Liebe Leute,
was ist den daran nicht zu verstehen.
Der RBStV ist von den Länderparlamenten ein anerkannter Vertrag, der die LRA vor Ort legitimiert, Aufgaben mit den dafür verbundenen Rechten und Pflichten (§10 Abs. 5, 6, u. 7) wahrzunehmen.
In einfachen Worten, die LRA sind "Handlungsbefugt".
- Dagegen konnte man damals argumentieren:
"Das laut VwVfG die LRA in beinahe allen Landesgesetzen eben nicht befugt sind!" - Gegen dieses Argument haben seit dem ALLE Gerichte folgendes erklärt:
"Der RBStV ermächtigt die LRA, Verwaltungsvollstreckungsverfahren wahrzunehmen" und sie deswegen in den Stand von Behörden zu stellen. Denn laut Anwendungsbereich der Landesgesetze vor Ort (VwVfG), ist eine Behörde...
[Zitat:] " Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt."
Klappe zu Affe Tot!
Mit dem
Grundgesetz hat das nicht zu tun. Mit der
EU auch nicht. Und selbst die NATO könnte daran nur mithilfe von reichlich "Kollateralschaden" was ändern. Mit anderen Worten: Alles andere sind alternative Fakten
Wat der Beitragsservice ist, kann man in einen anderen Faden besprechen. Aber es ist sicher, für die die es einfach geklärt haben wollen...
...Der Beitragsservice ist keine Behörde, sondern handelt i. A.
Lev
P.S. Es ist leichter, einen Atomkern zu spalten als ein Vorurteil.
Einstein