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Autor Thema: 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - 19.04.2016 - 69. Plenarsitzung (Hessen)  (Gelesen 5235 mal)

Uwe

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Hessischer Landtag

19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - 19.04.2016 - 69. Plenarsitzung

Veröffentlicht am 20.04.2016
00:00 Dr. Ulrich Wilken
00:22 Axel Wintermeyer, MdL
07:46 Michael Siebel
15:55 Florian Rentsch
22:33 Karin Wolff
27:39 Jürgen Frömmrich

Quelle:
https://www.youtube.com/watch?time_continue=1351&v=-cD_kyb_kXQ


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K
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sehr interessant ab 18:00 Florian Rentsch (FDP) wg. weiterem "einmaligen" Meldedatenabgleich > Datenschutz etc. ...

Der Aussage von Jürgen Frömmrich (Bündnis 90/Die Grünen) folgend wird wohl der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchgewunken da ja sinngemäß der Landtag ja nur "ja" oder "nein" sagen kann.

Anm. Kurt: und ein "nein" wird es ja wohl (wie immer) nicht geben.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 3.234
Es ist erschreckend bis gruselig, wie sich in die Köpfe dieser Profiteure der Gedanke festgesetzt hat, dass es jetzt mehr Beitragsgerechtigkeit gibt, denn Frau Wolff kann es sich nicht verkneifen, die bisherigen Rundfunkverweigerer mal wieder zu verunglimpfen: "Die letzte Erhebung hat sehr deutlich und über die Länder hinweg sehr unterschiedlich gezeigt, wie bisher die Beitragsmoral gewesen ist und dass wir jetzt eine sehr viel größere Beitragsgerechtigkeit nach der Einführung des Rundfunkbeitrags haben." Diese Feststellung hält sie für richtig und wichtig. (Ab Minute 26:45 https://youtu.be/-cD_kyb_kXQ?t=1607)
Selbstverständlich ist sie Mitglied im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks:
http://www.wolff-karin.de/index.php?ka=2&ska=14.
Es wird also trotz Datenschutzrechtlicher Bedenken ein neuer Datenabgleich gemacht, weil es ja weitere Leute mit schlechter "Beitragsmoral" geben könnte. Es sind jetzt also keine Schwarzseher mehr, soviel haben die inzwischen kapiert, es sind nun "Bürger mit schlechter Beitragsmoral", gegen die mit aller Macht auch gegen das Grundgesetz vorgegangen werden muss. Es werden sicherlich weitere Vorteile durch diesen Datenabgleich für die Regierung vorhanden sein, denn nur wegen dem Rundfunkbeitrag wird sich dieser Verfassungsbruch* nicht lohnen.

*Der Verfassungsbruch ist gerichtlich noch nicht festgestellt worden.


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  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Ein verkürzter Video Ausschnitt nur 2:27 Minuten aus dem Hessischen Landtag 69. Plenarsitzung am 19.04.2016

Zitat:

Für die FDP Fraktion hat sich Ihr Vorsitzender Herr Rentsch zu Wort gemeldet:

Herr Florian Rentsch äußert sich negativ zum einmaligen Meldedatenabgleich und spricht von:

(...) Obwohl ich überrascht war, dass man das so ein bischen in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag "hineingefummelt" hat (…)

Guggst du hier: Link zu Youtube.com Video Hessischer Landtag vom 19.04.2016 in verkürzter Form:

https://www.youtube.com/watch?v=DyWT99j77iE

Man(n) Frau könnte meinen, dass das Zitat von User @Profät Di Abolo seiner Bedeutung hier im Forum, allen Wohnungsinhabern noch gar nicht so bewusst ist?

Kann ein Landesgesetzgeber in seinem Landesgesetz irgendetwas so einfach „h i n e i n f u m m e l n“?

Zitat von @Profät Di Abolo, Link zum Zitat:
Urteil Bundesverfassungsgericht in Sachen BKA-Gesetz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18502.msg121098.html#msg121098
Zitat
Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 GG:
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:


3.    die Freizügigkeit, das Passwesen, das Melde- und Ausweiswesen, die Ein- und Auswanderung   und die Auslieferung;

§ 48 BMG:
Die §§ 44 bis 47 sowie 51 bis 54 gelten auch für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, soweit sie publizistisch tätig sind.

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 3.234
Wenn die Länder diesen Staatsvertrag so beschließen, mit einem Paragraphen, der nicht in deren Zuständigkeitsbereich fällt, kann binnen eines Jahres von jedem Betroffenen Verfassungsklage gegen dieses Gesetz erhoben werden. Es wurde jedoch schon anstandslos auch im 15. RBStV mit §11 eine Möglichkeit geschaffen, die Daten an den BS weiterzugeben. Es muss also zunächst genau festgestellt werden, wie dieser Paragraph und der Artikel 73(1)GG auszulegen ist. Wenn es zum Meldewesen gehört, dass Daten der Einwohnermeldeämter an den BS weitergegeben werden, müsste ja dann diese Weitergabe verfassungswidrig sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2016, 02:42 von Bürger«

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
@ Roggi,
Nach dem Zitat von Herrn Rentsch, bezieht er sich doch eindeutig auf den einmaligen Meldedatenabgleich, welcher in § 14 Abs. (9) geregelt ist und nicht in § 11 RBStV.

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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Ah ja, danke, übersehen. Da steht also im RBStV §14:
Zitat
(9) Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen, übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt:

1. Familienname,
2. Vornamen unter Bezeichnung des Rufnamens,
3. frühere Namen,
4. Doktorgrad,
5. Familienstand,
6. Tag der Geburt,
7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, und
8. Tag des Einzugs in die Wohnung.
Hat die zuständige Landesrundfunkanstalt nach dem Abgleich für eine Wohnung einen Beitragsschuldner festgestellt, hat sie die Daten der übrigen dort wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist. Im Übrigen darf sie die Daten zur Feststellung eines Beitragsschuldners für eine Wohnung nutzen, für die bislang kein Beitragsschuldner festgestellt wurde; Satz 2 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt darf die Daten auch zur Aktualisierung oder Ergänzung von bereits vorhandenen Teilnehmerdaten nutzen. § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
Sieht aus, als wenn hier in einem Landesgesetz etwas geregelt wird, zu dem die Länder aber keine Gesetzgebungskompetenz haben. Denn es werden Bundesweit alle Meldeämter beauftragt, um Bundesweit alle Bürger an den Beitragsservice anzuschwärzen.
Sofern es zum Meldewesen gehört, was da geregelt wird. Ich wüsste nicht, dass das schon Thema einer Klage war. Kann auch nur von jemandem verwendet werden, der Zwangsangemeldet wurde, also eigene Betroffenheit muss gegeben sein.


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v
  • Beiträge: 1.194
...
Kann auch nur von jemandem verwendet werden, der Zwangsangemeldet wurde, also eigene Betroffenheit muss gegeben sein.

Och Kinners... So bekomme ich meine Klagebegründung ja NIE fertig.  >:D

Werde ich auf jeden Fall mit hineinformulieren!



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  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

M
  • Beiträge: 508
Kann auch nur von jemandem verwendet werden, der Zwangsangemeldet wurde, also eigene Betroffenheit muss gegeben sein.

Die rechtswidrige Zwangsanmeldung mit den illegal erworbenen Daten hat Person M bereits in der Klagebegründung gegen den RBB. Nun wird die Person M wohl noch fundierter argumentieren können...

An dieser Stelle "19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag" noch der Hinweis auf Potsdam, Brandenburg, wo am Mittwoch die Parlamentarier zur Abstimmung aufgerufen sind,
um den Internet-Anstaltsrundfunk zu ermächtigen, die Internetfreiheit durch die Zwangsabgabe einzuschränken.
 >:(
Dazu schrieb M am Freitag an die Fraktionen im Landtag Brandenburg:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

am kommenden Mittwoch ca. um drei  (nachmittags) sollen Sie Ihrer Entmündigung zustimmen.

So steht es in der Einladung zur 27. Plenarsitzung. 
Zitat: „…6. Gesetz zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 6/3575 2. Lesung Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses
(14:45 - 14:50 Uhr - ohne Debatte)…“
Quelle: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/einladungen/Landtag/27.pdf
Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses besagt u.a.: „…Mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollen ARD und ZDF mit einem gemeinsamen Online-Jugendangebot beauftragt, die Ergebnisse der Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags umgesetzt und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag novelliert werden..“

Sie wissen, dass das o.g. „Online-Jugendangebot“ bereits OHNE Ihre Zustimmung läuft!? 

Schauen Sie nach.  Quelle: http://www.jungesangebotvonardundzdf.de/
Da wird schon fleißig Bier getrunken und das Internet besetzt durch den Anstaltsrundfunk.
Das Geld ist schon ausgegeben.
Mit Ihrem (voreilendem) Gehorsam wird gerechnet.
Sie können mit Ihren ‚Ja‘ am Mittwoch nur noch eingestehen, dass Sie keinerlei Mitspracherecht haben und haben wollen.
Sie bestätigen damit die undemokratische Art und Weise der Ermächtigungen des Anstaltsrundfunks und seiner Unternehmungen.
Es gibt keine parlamentarische Kontrolle über das Tun des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Zitat: „… Neuer Jugendkanal von ARD und ZDF bezieht Zentrale im 22. Stock der Bonifaziustürme in Mainz…“
Quelle: http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/neuer-jugendkanal-von-ard-und-zdf-bezieht-zentrale-im-22-stock-der-bonifaziustuerme-in-mainz_16824136.htm

Das Geld ist schon ausgegeben!
Das menschenrechts- und verfassungswidrig geraubte Geld der wohnenden Bürger wird der Elite des (milliardenschweren) privilegierten Anstaltsrundfunks zugeschanzt.
Die Umverteilung von Unten nach Oben hat einen neuen Namen – Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.   
Dieses Ermächtigungsgesetzt des Anstaltsrundfunks soll durch Ihre Zustimmung zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag am kommenden Mittwoch  verfestigt werden.
Tun Sie dies nicht.

Bitte überlegen Sie.
Sie haben es in der Hand, unsere Welt besser zu machen.
Stimmen Sie nicht zu!
Es eilt nicht!

Nur weil Sie den bereits unterschriebenen Staatsvertrag bzw. den Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) nicht mehr ändern können / dürfen, müssen Sie ihm doch nicht vollumfänglich zustimmen!? 
Bitte lassen Sie sich nicht erpressen!

Die Festschreibung des bereits ohne Ihre Zustimmung gestarteten „Internetrundfunks“, die gesetzliche Legitimation des sogenannten „Jugendangebots“ durch Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 6/3575) hat nichts mehr mit dem Rundfunk  im Sinne unseres Grundgesetztes nach Artikel 5 zu tun.
Nein. Im Gegenteil!
Dieser Schritt, den Sie am Mittwoch, den 27.04.2016 durch Ihre persönliche Zustimmung gehen würden, bricht das Grundrecht jedes Einzelnen nach Artikel 5 GG.

Das Grundrecht nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG ist das Recht jedes Einzelnen auf Informationsfreiheit, das Grundrecht auf ungehinderten Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen.
Das Grundrecht nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG ist das Recht jedes Einzelnen auf negative Informationsfreiheit, das Grundrecht keine Informationsquellen aufgezwungen bzw. vorgeschrieben zu bekommen, auch nicht den Anstaltsrundfunk! Damit ist selbstverständlich auch und gerade das Recht verbunden, nicht gezwungen zu werden, diesen Anstaltsrundfunk finanzieren zu müssen.
Das Grundrecht ist das Recht jedes Einzelnen nicht gezwungen zu werden, auf Grund der Wahrnehmung des Menschenrecht auf Wohnen zur Finanzierung einer bestimmten Informationsquelle (des Anstaltsrundfunks) beizutragen, wie es der verfassungs- und menschenrechtswidrige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorsieht. Und den leider auch der Brandenburger Landtag zu einem ungültigen, weil verfassungs- und menschenrechtswidrigen Gesetzt transformiert hatte. 

Das Grundrecht nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG ist das Recht jedes Einzelnen auf Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit.
Artikel 5 Absatz 1 Satz 3 GG ist das Zensurverbot.

Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten“. Die hier garantierte Informationsfreiheit stellt nach dem Wortlaut und der Stellung des Grundrechts außer Frage, dass man den Rundfunk ohne Kosten auch „links liegen lassen“ darf und nicht etwa die durch ihn verbreiteten fremden Meinungen auch noch finanzieren muss. Die „Freiheit“, das Angebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks nicht zu nutzen, den Beitrag an ihn jedoch gleichwohl der verfassungsgerichtlichen Bestandsgarantie wegen leisten zu müssen, ist nicht die unbeschränkte Wahlfreiheit des Art. GG Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG. (s.a. Aufsatz von Dr. Horst Kratzmann: Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG: Freiheit für den Rundfunk und Freiheit vom Rundfunk (DÖV 2015, S. 743 f.))


 


Auf das Thema „Geheimdienstliche Rasterfahnung durch Anstaltsrundfunks“ will ich nicht ausführlicher eingehen.
Dazu verweise ich auf den Spiegel-Online-Artikel „Innere Sicherheit: Bundesverfassungsgericht erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig
„ unter http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-erklaert-bka-gesetz-fuer-teilweise-verfassungswidrig-a-1088195.html
Zitat „Das Gesetz zur Terrorismusbekämpfung durch das Bundeskriminalamt ( BKA ) ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen laut Urteil in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein.“
Genau DAS passiert auch auf Grundlage des verfassungs- und menschenrechtswidrigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.
 
Und hier noch der Hinweis auf die in Brandenburg stark vertretenen Kleingarten- und Laubenbesitzer.
Zitat „VDGN erwartet mit Interesse eine Entscheidung zum Rundfunkstaatsvertrag / Unterstützung für weiteres Musterverfahren gegen den RBB“ unter  http://www.vdgn.de/news-single/article/rundfunkbeitrag-jetzt-auf-dem-pruefstand-beim-bundesverwaltungsgericht/

auszugsweises Zitat aus Original-Quelle: http://www.reinhard-mey.de/start/texte/alben/sei-wachsam
Zitat
"... Du machst das Fernsehen an, sie jammern nach guten, alten Werten.
Ihre guten, alten Werte sind fast immer die verkehrten.
Und die, die da so vorlaut in der Talk-Runde strampeln,
Sind es, die auf allen Werten mit Füßen rumtrampeln:
Der Medienmogul und der Zeitungszar,
Die schlimmsten Böcke als Gärtner, na wunderbar!
Sie rufen nach dem Kruzifix, nach Brauchtum und guten Sitten,
Doch ihre Botschaft ist nichts als Arsch und Titten.
Verrohung, Verdummung, Gewalt sind die Gebote,
Ihre Götter sind Auflage und Einschaltquote.
Sie biegen die Wahrheit und verdrehen das Recht:
So viel gute alte Werte, echt, da wird mir echt schlecht!
Sei wachsam,
Präg’ dir die Worte ein!
Sei wachsam,
Fall nicht auf sie rein!Paß auf, daß du deine Freiheit nutzt,
Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!
Sei wachsam,
Merk’ dir die Gesichter gut!
Sei wachsam,
Bewahr dir deinen Mut.
Sei wachsam
Und sei auf der Hut!
..."

Mit besten Grüssen aus Ostbrandenburg
 


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