gez-boykott.de::Forum

Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2015 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 24. Oktober 2015, 20:48

Titel: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: ChrisLPZ am 24. Oktober 2015, 20:48
WAZ, 15.10.2015

Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt

Zitat
Warstein.   Asylbewerber in Warstein haben Post vom Beitragsservice (ehemalige GEZ) bekommen. Dabei müssen sie den Rundfunkbeitrag gar nicht bezahlen.

Seit Januar 2013 ist es eigentlich ganz einfach: Wer in Deutschland seinen Wohnsitz anmeldet, zahlt für diese Adresse einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro. Es gibt Ausnahmen für Menschen, die von Sozialhilfe leben und auch Asylbewerber sind von dem Beitrag befreit – eigentlich.

In der ehemaligen Gutenbergschule, die seit einer Woche das neue Zuhause von 30 Asylbewerbern ist, flatterten diese Woche trotzdem Aufforderungen zur Anmeldung in den Postkasten. Große Verwirrung löste das offiziell wirkende Schreiben unter den jungen Männern aus: Ist dies die ersehnte Einladung zum Gespräch nach Bielefeld oder Dortmund? Es bedurfte langer Erklärungen des zufällig anwesenden Bürgermeisters und der beiden Hausmeister, bis den Flüchtlingen klar war, dass es sich um ein Schriftstück handelt, dass für sie keinerlei Wert besitzt....

Weiterlesen: http://www.derwesten.de/staedte/warstein/beitragsservice-ist-schneller-als-das-sozialamt-id11185648.html (http://www.derwesten.de/staedte/warstein/beitragsservice-ist-schneller-als-das-sozialamt-id11185648.html)
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: ChrisLPZ am 24. Oktober 2015, 20:49
Zitat
In der ehemaligen Gutenbergschule, die seit einer Woche das neue Zuhause von 30 Asylbewerbern ist

Wie kommt der BS eigentlich so schnell an diese Daten?
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: boykott2015 am 25. Oktober 2015, 09:09
Zitat
Doch in der Praxis läuft es nicht ganz so rund: Sobald Asylbewerber registriert sind und das heimische Sozialamt ihre Meldedaten erfasst hat, werden diese Daten automatisch an den Beitragsservice weitergegeben. Dabei fehlt jedoch die Information, dass es sich um einen Asylbewerber handelt; der Beitragsservice geht also zunächst davon aus, dass es sich um eine Ersterfassung einer neuen Wohnung handelt – und schreibt deswegen die Bewohner an.

Der Beitragsservice sieht die jeweilige Stadt in der Pflicht, mitzuteilen, dass es sich bei einer Adresse um eine Flüchtlingsunterkunft handelt. Liegt diese Information vor, sperrt der Beitragsservice die entsprechende Adresse, damit die Aufforderung zur Beitragszahlung gar nicht erst an die Asylbewerber verschickt werden.

Alle müssen die dreckige Arbeit machen. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice will nur abkassieren.
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 25. Oktober 2015, 09:26
Zitat
Es bedurfte langer Erklärungen des zufällig anwesenden Bürgermeisters und der beiden Hausmeister, bis den Flüchtlingen klar war, dass es sich um ein Schriftstück handelt, dass für sie keinerlei Wert besitzt....

Besitzt dieses Schriftstück etwa für andere einen Wert? Doch nur für die Profiteure des Schutzgeldes.
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. Oktober 2015, 09:43
Zitat
Doch in der Praxis läuft es nicht ganz so rund: Sobald Asylbewerber registriert sind und das heimische Sozialamt ihre Meldedaten erfasst hat, werden diese Daten automatisch an den Beitragsservice weitergegeben. Dabei fehlt jedoch die Information, dass es sich um einen Asylbewerber handelt; der Beitragsservice geht also zunächst davon aus, dass es sich um eine Ersterfassung einer neuen Wohnung handelt – und schreibt deswegen die Bewohner an.

Registrierung der Daten bei Sozialamt -> Weitergabe der Daten an die Meldebehörde -> koninuierlicher Datenabgleich mittels sofortiger Weitergabe der neuen Daten an den BS

Mal abgesehen von dem EuGH-Urteil, das diskutiert wird unter
EuGH C-201/14 Ohne Kenntnis d. Bürger kein Datenaustausch zwecks Verarbeitg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15947.0
und gegen das die aktuelle Praxis des Datenabgleichs zwischen Meldeämtern und BS verstösst, ich habe bisher nirgendwo etwas gefunden, das den kontinuierlichen Datenabgleich näher beschreibt. Es ist immer von dem ersten bundesweiten Datenabgleich Ende 2012 Anfang 2013 und im Rundfunkstaatsänderungsvertrag von ...
Zitat
Auf der Grundlage des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags müssen Städte und Gemeinden in regelmäßigen Abständen Anschriften, Namen und Alter der Einwohner liefern.
... die Rede.
Anscheinend sind diese regelmässigen Abstände also doch sehr kurzfristig, wenn nicht gar kontinuierlich.
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: Kurt am 25. Oktober 2015, 09:51
... ich habe bisher nirgendwo etwas gefunden, das den kontinuierlichen Datenabgleich näher beschreibt. Es ist immer von dem ersten bundesweiten Datenabgleich Ende 2012 Anfang 2013 und im Rundfunkstaatsänderungsvertrag von ...
Zitat
Auf der Grundlage des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags müssen Städte und Gemeinden in regelmäßigen Abständen Anschriften, Namen und Alter der Einwohner liefern.
... die Rede.
Anscheinend sind diese regelmässigen Abstände also doch sehr kurzfristig, wenn nicht gar kontinuierlich.
Zauberwort: Meldedatenübermittlungsverordnung

Gruß
Kurt
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: ellifh am 25. Oktober 2015, 10:04
Ich denke, um die Unrechtmäßigkeit des  Meldedatenabgleichs zu verharmlosen, hat man den großen Abgleich in "vier Tranchen" ab 2013 offiziell und transparent gemacht, nach dem Motto "Frechheit siegt". Dafür ist ja auch, wie beim Verkauf von Adressdaten für Werbezwecke, immens viel Geld an die MÄ geflossen. Aktuell ist es scheinbar so, das jede An-, Um- und sonstige Meldung DIREKT zum Bs geht - illegal und entgegen der Datenschutzbestimmungen. Wie soll das denn bitte sonst so schnell gehen?? Und widersprechen geht nicht. Somit stecken wir wieder in der Falle :police:
Trotzdem einen schönen Sonntag
Gruß
Ellifh
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. Oktober 2015, 10:05
Zauberwort: Meldedatenübermittlungsverordnung

Gruß
Kurt

Irgendwelche über den genannten Thread hinausgehenden neuen Erkenntnisse aus deinem Bundesland oder gar mehr?
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. Oktober 2015, 10:07
Ich denke, um die Unrechtmäßigkeit des  Meldedatenabgleichs zu verharmlosen, hat man den großen Abgleich in "vier Tranchen" ab 2013 offiziell und transparent gemacht, nach dem Motto "Frechheit siegt". Dafür ist ja auch, wie beim Verkauf von Adressdaten für Werbezwecke, immens viel Geld an die MÄ geflossen. Aktuell ist es scheinbar so, das jede An-, Um- und sonstige Meldung DIREKT zum Bs geht - illegal und entgegen der Datenschutzbestimmungen. Wie soll das denn bitte sonst so schnell gehen?? Und widersprechen geht nicht. Somit stecken wir wieder in der Falle :police:
Trotzdem einen schönen Sonntag
Gruß
Ellifh

Das ist auch mein Eindruck.

Dir auch "trotzdem" einen schönen Sonntag ;)
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: Kurt am 25. Oktober 2015, 10:16
Zauberwort: Meldedatenübermittlungsverordnung
Irgendwelche über den genannten Thread hinausgehenden neuen Erkenntnisse aus deinem Bundesland oder gar mehr?

Das sind keine neue Erkenntnisse - sondern "uralte" - schon zu "GEZ"-Zeiten:

Zitat von: Grinsekatze am 26. Februar 2015, 16:40
Zitat
Die Stadt ist verpflichtet, die Meldedaten an den Rundfunkbeitragsservice weiterzugeben, sobald jemand neu in der Stadt gemeldet ist.

Welches Gesetzt verpflichtet eine Stadt, Meldedaten an den Rundfunkbeitragsservice weiterzugeben?

Es ist kein Gesetz; es ist eine Verordnung - die landesabhängige Meldedatenübermittlungsverordnung. (http://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=meldedaten%C3%BCbermittlungsverordnung+rundfunk)
Das Kind hat auch keinen einheitlichen Namen; so heisst es z. B.
in Rheinland-Pfalz: Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO);
in Bayern: Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten  (Meldedatenverordnung - MeldDV);
in Nordrhein-Westfalen: Meldedatenübermittlungsverordnung NRW - (MeldDÜV)...usw.

siehe:
Post für 800 Asylbewerber - GEZ fordert Gebühr von Flüchtlingen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13250.msg89078.html#msg89078

Gruß
Kurt

PS: detailliert beschrieben unter
GEZ-Ausbremsen auf kostenlosen Weg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15959.msg106045.html#msg106045
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. Oktober 2015, 10:33
Das sind keine neue Erkenntnisse - sondern "uralte" - schon zu "GEZ"-Zeiten:

Danke Dir!

Hierzu jedoch noch eine Definitionsfrage. Ist der BS nun als Behörde oder sonstige öffentliche Stelle zu titulieren? In Praxi scheint der Datenabgleich ja mit dem BS und nicht mit der jeweiligen RA vonstatten zu gehen. Auch wenn der BS, soweit ich das bisher gesehen habe, in keiner der unterschiedlichen Meldedatenübermittlungsverordnungen der Bundesländer erwähnt ist. Erwähnung finden jeweils nur die LRAs. Gibt es da deiner Einschätzung nach Angriffspunkte bzgl. der Legitimation des BS zum Empfang der Daten?

Beabsichtigst Du Deinen Thread
Zusammenfassung der Verfehlungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16160.msg107269.html#msg107269
auszubauen?
Vielleicht wäre dann dort eher der richtige Ort für die Diskussion.
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. Oktober 2015, 11:35
Was die Meldedatenübermittlungsverordnung, zumindest die von NRW angeht, ist sogar der BS explizit genannt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=14106&ver=8&val=14106&sg=2&menu=0&vd_back=N (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=14106&ver=8&val=14106&sg=2&menu=0&vd_back=N)

Zitat
§ 14
Datenübermittlungen an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR)
(1) Zur Erfüllung der Aufgaben des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 675) dürfen die Meldebehörden dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den WDR folgende Daten über alle An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle aller volljährigen Einwohner übermitteln:
1. Familiennamen - Datenblatt 0101, 0102,
2. frühere Namen - Datenblatt 201 bis 203 und 303,
3. Vornamen- Datenblatt 0301, 0302,
4. Doktorgrad - Datenblatt 0401,
5. Tag der Geburt - Datenblatt 0601,
6. gegenwärtige und frühere Anschriften - Datenblatt 1201 bis 1231, 7. Tag des Ein- und Auszuges - Datenblatt 1301, 1306,
8. Familienstand - Datenblatt 1401 und
9. Sterbetag - Datenblatt 1901.
(2) Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio darf Daten nach Absatz 1 nur erheben, verarbeiten und nutzen, wenn und soweit dies für die Erfüllung der ihm nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Die übermittelten Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht geprüfte Daten sind spätestens zwölf Monate nach der Übermittlung zu löschen.
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: LeckGEZ am 25. Oktober 2015, 11:50
Zauberwort: Meldedatenübermittlungsverordnung
Zitat von: Grinsekatze am 26. Februar 2015, 16:40
Zitat
Die Stadt ist verpflichtet, die Meldedaten an den Rundfunkbeitragsservice weiterzugeben, sobald jemand neu in der Stadt gemeldet ist.

Welches Gesetzt verpflichtet eine Stadt, Meldedaten an den Rundfunkbeitragsservice weiterzugeben?

Es ist kein Gesetz; es ist eine Verordnung - die landesabhängige Meldedatenübermittlungsverordnung. (http://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=meldedaten%C3%BCbermittlungsverordnung+rundfunk)
Das Kind hat auch keinen einheitlichen Namen; so heisst es z. B.
in Rheinland-Pfalz: Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO);
in Bayern: Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten  (Meldedatenverordnung - MeldDV);
in Nordrhein-Westfalen: Meldedatenübermittlungsverordnung NRW - (MeldDÜV)...usw.

siehe: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13250.msg89078.html#msg89078
PS: hier > http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15959.msg106045.html#msg106045 detailliert beschrieben

Scheinbar ist es keine Pflicht die Meldedaten an den BS weiterzugeben.
Schaue ich für Bayern exemplarisch nach:

Zitat
Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten
(Meldedatenverordnung - MeldDV)
Vom 14. März 2007

§ 31

Datenübermittlungen an den Bayerischen Rundfunk

(1) 1Die Meldebehörden können dem Bayerischen Rundfunk oder der gemeinsamen Verwaltungsstelle nach § 10 Abs. 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, BayRS 2251-17-S) in der jeweils geltenden Fassung bei einer Anmeldung, Abmeldung oder einem Todesfall folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:

      Datenblätter:
1.    Familiennamen   0101 bis 0106,
   (jetziger Name mit Namensbestandteilen)   
2.    Vornamen   0301, 0302,
3.    Doktorgrad   0401,
4.    Tag der Geburt   0601,
5.    gegenwärtige und letzte frühere Anschrift   1201 bis 1231,
6.    Tag des Ein- und Auszugs   1301, 1306, 1308, 1309,
7.    Sterbetag   1901.

Hier steht explizit können und nicht müssen! (Oder wie schrieb eben ChrisLPZ für den WDR mit BS "dürfen") Also Widerspruch beim EWMA und eine totale Auskunftssperre aussprechen und jährlich nach Datenschutzgesetz den aktuellen Stand der dennoch übertragenden Daten mit Begründung schriftlich anfordern!

Übrigens nach Geschäftsbericht des Beitragsservice 2014 (https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf) haben 2014 nur jämmerliche 1017 Bürger/Institutionen von ihrem Recht auf Datenauskunft Gebrauch gemacht. Mal ehrlich, da geht noch was, oder? Wer nimmt Rücksicht auf die Überlastung des Beitragsservices?


Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 25. Oktober 2015, 11:51
Zitat
soweit dies für die Erfüllung der ihm nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag obliegenden Aufgaben erforderlich ist

Der Beitragsservice ist im Staatsvertrag überhaupt nicht erwähnt.
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: boykott2015 am 25. Oktober 2015, 12:03
Zitat
§ 14
Datenübermittlungen an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR)
(1) Zur Erfüllung der Aufgaben des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 675) dürfen die Meldebehörden dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den WDR folgende Daten über alle An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle aller volljährigen Einwohner übermitteln:

Das ist rechtlich bedenklich. Man kann Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio überhaupt nicht überprüfen. Man ist dort aber als Kunde gelistet ist und diese Stelle alle Daten von einem hat.

Alle meine Anfragen bei verschiedenen Stellen zu ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice liefern nur 1 Antwort:
Zitat
Die Unterlagen zu Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind in der Regel vertraulich zu behandeln.
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. Oktober 2015, 12:04
Sächsisches Meldegesetz (SächsMG)

Zitat
§ 30a SächsMG – Datenübermittlung an den Mitteldeutschen Rundfunk

(1) Die Meldebehörde darf dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) oder der von ihm nach § 10 Abs. 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. 2011 S. 640) mit der Durchführung der Erhebung und des Einzugs von Rundfunkbeiträgen gemäß §§ 2 und 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und der Ermittlung von Beitragsschuldnern beauftragten Stelle im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:

    1.

    Familienname,
    2.

    Vornamen unter Kennzeichnung des Rufnamens,
    3.

    Doktorgrad,
    4.

    Familienstand,
    5.

    Tag der Geburt,
    6.

    gegenwärtige und jeweils letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, gegebenenfalls Wohnungsnummer sowie weitere vorhandene Angaben zur Lage der Wohnung,
    7.

    Tag des Wohnungsein- und -auszugs,
    8.

    Sterbetag.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt, der der Beitrag zusteht, zu ermitteln. Der MDR und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Kenntnisnahme nur durch berechtigte Bedienstete zur Aufgabenerfüllung erfolgt. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.

(3) Der MDR hat den Meldebehörden die durch das Verfahren entstehenden Kosten zu erstatten.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=171290,32 (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=171290,32)
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: ChrisLPZ am 25. Oktober 2015, 12:07
Sachsen-Anhalt

Zitat
Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt
(MG LSA)
in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. August 2004
§ 31 a
Datenübermittlung an den Mitteldeutschen Rundfunk

(1) Die Meldebehörde darf dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) und der nach § 10 Abs. 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebenen Stelle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder den nach Maßgabe von § 10 Abs. 7 Satz 2 und 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages beauftragten Dritten zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach § 2 Abs. 1 bis 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages im Falle der Anmeldung einer alleinigen oder Hauptwohnung, einer An- oder Abmeldung einer Nebenwohnung oder des Todes folgende Daten volljähriger Einwohner übermitteln:

1.

    Familiennamen,
2.

    Vornamen,
3.

    Tag der Geburt,
4.

    gegenwärtige Anschrift

    (im Fall der Anmeldung einer alleinigen oder Hauptwohnung auch letzte frühere Anschrift),
5.

    Tag des Ein- und Auszuges,
6.

    Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
7.

    Sterbetag,
8.

    Tatsache der Übermittlungssperre nach § 35 Abs. 2 und 3 ohne Angabe des Grundes.

Im Falle einer Namensänderung darf die Meldebehörde neben dem früheren Namen die Daten nach Satz 1 Nrn. 1 bis 4 übermitteln. Im Anwendungsbereich des Rundfunkgebührenstaatsvertrages darf die Meldebehörde dem MDR oder der nach § 8 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von ihm beauftragten Stelle zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkgebühren nach § 2 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages im Falle der Anmeldung einer alleinigen oder Hauptwohnung, einer An- und Abmeldung einer Nebenwohnung oder des Todes die in Satz 1 genannten Daten volljähriger Einwohner übermitteln; im Falle einer Namensänderung darf die Meldebehörde neben dem früheren Namen die Daten nach Satz 1 Nrn. 1 bis 4 übermitteln.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, um Beginn und Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie die Landesrundfunkanstalt, der der Rundfunkbeitrag zusteht, zu ermitteln. Der MDR sowie die für ihn tätige Stelle nach § 10 Abs. 7 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages und Dritte im Sinne des § 10 Abs. 7 Satz 2 und 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages haben durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung nur durch berechtigte Bedienstete und nur zur Erfüllung der dem MDR nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag obliegenden Aufgaben erfolgt. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Rundfunkbeitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen.

(3) Im Anwendungsbereich des Rundfunkgebührenstaatsvertrages dürfen die übermittelten Daten nur verarbeitet oder genutzt werden, um Beginn und Ende der Rundfunkgebührenpflicht sowie die Landesrundfunkanstalt, der die Gebühr zusteht, zu ermitteln. Der MDR und die von ihm beauftragte Stelle haben durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Verarbeitung oder Nutzung nur durch berechtigte Bedienstete und nur zur Aufgabenerfüllung des MDR erfolgt. Die übermittelten Daten sind unverzüglich nach der Auswertung, spätestens aber innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Übermittlung, zu löschen.

(4) Der MDR hat der Meldebehörde die durch das Verfahren entstehenden Kosten zu erstatten.
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bssahprod.psml&feed=bssah-lr&docid=jlr-MeldeGSTV3P31a (http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bssahprod.psml&feed=bssah-lr&docid=jlr-MeldeGSTV3P31a)
Titel: Re: WAZ > Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt
Beitrag von: ellifh am 25. Oktober 2015, 17:45
Zitat
§ 14
Datenübermittlungen an den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR)
(1) Zur Erfüllung der Aufgaben des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 675) dürfen die Meldebehörden dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für den WDR folgende Daten über alle An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle aller volljährigen Einwohner übermitteln:

Sie dürfen! erstmal per Krautgesetz, bilden Sie sich ein.  Wer weiß denn, ob die MÄ nicht auch Geld von den ÖR für ihre permanente Lieferung von Daten aus dem Melderegister beziehen?? Ich bin nicht paranoid, aber so langsam wundert mich wirklich nichts mehr :P. Da kommt vielleicht auch ein Sümmchen im Jahr zusammen...