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Vollstreckung in Bremen über Finanzamt
cook:
In Bundesländern, in denen durch das Finanzamt vollstreckt wird, stellt sich für mich die Frage, ob nicht die Finanzgerichte für den Rechtsstreit anstelle der Verwaltungsgerichte zuständig sind. Das hätte den Vorteil, dass (1) die Rechtsbehelfserklärung des BS falsch sein dürfte und damit der FB noch nach einem Jahr angegriffen werden kann und (2) die Finanzgerichte möglicherweise mehr Ahnung vom Steuerrecht haben und damit eher den Rundfunkbeitrag als (unzulässige) Steuer qualifizieren könnten. Zumindest wäre mal ein ganz neues Feld aufgemacht..
Beispiel Bremen:
--- Zitat ---§ 2 BrGVG - Anwendung von Bundesrecht
(1) Für das Vollstreckungsverfahren, die Kosten der Vollstreckung und das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren gelten die §§ 77, 93, 97, 249 bis 251, 254 bis 258, 260, 262 bis 267, 281 bis 327, 337 Absatz 1, §§ 338 bis 351 und 354 bis 367 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung sinngemäß, soweit in diesem oder anderen Gesetzen nicht etwas anderes bestimmt ist.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---§ 33 Finanzgerichtsordnung (FGO)
(1) Der Finanzrechtsweg ist gegeben
1. in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden,
2. in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in Nummer 1 bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu vollziehen sind,
3. in öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Streitigkeiten über Angelegenheiten, die durch den Ersten Teil, den Zweiten und den Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils und den Ersten Abschnitt des Dritten Teils des Steuerberatungsgesetzes geregelt werden,
4. in anderen als den in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, soweit für diese durch Bundesgesetz oder Landesgesetz der Finanzrechtsweg eröffnet ist.
--- Ende Zitat ---
Ich bin mir nicht sicher, ob das einschlägig ist. Aber vielleicht kann man das bei Gericht mal zu bedenken geben.
Emge Phil:
In Bremen gab es bereits einen nicht veröffentlichten Beschluss des Finanzgerichts (2 V 37/15 (1)), dass ohne nachweisliche Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids keine Vollstreckung eingeleitet werden darf.
Nach Antrag beim Finanzgericht hat der Leiter des Finanzamts Bremen-Nord die Vollstreckung sofort eingestellt und die Sache für erledigt erklärt. Kosten trug das Finanzamt.
Detox:
--- Zitat von: Mork vom Ork am 17. Oktober 2016, 15:26 ---Egal, was in diesem fiktiven Fall schiefgelaufen ist, aber es wäre sicher ratsam direkt bei der Vollstreckungsstelle/Landeshauptkasse vorstellig zu werden, um noch zu retten, was zu retten ist.
Im Fall von Person A gab es jedesmal eine "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" mit Zwei-Wochen-Zahlungsfrist und beigefügtem Antwortschreiben.
Ich kann den Runden Tisch in Bremen empfehlen - jeden zweiten Donnerstag Abend ab 18Uhr.
Schöne Grüße
Mork vom Ork
--- Ende Zitat ---
Der, der nicht ans Telefon geht? Wir haben es ja versucht. Wir gedenken evtl. einen Anwalt zu nehmen. Aber eigentlich ist es schon zu spät. 12 Tage ohne rechtlichen Beistand irgendwas zu erreichen, ist schwer.
Selbst der "Abteilungsleiter" (genauer Titel "Amtsvorsteher") ist nicht zu erreichen.
Ist die Adresse von dem Runden Tisch wo angegeben?
Edit: hab es gefunden und ohmanoman hat es freundlicherweise auch gepostet. Danke ;)
Detox:
--- Zitat von: boykott2015 am 17. Oktober 2016, 15:52 ---
Kapitulieren heißt: die Wohnung aufgeben und unter der Brücke Schlafstelle suchen.
--- Ende Zitat ---
Das ist die einzige Lösung, um sich davon zu "entbinden". Gewiss wird es eines Tages noch so weit kommen, dass man einfach nur als "Lebender" in dieser Gesellschaft Gebühren für Rundfunk entrichten muss.
Mit "Kapitulieren" meinte ich jedoch die Gehaltspfändung mit Zähneknirschen hinnehmen. Was soll man da machen? Den Personalsachbearbeiter dazu zwingen es sein zu lassen? *kopf schüttel*
--- Zitat ---1. Der nächste Festsetzungsbescheid kommt bestimmt.
2. Man ist Beitragsschuldner bis zum Lebensende.
3. Wenn man zahlt, sollte man alle Dokumente inkl. alle Verantwortlichen sammeln, die einen gezwungen haben zu zahlen.
--- Ende Zitat ---
zu Punkt 3: nun ja... das Schreiben von der LHK liegt ja nicht vor und auch nicht die Ankündigung der Gehaltspfändung.
Nur die Dokumente des Beitragsservices mit der Äußerung , dass ihr Schreiben ein vollstreckbarer Titel sei und wir zahlen müssen......
ohmanoman:
Zitat von Detox:
--- Zitat ---Ist die Adresse von dem Runden Tisch wo angegeben?
--- Ende Zitat ---
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20384.msg131770.html#msg131770
Bitte schön ;)
Ohmanoman
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