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Fiktive Zwangsvollstreckungssache - Weiteres Vorgehen

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GegenAbzocke:
Hallo,

jetzt ist unten angehängter Brief bei der fiktiven Person P eingegangen,
natürlich ohne Würdigung der Widersprüche sowie Anträge auf Aussetzung der Vollziehung.

Seitwann wohnt denn der MDR in Köln beim BS?
Wie könnte Person P hier am besten reagieren?

Müsste P Eilrechtsschutz beantragen?
P könnte fiktiv mit einem ruhenden Verfahren durchaus leben bis der EGH sich der Sache annimmt.


Nach vielem Querlesen müsste Person P damit rechnen, das dies in erster Instanz abgelehnt wird.
Ab wann wurden in ähnlich fiktiven Fällen die Verfahren ruhend gestellt?

Fiktive Stelle zum beginn wäre vermutlich das AG Leipzig?
Gibt es aus ähnlich fiktiven Fällen Vorlagen zur Eröffnung der Klage?


Grüße

PersonX:

--- Zitat ---jetzt ist unten angehängter Brief bei der fiktiven Person P eingegangen,
natürlich ohne Würdigung der Widersprüche sowie Anträge auf Aussetzung der Vollziehung.
--- Ende Zitat ---

Nein kein Eilverfahren, weil erst der Versuch der gütlichen Einigung -> in diese Phase wäre es besser schnellstens den GV aufzusuchen:
Dort ist zu prüfen, ob ein Bescheid vollstreckt werden soll, welchem widersprochen wurde, nicht dass es abweichende Daten sind, also vergleichen. Wenn ein Bescheid vollstreckt werden soll, welchem tatsächlich widersprochen wurde aber der Widerspruchsbescheid noch nicht vorhanden ist, sollte dieser Punkt mit dem GV entsprechend erörtert werden, denn eine Vollstreckung ohne Beantwortung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung darf es nicht geben.

Dazu gibt es hier bereits minimal ein Thema:
Bitte mal hier lesen gehen:

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.0.html

GegenAbzocke:
Halllo,

Person P wird dann erstmal sich bei dem GV einfinden und sich das Vollstreckungsersuchen und Grundlage zeigen lassen.

Nach schneller Prüfung des gewünschten Betrags ist Person P tatsächlich kein Bescheid über 3xx € in  exakt dieser Höhe Vorliegend.
Der einzige Bescheid der annähernd diese Summe hätte, wäre von mitte 2014, der erste der bei Person P angekommen ist.

Kann ein GV mehre Bescheide zusammen vollstrecken?
Teilmengen würde Person P vermuten sind nicht zulässig.

Ist die Adressanschrift ein Formfehler oder ist es tatsächlich zulässig via c/o die BS Adresse zu verwenden?

Grüße

LeckGEZ:
Ja das ist korrekt. Noch würde ein Eilrechtsschutz wegen fehlender Voraussetzung abgebügelt werden. Man muss genau lesen. Das ist ein Infobrief von ... (wem eigentlich?, eine deutsche Behörde? ein Inkassounternehmen? ein freiberuflicher Gerichtsvollzieher?). Teile vom Briefkopf wären anonymisiert interessant gewesen.

Die Form: WDR c/o BS PLZ1 Köln vertr.d. WDR c/o BS PLZ2 Köln liesst sich in der Tat komisch.

Vielleicht kann der GV, ist ja sein Schreiben, die beiden Gläubiger, den mit Anspruch und den der den anderen vertritt genauer bezeichnen. Denn so sollte neben dem Vollstreckungsersuchen auch noch eine Vertretungsvollmacht existieren. Kopie erwünscht. Warum? Ist zwingende Voraussetzung im Rechtsverkehr. Man weiss ja nie wohin das führt?

Sollte man so auch antworten?

Bürger1 PLZ1 vertr.d. Bürger2 PLZ2 vertr.d. Bürger3 PLZ3 ...

Das Schreiben ist ein reines Infoschreiben. Ist das erste Schreiben immer. Wie schon vorher gesagt, Person P sollte zum GV gehen und sich seine Unwissenheit über den Vorgang aufklären und das Vollstreckungsersuchen als Kopie aushändigen lassen. Dabei nicht viel sagen. Zeigen das man verwirrt ist und das man sich erst einmal informieren müsste.

Dabei immer schön nett sein. Der GV kann nix für seinen Job.

Person P sollte immer an die Ami-Filme denken "Sie haben das Recht...alles was Sie sagen kann und wird...". Je weniger Aktennotizen, desto mehr Spielraum wird Person P später haben. Vielleicht sollte Person P sich eine Serie von Person C, C wie Colombo, vorher anschauen. Kann man viel lernen.

GegenAbzocke:
Das Schreiben ist vom OGV zum Amtsgericht Leipzig, da der Briefkopf voll war mit Daten (Name, Bank, Anschrift und Bürozeiten), wurde dies abgeschnitten.

Also wird Person P zum GV gehen,
und sich
- das Vollstreckungsersuchen
- die Vertretungsvollmacht

kopieren lassen.

Was sollte Person P tun, wenn im Vollstreckungsersuchen Bezug auf Bescheide mit falschem Datum oder falscher Summe feststellbar sind?
P vermutet die Summe muss aufgeschlüsselt sein auf einen Bescheid bzw. mehrere?
Da wie erwähnt kein Bescheid mit der passenden Summe bei P vorliegt, würde das die Vollstreckungsvorraussetzungen nichtig machen oder?


Im Prinzip hat P ja garkein Problem mit dem GV, nur was wenn dieser die genannten Schriftstücke nicht hat oder nicht kooperiert?

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