Hallo,
Bei folgendem Standardablauf:
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Bescheide -> Widerspruche + Aussetzung der Vollziehung -> keine Widerspruchsbescheide ->ZV Ankündigung -> Zwangsvollstreckung
Im Vollstreckungsersuchen wird vom rechtskräftigen Bescheiden, Bescheide sind unanfechtbar usw. geredet, aber da der Widerspruchsbescheid noch aussteht
sind sie doch noch nicht rechtskräftig geworden. Es sind noch Rechtsmittel möglich.
Gerichtsvollzierher wurde darauf hingewiese bei (5). GV leitet trotzdem Zwangswvollstreckung ein.
Jede Stufe der Zwangsvollstreckung hat die Vorrausetzungen zu prüfen (finde gerade das Gesetz nicht)
1. Machte GV sich strafbar ?
2. Kann man Ihn in Regress nehmen für weitere Kosten die mir bei der Abwehr entstehen?
(SuFu mit "Gerichtsvollzieher strafbar" hat mir keine aussagekräftigen Treffer erbracht)
Edit: Zu 2 gerade gefunden:
Klage beim VG hat gewirkt (Aussetzung der Vollziehung)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9749.0.html-> BS übernimmt Kosten -> keine Kosten für Antragsteller ->
-> (Meine Interpretation) keine Regressansprüche gegen GV da Person x keine Kosten entstanden sind.
---> Ich habe die Antwort jetzt selber gefunden:
Ein widersprochener Bescheid bleibt vollstreckbar(!), auch wenn Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO gestellt wurde.
(4) § 80 Abs. 4 VwGO:
Die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, kann in den Fällen des Absatzes 2 die Vollziehung aussetzen, soweit nicht bundesgesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten kann sie die Vollziehung auch gegen Sicherheit aussetzen. Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.
Da steht
kann nicht muss.
Die GEZ antwortet einfach nicht, Vollzug ist daher nicht ausgesetzt -> Vollstreckung möglich!
Der Gerichtsvollzieher macht also alles richtig.