"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Bremen

Vollstreckung in Bremen über Finanzamt

(1/5) > >>

Mork vom Ork:
Liebe Freunde des gepflegten Widerstands,

es geht nun auch in Bremen mit den Vollstreckungen los. Für Person A könnte das erlebt haben und so beschreiben:

Am Samstag bekam ich ein Schreiben vom Finanzamt:

"-------------Seite 1----------------
ANKÜNDIGUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG
-----------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte Person A,
Sie haben trotz Zahlungsaufforderung / Mahnung die nachstehende Forderung nicht bezahlt.

Forderung:       Rundfunkbeitrag / -gebühren
            Forderungsaufstellung, siehe Folgeseite
Gläubiger, wenn nicht selbst:    Radio Bremen

Gesamtbetrag:          4**,** €

Buchungszeichen:       911**********
            Bei Zahlung unbedingt angeben. Zahlungsnachweis bitte zusenden!


Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge werden in Bremen nach § 3 Absatz 1 des bremischen
Rundfunkstaatsvertragsgesetzes bzw. § 11 Absatz 4 der Satzung von Radio Bremen über das Verfahren zur
Leistung der Rundfunkbeiträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben. Meine Zuständigkeit ergibt
sich aus § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Bremischen Gesetzes über die Vollstreckung von Geldforderungen im
Verwaltungswege (BremGVG).

Ich bin daher verpflichtet, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Diese Maßnahmen verursachen weitere Kosten.
Deshalb bitte ich Sie nochmals den geschuldeten Gesamtbetrag in Höhe von 4**,** € spätestens bis zum
**.04.2016 unter Angabe des Buchungszeichens 911********** auf das genannte Konto zu überweisen.

Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Bremischen Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen
im Verwaltungswege (BremGVG) können sein:
   * Pfändung beweglicher Habe (z.B. Kraftfahrzeuge, Einrichtungsgegenstände)
   * Pfändung von Forderungen (z.B. Bankkonto, Arbeitseinkommen, Sozialleistungen)

Falls erforderlich, können auch Pfändungen nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in Ihrer
Wohnung und in Ihrer Abwesenheit vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Finanzamt

-------------Seite 2----------------
Forderungsaufstellung zum Schuldner:
Datum:

Gläubiger: Radio Bremen
( 400226637 /01.04.16 ) vom 01.04.2016

Rundfunkbeitrag / -gebühren Nutzungsart: Privat
Befreiungszeitraum :00/0000/00  SchuIdzeitraum: 12/1308/1 5
Mahnzeiträume:OO5
Bescheid vom: 01.06.2014
----------------ENDE------------------"

Mork vom Ork:
Das Interessante ist die Angabe des Gläubigers. Hier erscheint nämlich korrekterweise "Radio Bremen" und nicht wie bisher der Beitragsservice.

Hintergründe von Person A:
- allen Beitrags-/Festsetzungsbescheiden fristgemäß widersprochen
- 2014 ablehnender Widerspruchsbescheid
- 2014 Klage beim Verwaltungsgericht Bremen
- 2014 Antrag auf Befreiung von Rundfunkbeiträgen aufgrund eines Härtefalls (Fernsehsucht -> keine Emfpangsgeräte)
- Ende 2014 ablehnender Beschluss des Verwaltungsgerichts mit Empfehlung eines Härtefallantrags

Person A machte sich wegen der Vollstreckungsankündigung wahrscheinlich Sorgen, dass in der kommenden Woche das Konto gesperrt werden würde und besuchte heute vielleicht den Sachbearbeiter des Finanzamtes. Person A könnte das so beschreiben:

"Der Sachbearbeiter des Finanzamts Bremen-Nord Zentrale Vollstreckungsstelle empfing mich sehr freundlich, worauf ich ihm meinen Fall schilderte. Er sagte dazu, dass er das Vollstreckungsersuchen an den Beitragservice zurückgeben werde, wenn ich ihm Kopien meiner Widerspruchsschreiben aushändige. Auf meine Frage, ob denn das Vollstreckungsersuchen von Radio Bremen komme, weil die Rundfunkanstalt als Gläubiger eingetragen war, sagte er, dass die Vollstreckungsersuchen immer noch automatisiert vom Beitragsservice in Köln kommen. Ich bedankte mich und versprach, die kopierten Schreiben bald einzureichen, wies noch kurz auf den Runden Tisch in Bremen hin, bedankte mich und ging.
Für die Bremer, die allen Bescheiden bisher widersprochen haben, scheint es also ein sehr einfacher Schritt zu sein, die Vollstreckung im ersten Anlauf aufzuhalten."

Viele Grüße
Mork vom Ork

Mork vom Ork:
Neu ist auch, dass in der Vollstreckungsankündigung Bezug genommen wird auf das bremische Rundfunkstaatsvertragsgesetz. Bisher wurde immer der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag angeführt.

Person A hat jetzt beim Finanzamt eine Kopie des Befreiungsantrags wegen Härtefall eingereicht. Der Sachbearbeiter wird das Vollstreckungsersuchen mit einem entsprechenden Vermerk an den Beitragsservice zurückgeben. Person A ist schon ganz gespannt, wie lange es bis zum nächsten Anlauf des Beitragsservice zur Vollstreckung dauert.

Viele Grüße
Euer Mork vom Ork

Mork vom Ork:
Inzwischen ist PersonA möglicherweise eine erneute "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" ins Haus geflattert. Diesmal von der Landeshauptkasse Bremen. Ich bin nicht ganz sicher, ob das jetzt zum Finanzamt gehört oder eine andere Behörde ist. Aber seht selbst:


--- Zitat ---Landeshauptkasse Bremen Vollstreckungsstelle

ANKÜNDIGUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Sie haben trotz Zahlungsaufforderung / Mahnung die nachstehende Forderung nicht bezahlt.

Forderung:                                 Rundfunkbeitrag / -gebühren
                                                   Forderungsaufstellung, siehe Folgeseite
Gläubiger, wenn nicht selbst:   Radio Bremen
Gesamtbetrag:                           4XX,XX €
Kassenzeichen:                          XXXXXXXXXXXXX
                                                   Bei Zahlung unbedingt angeben. Zahlungsnachweis bitte zusenden!

Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge werden in Bremen nach § 3 Absatz 1 des bremischen Rundfunkstaatsvertragsgesetzes bzw. § 11 Absatz 4 der Satzung von Radio Bremen über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben. Meine Zuständigkeit ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Nummer 1 des Bremischen Gesetzes über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege (BremGVG).

Ich bin daher verpflichtet, die Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Diese Maßnahmen verursachen weitere Kosten.
Deshalb bitte ich Sie nochmals den geschuldeten Gesamtbetrag in Höhe von 4XX,XX € spätestens bis zum 10.09.2016 unter Angabe des Kassenzeichens XXXXXXXXXXXXX auf das genannte Konto zu überweisen.

Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Bremischen Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege (BremGVG) können sein:
-> Pfändung beweglicher Habe (z.B. Kraftfahrzeuge, Einrichtungsgegenstände)
-> Pfändung von Forderungen (z.B. Bankkonto, Arbeitseinkommen, Sozialleistungen)
Falls erforderlich, können auch Pfändungen nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in Ihrer Wohnung und in Ihrer Abwesenheit vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Landeshauptkasse
--- Ende Zitat ---

Mork vom Ork:
Hier ist das fiktive neue Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice an das Finanzamt Bremen:



--- Zitat ---ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Finanzamt Bremen Nord
Zentrale Vollstreckungsstelle
Fludolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen

*Stempel 29. August 2016*

Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge im Verwaltungszwangsverfahren

Unser Ersuchen vom XX.04.2016 über 4XX,XX EUR
Willi Mustermann, Ligusterweg. 1, 28XXX Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei lhnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.

Sie teilen mit, dass Sie die Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt haben und venweisen auf die Eingaben des Schuldners.

Unsere Forderung besteht in voller Höhe zu Recht.

Der Schuldner wurde bereits mit Schreiben vom XX.07.2016 über die Rechtmäßigkeit der Forderung informiert.

Anbei erhalten Sie eine Kopie des Schreibens.

Bitte setzen Sie Ihre Vollstreckungsmaßnahmen fort. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Abwicklungskonto ARD, ZDF, Deutschlandradio
Postbank Köln BIC PBNKDEFFXXX
IBAN DE48 3701 0050 0010 9005 03
--- Ende Zitat ---

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln