§ 14
Datenübermittlungen an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR)
(1) Zur Erfüllung der Aufgaben des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 675) dürfen die Meldebehörden dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den WDR folgende Daten über alle An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle aller volljährigen Einwohner übermitteln:
Sie dürfen! erstmal per Krautgesetz, bilden Sie sich ein. Wer weiß denn, ob die MÄ nicht auch Geld von den ÖR für ihre permanente Lieferung von Daten aus dem Melderegister beziehen?? Ich bin nicht paranoid, aber so langsam wundert mich wirklich nichts mehr

. Da kommt vielleicht auch ein Sümmchen im Jahr zusammen...
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Curt Goetz