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Der "Beitragsservice" akzeptierte dies aber nicht, sondern verlangte entweder einen Bescheid über die Gewährung von Grundsicherung nach SGB XII Kap. 4, oder eine Bescheinigung der Behörde, aus welchem Grund keine Grundsicherungsleistungen gewährt werden könnten. Ersteres war nicht möglich, weil auf Grundsicherung bewußt verzichtet wurde, letzteres verweigerte die Behörde. Daraufhin wurde der Antrag abgelehnt - Widerspruch dagegen eingelegt. Der Widerspruchbescheid steht seit über 3 Jahren aus, stattdessen "Kontoauszüge", Festsetzungsbescheide, Widersprüche, die ignoriert wurden, Mahnungen, neuerdings Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Na dann, viel Spaß beim Geldeintreiben ...
...ja durchaus ihre Gründe für ihr Gehampel. Denn so man sich vergegenwärtigt, dass ja an & für sich bereits zwei oder sogar drei Entscheide des BVerfG zum Thema Verweigerung der "Beitrags"-Befreiung Bedürftiger ohne HartzIV/GS-Bezug vorliegen - dem Vernehmen nach nur deshalb nicht als formale Urteile ergangen, weil die Beschwerdeführer auf den Kuhhandel der GEZ-Schergen eingegangen waren, nachträglich befreit zu werden, wenn erstere ihre Verfassungsbeschwerden für *erledigt* erklärten - kann man durchaus den Eindruck haben, dass das Eis für die Abzocke Bedürftiger seitens der GEZ schon die ganze Zeit mehr als dünn ist.
Unter Umständen können die gar nicht viel mehr tun, als zu drohen und zu hoffen, irgendwann Dich & manchen anderen "weichgekloppt" zu bekommen und *so* zu verhindern, dass
der thematische Zusammenhang erneut vor dem BVerfG landet - die weitere Möglichkeit hier ganz beiseite gelassen, dass sich zusätzlich zu dem bereits von - mit freundl. Verlaub - "Doc Sprißler" in Luxemburg vorgetragenen, in Richtung Diskriminierung gewitterten Unrat noch weitere derartige Ansatzpunkte (dann die Abzocke Bedürftige betreffend) dazugesellen könnten.
Auch die Frage, weshalb denn im Zusammenhang mit PKH-Anträgen deutsche Gerichte in der Lage sind, in hunderttausendfachem Umfang bspw. Steuerbescheide oder Kontoauszüge und Vermögenserklärungen zu lesen & anhand dessen in kurzer Zeit Entscheidungen über PKH-Gewährung zu treffen - während GEZ und Anstalten den Anspruch erheben können, Unfähigkeit, Analphabetentum und Dyskalkulie als besondere Qualifikationsmerkmale ihrer Mitarbeiter zu definieren bzw. dies von der etablierten Politik bescheinigt bekommen, ist mglw. irgendwann einmal von Interesse.
Der ganze Zauber des Ausnehmens Bedürftiger könnte für die hochwohledlen Herrschaften bei Anstalten & "Beitragsservice" u. U. jedenfalls insofern schon längst zu Ende sein, wenn jemand den Faden der nachstehend genannten Sachverhalte vor dem BVerfG noch einmal aufgenommen hätte bzw. aufnähme, und sich nicht von diesen ehrenwerten Herrschaften wie oben beschrieben einseifen lassen würde, wie es Beschwerdeführer in der Vergangenheit getan hatten. Nötigenfalls kommt das Ganze in dem Zusammenhang aber in absehbarer Zeit neu vors BVerfG. Dem Vernehmen nach beziehen sich bereits (bspw. wegen ungeachtet der Ergebnisse der benannten Beschwerdeverfahren verweigerter PKH) Verfassungsbeschwerden auf den Dunstkreis.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-084.html1 BvR 3269/08
1 BvR 665/10
1 BvR 656/10 (gibt es, glaubt ein fiktiver Besucher, auch noch)
ausserdem existiert ein immer noch gültiges Urteil vom VG Berlin aus 2013 (vllt. hat jemand anders das Aktenzeichen), in dem eindeutig folgendes festgestellt wird. Nämlich, dass diese ganze Wirtschaft der *tapo, den Bedürftigen ständig irgendwelche Bescheinigungen abzunötigen - also auch irgendeinen Schrieb, dass jemand keine GS oder HartzIV bekommt (-> ungleich einem formalen Ablehnungsbescheid gem. 4,6,2 RBStV!) schlicht jeder Rechtsgrundlage entbehrt, also insbesondere auch derjenigen für die Verpflichtung einer Sozialbehörde, wie oben beschriebene Extrawürste für die GEZ zu braten bzw. die eines bedürftigen GEZ-Schuldners, diesen "Herrschaften" besagte Extrawürste zu liefern (ganz von der Unverschämtheit zu schweigen, wie beschriebene begründete Ablehnungen von Behörden in dem Zusammenhang dem "Schuldner" zur Last zu legen, was größte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit zu nähren geeignet sein dürfte).
Weitere Verfassungsbeschwerden als Neuauflage der in den o.g., lediglich vorschnell für erledigt erklärten Beschwerden behandelten Zusammenhänge werden im Bedarfsfall bestimmt folgen, spätestens wenn sich Leute mit ein bisschen Arsch in der Hose finden bzw. der eine oder andere bedürftige AbGEZockte aufwacht. Dann wird man sehen. Vielleicht wissen die ÖRR-Herrschaften das auch, und deshalb deren von Dir beschriebenes Gehampel.