Hallo, ich lese hier schon seit Monaten mit und verweigere die Zahlungen. Auch ich finde jeder sollte für seine Grundrechte kämpfen.
Bisher wurden von einer fiktiven Person L alle Festsetzungsbescheide widersprochen, Person L begehrte auch den Widerspruchsbescheid. Dieser wurde aber nie ausgefertigt, mit dem Infoschreiben war es für die LRA getan und die Zwangsvollstreckung wurde ersucht.
Fiktive Person L erhielt einen gelben Brief von der OGVin aus Leipzig u.a mit nochmaliger Zahlungsaufforderung und Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Die OGVin wurde zuvor bereits von Person L angeschrieben mit nochmaligen Hinweis auf das sächs.VerwVollstreckungssgesetzes.
Dies war der OGVin wohl egal, sie führte nur die Vollstreckung lt. Auftrag durch.
Fiktive Person L hat sofort Klage am Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht, mit einen Antrag auf aufschiebende Wirkung und die Klagekosten (105,00 EUR) sind auch schon bezahlt.
Das anonymisierte Dok. im Anhang wurde nun der fiktiven Person L vom VG zugestellt.
Hierbei ist zu erwähnen, dass in der Klageschrift bereits einer Übertragung auf den Einzelrichter nicht zugestimmt wird und wg Verfassungsfragen die Weitergabe an das BVerfG erbeten wurde.
Da fiktive Person L vollends jurisitischer Laie ist, wird er wohl nicht unbedingt einer Gerichtsverhandlung in erster Instanz am VG beiwohnen wollen. Es stellt sich zudem die Frage ob hier ein Ruhen des Verfahrens beantragt werden kann, oder ob die Übertragung auf den Einzelrichter schon beschlossene Sache vom VG ist...?