3 „Festsetzungsbescheide“, 3 fristgerechte Widersprüche, allesamt per Einschreiben an den BS versandt.
Der dritte Widerspruch wurde mit der Begrüßungsformel „Sehr geehrter Herr Boudgoust“ (mit Fußnote, daß der Intendant des SWR gemeint ist, der anscheinend letztendlich zuständig ist) begonnen. Ging vom BS an das Büro des Intendanten und von dort an die Beitragsservice-Abteilung. Die
stellvertretende Abteilungsleiterin hat u. a. geantwortet, daß gegen die „Festsetzungsbescheide“ ja Widerspruch eingelegt werden könnte. Rückantwort, daß sie ja schon seit Wochen einen fristgerecht abgegebenen vor sich liegen hat (sowie die Erinnerung, daß irgendwo (BS, SWR) noch zwei weitere Widersprüche unbearbeitet liegen), und auf diesen geantwortet hat. Danach ein weiteres Schreiben (allerdings ‚nur‘ von einem ‚normalen‘ Sachbearbeiter) mit
Bitte,
- endlich zu bezahlen,
- Verständnis dafür zu haben, daß weitere, inhaltlich ähnliche, Schreiben¹ nicht mehr beantwortet werden.
¹) Die Widersprüche beinhalteten jedes Mal mehr oder weniger die selben Fragen, die nie ausreichend beantwortet wurden.