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Fiktive Zwangsvollstreckungssache - Weiteres Vorgehen

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GegenAbzocke:
Nunja den Widerspruchsbescheid kann Person P ja sicherlich via Untätigkeitsklage einfordern.
Was kostet das? Dürfte ja in so einem Fall definitiv der Beklagte zu tragen haben.

Die Nichteinforderung desselben garantiert aber nicht das die Zwangsvollstreckung eines Rechtbehelfs ohne aufschiebende Wirkung ungültig wird.
Zumindest könnte ich mir genau diese Begründung durch einen niederen Richter vorstellen.

Sicherlich kann parallel der Weg beschritten werden um dann Klage einzulegen, es ist aber zweifelhaft ob damit die drohende ZV gestoppt wird.

Was meint ihr?
Ich wäre da gern an anderen Meinungen interessiert.


Tja und das Sächsische VwVG ist halt total Nachteilig, geradezu Despotenhaft, gegenüber dem Bürger.
Mit dem Bayrischen wäre mMn durchaus die chance vorhanden die ZV zu stoppen.

Edit:
P würde gerne Kämpfen, aber es ist schon ziemlich bescheiden von den Aussichten.

Wenn man bspw. http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ begutachtet,
welche schreiben: "Registrierte Teilnehmer seit dem 28. Mai 2015: Gesamt: 3804/10000; Heute: 33",
zeigt das deutlich das noch nicht einmal die Hälfte bisher bereit ist einen läppischen 10er für seine Rechte zu investieren.

Das wird dann argumentativ zu "Die aktuelle Lösung hat den Konsens der Gesellschaft" -

Armes Schland ...... zuviel hirntote, weichgespülte Masse vorhanden.

noGez99:
Nein Keine Untätigkeitsklage ! Wurde hier diskutiert:
Wie schreibt man eine Untätigkeitsklage?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16225.msg107839.html#msg107839

Nachdem man 4 Monate auf den Widerspruchsbescheid gewartet hat kann man sofort klagen!
(und sollte das bei ZVandrohung auch tun)
Ein Elrechtsschutz wird meistens abgelehnt und P muss die Kosten tragen.
(Ausnahme: Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10348.0 )
Aber sobald eine Klage per Fax am VwG eingegangen ist (Begründung kann nachgereicht werden) werden die ZVmassnahmen laut interner Regelung des BS i.d.R. gestoppt,
bzw man kann dem GV zeigen dass Klage erhoben wurde.

Gegen die aktuelle ZV kann man Erinnerung mit 'Aussetzung des Vollzugs der Vollstreckung' einlegen.
Das nützt aber wohl nur in Tübingen etwas, bringt aber Zeit und ist kostenlos (ev. gleich Klage einreichen, allerspätestens per Fax bei Ablehnung der Erinnerung).
Person P kann alle Punkte vom
LG Tübingen, Beschluss vom 09.09.2015, 5 T 162/15
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=19803
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001232683
durchlesen und entscheiden ob sie auch auf sein Vollstreckungsersuchen anwendbar sind, und in der Erinnerung anführen.
(das ist der tübinger Beschluss nach dem BGH-Beschluss und eine Watsche für den BGH)
Eventuell kommt dann so ein Beschluss:
Beschluss vom AG: Erinnerung abgelehnt (Vollstreckung trotz Widerspruch)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16440.msg108690.html#msg108690
indem auf keinen der Punkte von Tübingen eingegangen wird (die Person P in dem genannten Thread
wäre sehr interessiert, wie andere AGs mit so einer Erinnerung umgehen, bitte umbedingt posten!!!)


(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)

motte:
Hallo zusammen, Person M hat die Suchmasachine ausgiebig benutzt und
es gibt viele Treffer zu "Zwangsvollstreckungssache".
Nach einigem Lesen denkt Person M hier richtig zu sein,
auch weil die Überschrift zur fiktiven Briefüberschrift passt.
Aber der Reihe nach: auf 4 Bescheide 4 Widersprüche eingelegt,
habe nahezu den  gleichen Text verwendet und das jeweils aktuelle Datum.

Am 2.3. flattert Person M dieses Schreiben ins Haus
http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=25422134
eine Woche später dann das hier
http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=18647896
Viel Spass im Doppelpack?

Gibt es andere fiktive Personen, die ebenfalls ein Doppelpack erhalten haben?
Für die Zwangsvollstreckungssache bleibt bis Freitag Zeit, etwas zu unternehmen,
wenig Zeit.

DerSachse:
Hallo Liebe Gemeinde,

ich würde mich über Infos zum weiteren vorgehen in folgender Sache freuen:

fiktive Person A hat von fiktiver Person B unten angehangenen Brief zugespielt bekommen, dieser ging an fiktive Firma Z.
Im zuvor genannten Schreiben wird sich auf die festgesetzten Bescheide ab 04.11.2016 bezogen.
In den letzten beiden Schreiben, die vom OGV an fiktive Person B gingen, waren folgende Infos enthalten:

Schreiben vom 02.05.2019
- Gesamtforderung 628,03EUR
- Angehangen war der BS Brief mit folgenden Auflistungen:

Notwendige Kosten von 39,42EUR vom Zwangsvollstreckungsersuchens vom 02.11.2017 sollen mit beigetrieben werden.
Das Beitragskonto weißt einen Rückstand einschließlich 01.2019 von 648,42EUR.
In der dem Brief anhängenden Aufstellung der rückständigen Forderungen sieht diese wie folgt aus:

08.16 - 10.16   52,50EUR Beitrag   8,00EUR Säumnis.   7,50EUR Mahngeb.   Gesamt 68,00EUR    Datum Bescheid 04.11.16   Datum Mahnung 01.09.17
11.16 - 01.17   52,50EUR Beitrag   8,00EUR Säumnis.   0,00EUR Mahngeb.   Gesamt 60,50EUR    Datum Bescheid 01.02.17   Datum Mahnung 01.09.17
02.17 - 04.17   52,50EUR Beitrag   8,00EUR Säumnis.   0,00EUR Mahngeb.   Gesamt 60,50EUR    Datum Bescheid 03.07.17   Datum Mahnung 01.09.17
05.17 - 07.17   52,50EUR Beitrag   8,00EUR Säumnis.   5,00EUR Mahngeb.   Gesamt 65,50EUR    Datum Bescheid 01.08.17   Datum Mahnung 02.10.17
08.17 - 10.17   52,50EUR Beitrag   8,00EUR Säumnis.   7,50EUR Mahngeb.   Gesamt 68,00EUR    Datum Bescheid 02.11.17   Datum Mahnung 18.12.18
11.17 - 01.18   52,50EUR Beitrag   8,00EUR Säumnis.   0,00EUR Mahngeb.   Gesamt 60,50EUR    Datum Bescheid 02.02.18   Datum Mahnung 18.12.18
02.18 - 10.18   157,00EUR Beitrag 8,00EUR Säumnis.   0,00EUR Mahngeb.   Gesamt 165,50EUR   Datum Bescheid 02.11.18   Datum Mahnung 18.12.18

+ Kosten aus Vollstreckung des Ersuchens vom 02.11.2017 39,42EUR
Beizutreibender Betrag: 587,92EUR

Letzter vorliegender OGV Brief vom 07.06.2019:

Forderung Betrug 673,54€

Die aktuelle Forderung die fiktiver Firma Z vorliegt, beträgt 708,25EUR.

Eine detallierte Kostenaufstellung liegt nicht vor, ebenso liegt keiner fiktiven Partei ein Gerichtsbeschluss vor.

Gibt es in diesem fiktiven Fall möglichkeiten für fiktive Firma Z die Forderung als unbegründet zurückzuweisen?

Ich würde mich über Hilfe in diesem Fall sehr freuen, die Suche habe ich bemüht, allerdings bin ich dort nicht wirklich fündig geworden.

Vielen Dank vorab

Markus KA:
Folgende rechtliche Mittel und Möglichkeiten zum Thema Zwangsvollstreckung wurden im Forum diskutiert und stehen dem Betroffenen zur Verfügung:

1. Sich unbedingt mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) des jeweiligen Bundeslandes vertraut machen. In einigen Bundeländern wird die Vollstreckung zunächst von der Stadt-, Gemeinde- oder Kreiskasse begonnen und später auf den Gerichtsvollzieher übertragen.

2. Auf den Rechtsbehelf oder die Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens mit seinen Möglichkeiten und Fristen achten. Einige Schreiben beinhalten leider keine Rechtsbehelfsbelehrung nur Drohungen, um stressige und kostenintensive Gegenwehr zu vermeiden.

3. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der zuständigen Rundfunkanstalt stellen.

4. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der Stadtkasse stellen.


5. Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen.

6. Anfechtungsklage gegen zuständige Rundfunkanstalt beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.

7. Beim Gerichtsvollzieher Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 760 ZPO oder bei der Stadtkasse gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG stellen. 

8. Termin zur Vermögensauskunft könnte wahrgenommen  und protokolliert worden sein, dass man zur Prüfung des Sachverhaltes rechtliche Mittel einsetzen und die Prüfung durch die Gerichte veranlassen wird.

9. Erinnerung gegen die Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers gemäß § 766 Abs. 1 ZPO einlegen und Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß §§ 766 Abs. 1, 732 Abs. 2 ZPO beim Amtsgericht beantragen.

10. Widerspruch gemäß § 882d Abs. 1 ZPO gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO einlegen und Antrag auf Aussetzung gemäß § 882d Abs. 2 ZPO gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO beim Amtsgericht stellen.

10. Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht einreichen.

Weitere Hinweise hierzu bitte die Suche-Funktion verwenden und z.B.:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg154214.html#msg154214

Eintragungsanordnung,Schuldnerverz.,Widerspruch/Aussetzungsantrag (§ 882d ZPO)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19204.msg124665.html#msg124665

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252

Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413

SWR droht Verfassungsbeschwerdeführer mit Zwangsvollstreckung und Zwangshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26074.msg164448.html#msg164448

Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung des Südwestrundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28895.msg181429.html#msg181429

Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.msg182641.html#msg182641

HR/Kreiskasse (Hessen) > Vollstreckung (fehl. Bescheide/Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30273.msg189595.html#msg189595

Kasse.Hamburg stellt Formular zur fehlerhaften Vollstreckung zur Verfügung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31131.msg193599.html#msg193599

NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124
NDR/Stadtkasse Schwerin Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30274.msg189667.html#msg189667
 Pfändungsverfügung wegen "Rundfunkgebühren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24662.msg156399.html#msg156399
Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch Stadtkasse
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25026.msg158415.html#msg158415
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.msg192516.html#msg192516

Stellungnahme an AG nach eingereichter Erinnerung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31081.msg193379.html#msg193379

Gerichtsvollzieher droht mit Vollstreckung trotz offener Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29175.msg182993.html#msg182993

WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg192463.html#msg192463

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