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Autor Thema: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe  (Gelesen 118236 mal)

s
  • Beiträge: 4
Nehmen wir an, Person A ist umgezogen und hatte wie bereits vorher schon mal erwähnt das Schreiben von diesem Topic beim EMA vorgelegt.

Nun bekommt Person A durch den Nachsendeauftrag die Androhung zur Zwangsvollstreckung.
Siehe Anhang.

Anm.Mod. seppl: Beiträge wurden zusammengeführt und Anhänge nachanonymisiert. Bitte selber darauf achten, dass keine Namen und Durchwahlnummern mehr erkennbar sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Februar 2016, 15:37 von seppl«

n
  • Beiträge: 149
Kurz zur Vorgeschichte:
* Anfang Dezember 2015, die hier wunderbar angefertigte Vorlage zum EMA (Eingangsbestätigung)
* Mitte Dezember 2015 kam dann eine Bestätigung der Übermittlungssperre
* Daraufhin wurde ein Schreiben aufgesetzt was wieder auf EU-Recht Bezug nahm
* Nach Ablauf der Frist wurde eine Erinnerung geschickt (dummerweise wurde das Wort Auskunftssperre erwähnt)
* Gestern bekam dann fiktive Frau von Person N folgende Mitteilung vom EMA:

https://picload.org/image/wciiaoi/ema-antwort.png


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k
  • Beiträge: 1
Hallo Leute bin neu hier
Mein nicknahme ist kadi bin ein GEZ Gegner und hoffe hilfe zu finden und Auch helfen zu können


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n
  • Beiträge: 149
Die Behörden sträuben sich so dermaßen irgendetwas in dieser Richtung zu machen, denn nach der 2. Erinnerung und bekräftigen, beinahe schon auf Verlangen, des EU-Rechts kam heute für bekannte von Person N folgender Schrieb.
So langsam gehen mir die Argumente aus, denn die pochen immer und immer wieder auf nationales Recht.



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B
  • Beiträge: 140
Moin,

auch eine Nachfrage beim  Datenschutzbeauftragten des Landes (NRW) hat in meinem Fall nichts gebracht.

 ???


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z

zuwider

 >:(
Person A's Sohn ist vor kurzem umgezogen, hatte damals beim alten EMA und rechtzeitig beim neuen EMA die kompletten Vorlagen (auch EU mit Bußgeldandrohung) aus dem Forum abgegeben, bestätigt bekommen und nun nach nur 2 Wochen vom Betru...service Post bekommen!
Damit ist klar, daß sie sich um Gesetze einen Dreck scheren. Also wird sämtliche Post mit "unbekannt" zurückgeschickt - Gleiches mit Gleichem vergelten!


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s
  • Beiträge: 173
Moin,

ja, kann ich immer nur wieder "empfehlen"! Brief zur Post und als unbekannt tzurückschicken lassen! Anders kommt man der Bande momentan nicht bei...

Person A's Bekannte hat durch diese Handhabe seit 2014 Ruhe...

Was allerdings Person A stutzig macht... Obwohl auch dessen EMA den Widerspruch bekommen hat und auch nur die normale Übermittlungssperre eingetragen hat, kam seit der Ummeldung Ende Oktober 2015 bis heute keinerlei Meldung des BS... Ob die im Hintergrund trotzdem eine Meldesperre eintragen bei "renitenten" Bürgern? Es aber offiziell nicht zugeben wollen oder dürfen?

Sehr seltsam das ganze....


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  • Beiträge: 403
Eine Auskunftssperre nach § 51 BMG darf darüber hinaus nur dann im Melderegister gespeichert werden, wenn Tatsachen vorliegen die die Annahme rechtfertigen, dass durch die Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen für die betroffene Person erwachsen könnte.

Wenn durch die Melderegisterauskunft eine Zwangsanmeldung, darauf folgend Forderungen eines Zwangsbeitrags und letztendlich eine Zwangsvollstreckung ausgelöst wird, dann ist die persönliche Freiheit offensichtlich in Gefahr.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

n
  • Beiträge: 149
Wenn durch die Melderegisterauskunft eine Zwangsanmeldung, darauf folgend Forderungen eines Zwangsbeitrags und letztendlich eine Zwangsvollstreckung ausgelöst wird, dann ist die persönliche Freiheit offensichtlich in Gefahr.

WoW!!! Super Text. Darf ich diesen für meinen nächsten Brief verwenden?  ;D

Gibt's da noch ne Möglichkeit sich an höchster Stelle (auf EU Ebene) zu Beschweren? Denn es wird ja hier schwarz auf weiß gegen EU-Rechtsprechung gehandelt.
Eine persönliche Haftung, im möglichen Schadensfall, für diesen Sachbearbeiter, was Person N erst in Erwägung gezogen hatte, fällt wohl flach. Denn es wird dann vermutlich wie üblich mit Ausflüchten gearbeitet wie:
- hab ich nicht gewusst
- ich mache nur meinen Job
- ich handle nur auf Anweisung etc.


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P
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Bei instabilen Personen mit Neigung zu Wutanfällen ist die Gesundheit direkt gefährdet, weil diese Anfälle direkt durch Post ausgelöst werden können, im schlimmsten Fall können solche Wutanfälle zum Tod führen und somit bestünde eine Gefahren für das Leben.

Auf den Inhalt der Post kommt es dabei gar nicht an, es reicht ein unscheinbarer Brief. Bereits beim Anblick eines solchen steigt der Blutdruck und usw....

Eine ärztliche Bescheinigung könnte dabei zusätzlich helfen.

Aber selbst diese Sperre nach Paragraf 51 wird die Weitegabe nicht verhindern, denn diese Speere hat zu viele Löcher.



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Wird einmal mehr vom EuGH gestützt; verbundene Rechtssachen C-92/09 und C-93/09 ->http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62009CJ0092;

Hier waren deutsche Bürger Kläger, das beklagte Land Bundesland Hessen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Profät Di Abolo

Hi alle zusammen!

Und hier ist die Banana Republic of Democracy "Beklagter" und zwar alle 16 Bundesländer:

http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-518/07

Die Richtlinie 95/46/EG ist Gold wert.

Nemmt mal eure "Schreiben" von der National Service Agency "Beitragsservice"; 1200 Mitarbeiter;
Rechenzentrum und dann lest mal Art. 15 der Richtlinie und § 6 a BDSG.

Und das hier ist das Beschwerdeformular:

http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/docs/complaint_form_de.pdf

So fängt ein "Vertragsverletzungsverfahren" an, dass dann mit nem "C" Urteil des EuGH endet.



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S
  • Beiträge: 403
WoW!!! Super Text. Darf ich diesen für meinen nächsten Brief verwenden?  ;D

Natürlich, dafür ist er ja da  :)

Ob er die gewünschte Wirkung zeigt, steht auf einem anderen Blatt.


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uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

n
  • Beiträge: 149
Ob er die gewünschte Wirkung zeigt, steht auf einem anderen Blatt.

Wahrscheinlich nicht. Allerdings wird es nicht besser wenn man jetzt aufgibt.
Eine Beschwerde an die EU-Kommision folgt ebenfalls noch, sobald ich mich eingelesen habe. Einen Dank an dieser Stelle an Profät Di Abolo


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