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Autor Thema: GEZ wegen Bescheid anschreiben oder warten?  (Gelesen 4729 mal)

S
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GEZ wegen Bescheid anschreiben oder warten?
Autor: 16. Oktober 2015, 09:47
Hallo liebe Foris,

Person B hat die letzten Monate hinsichtlich der GEZ die Methode Vogel-Strauss verwendet.
Es werden Person B nun fiesere Maßnahmen angedroht.

Person B überlegt nun, ob sie die GEZ anschreiben soll:
Zitat
"Da ich bis heute keinen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten habe, gegen den ich Widerspruch einlegen kann, bitte ich um umgehende Zusendung".

Oder ist es für Person B sinnvoller auf einen Vollstreckungsbescheid der Stadt zu warten und dann zu antworten, dass Person B bislang keinen Bescheid der GEZ erhalten hat und die GEZ den Zugang nachweisen soll?
Welches Vorgehen ist besser?

Vielen Dank und Grüße
von Susanne


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Es werden Person B nun fiesere Maßnahmen angedroht.

Mit genau welchem Schreiben der reichhaltigen Palette des sog. "Beitragsservice werden denn
genau welche "fieseren Maßnahmen" angedroht? ;)

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

...meist stehen dort eigentlich schon die jeweils denkbaren Optionen ;)

Sofern ein FestsetzungsBESCHEID mglw. verpasst bzw. gar nicht zugestellt worden sein sollte, wäre wohl spätestens bei einer "Mahnung" ggf. "pro-aktiv" zu reagieren, um die Einleitung einer Zwangsvollstreckung ggf. noch im Vorhinein "abzuwenden"...

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

...sinnvoller wäre aber u.U., sich ggf. doch vorher schon zu melden.


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Hallo liebe Foris,

erst einmal vielen Dank für die Antwort, die fiktive Person B würde sich sicher sehr darüber freuen.
Person B könnte ein Schreiben erhalten haben, welches die Ankündigung der Zwangsvollstreckung androht.
Wäre es in diesem Fall noch ausreichend zu antworten, dass Person B " mit Befremden dieses Schreiben zur Kenntnis nimmt" oder wäre es sinnvoll hier schon "hilfsweise Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" zu stellen?

Viele Grüße
Susanne



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Eine Person C würde nie antworten und auf einen Beitragsbescheid der LRA warten.

Warum?

  • würde Person C auf Drohbriefe/Infobriefe schon im Vorfeld antworten, dann signalisiert Person C die Bereitschaft für eine "aufgezwungene Dienstleistung" und bittet indirekt um eine Ausstellung einer Teilnehmerkennnummer
  • würde Person C sich indirekt einverstanden erklären mit dem Datenschutzverstoss zur Erlangung der Anschrift (Person C hat beim EWMA generell untersagt irgendjemanden je Auskunft zu erteilen) leben zu können und sich nicht dagegen wehren zu wollen
  • würde die Vorabkonversation den Prozess verkürzen selbst genötigt zu werden zahlen zu müssen, denn Person C setzt auf Zeit um das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit zu geben den verfassungsfeindlichen Rundfunkstaatsvertrag zu kippen
  • würde Person C alles tun um auch ein Bescheid/Widerspruchsbescheid zu erhalten, denn nur so ist Person C wirklich verwaltungstechnisch als Beitragsverweigerer erfasst
  • würde Person C auf sein Verfahren aem Verwaltungsgericht bestehen, so ist der Boykott noch einmal und diesmal unabhängig der GEZ-Verwaltung für die Statistik festgehalten (nicht fälscht sich besser als die hauseigene Statistik)
  • schliesslich möchte Person C bei derzeit 5000 negativen Urteilen in Deutschland die Rechtsbeugung durch die Verwaltungsgerichte dokumentiert sehen (Verwaltungsgericht als einziges Gericht zugelassen - dürfen aber in Verfassungsfragen nicht entscheiden)
  • schliesslich kostet es bis zum Widerspruchsbescheid auch keinen Cent mehr, falls sich Person C einem korrupten Politiker-Medien-Kartell unterwerfen möchte, was es nie tun wird
  • Widerstand gegen diese Selbstbedienungsmentalität eines jeden demokratischen Bürgers Pflicht ist

Habe hier im Forum gelesen im Geschäftsbericht des "Beitragsservice" 2013 stehen 900.000 ausgestellte Beitragsbescheide.  Erst wenn diese Zahl und die Zahl der Gerichtsverfahren in die Höhe getrieben wird, wird sich hier etwas ändern. Das ist leider ein langwieriger Prozess der Aufgrund der Salamitaktik der Rundfunkanstalten entsteht, die konsequent eine Sprungrevision zum Bundesverfassungsgericht Aufgrund der Bedeutsamkeit der verfassungskritischen Argumente des Klägers immer ablehnt.


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Lieber LeckGEZ,
Person B unterscheidet sich leider von Person C. So hat leider Person B bereits eine Nummer bei der GEZ und hat auch dort schon viele Jahre aus Unwissenheit bezahlt.
Es geht Person B im Moment nur darum, ein Vollstreckungsverfahren abzuwehren indem darauf verwiesen wird, dass Person B bis heute keinen Bescheid erhalten hat. Da es sich ja bei der Ankündigung zur Zangsvollstreckung ja nicht nur um eine einfache "Mahnung" handelt, war der Gedanke der Person B eben, gleich auch noch einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" im Schreiben an die GEZ mit unterzubringen.
Person B würde sich sicher sehr über jeden weiteren Tipp freuen...

Gruß von Susanne


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Liebe Susanne,

es gibt viele Personen wie Person B die aus Unwissenheit zahlen und sich irgendwann die Frage stellen wofür eigentlich?

Hier ist es wichtig die Infopost mit Drohgebärden richtig zu interpretieren. Es gibt vielfältige Infobriefe die alle keinen Rechtscharakter haben und getrost ignoriert werden können. Auch der Versuch eine sinnvolle Konversation zu eröffnen führt nur zu weiteren Infobriefen mit Copy&Paste Absätzen, die selten bis nie einen Bezug zum eigenen Brief haben.

Die Befürchtung von Person B ist unbegründet. Es sollte kein Vollstreckungsverfahren geben ohne das ein rechtsgültiger Vollstreckungstitel existiert. Hatte Person B nie einen Gebührenbescheid/Widerspruchsbescheid der Landesrundfunkanstalt erhalten ist ein Vollstreckungsverfahren unwahrscheinlich bzw. leicht anfechtbar.

Person B sollte sich genau informieren was ein Gebührenbescheid/Widerspruchsbescheid ist und nur auf diesen Briefen innerhalb eines Monats antworten. Alles andere ist Infopost und hat nur das Ziel Person B psychologisch zu zermürben.


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Die Befürchtung von Person B ist unbegründet. Es sollte kein Vollstreckungsverfahren geben ohne das ein rechtsgültiger Vollstreckungstitel existiert. Hatte Person B nie einen Gebührenbescheid/Widerspruchsbescheid der Landesrundfunkanstalt erhalten ist ein Vollstreckungsverfahren unwahrscheinlich bzw. leicht anfechtbar.

Die Erfahrung im Forum lehrt leider, dass die Vollstreckungsverfahren auch ohne Bescheide bzw. trotz expliziten Bestreitens des Zugangs von Bescheiden gnadenlos eingeleitet und durchgeführt werden... siehe u.a. auch unter

BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html

Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html

...und dass insofern ein weiteres Ignorieren die Angelegenheiten eben leider NICHT vereinfacht, sondern der Versuch, die Einleitung einer Vollstreckung *vorher* abzuwenden, vermutlich deutlich sinnvoller und stressfreier sein dürfte.

Ist die Vollstreckung erst einmal eingeleitet, muss leider damit gerechnet werden, dass man monatelang eine Auseinandersetzung mit GV/ Amtsgericht/ Landgericht hat, *ohne* dass die Vollstreckung damit schon abgewehrt wäre...
...und die Forderung ansich wäre davon ja ohnehin unberührt.

Im Forum ist mehr als ausreichend dokumentiert, dass der Kampf gegen eine einmal eingeleitete Vollstreckung alles andere als "lustig" oder "einfach" ist. Bei einigen läuft dies schon seit knapp einem Jahr...

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html

...incl. nicht selten Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (mit allen Konsequenzen) oder gar Pfändung...

Finanzamt/ RBB ignorieren Widerspruch > direkte Pfändung der Rückzahlung aus ESt-Erklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14183.0.html

...und das alles, obwohl die Gesetzeslage und auch die höherinstanzliche Rechtsprechung eigentlich eindeutig sind und eine Vollstreckung ohne Bescheid nicht möglich sein sollte

Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html


Insofern würde ich in keinem ähnlich gelagerter fiktiver Fälle zu weiterem Ignorieren raten, sondern eher zu "pro-aktiver" Reaktion, um eben eine Vollstreckung gar nicht erst anlaufen zu lassen.


Person B könnte ein Schreiben erhalten haben, welches die Ankündigung der Zwangsvollstreckung androht.

...dann also vermutlich eines von diesen beiden:

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

Wäre es in diesem Fall noch ausreichend zu antworten, dass Person B "mit Befremden dieses Schreiben zur Kenntnis nimmt" oder wäre es sinnvoll hier schon "hilfsweise Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" zu stellen?
Ich denke, einen Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" hier zu stellen könnte zwar vielleicht wenig wirksam sein - aber schaden dürfte es vielleicht auch nicht...

Am wichtigsten wäre wohl mitzuteilen, dass die erwähnten Bescheide nicht zugestellt wurden...
...und dass eine Vollstreckung ohne Bescheid mit allem Nachdruck und zu deren Kosten abgewehrt werden würde.

Weitere Infos unter vorgenannten Links.


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Hi nochmals,
danke für die Antworten.
Ich denke, es wird das beste für Person B sein, die Summe einfach zu überweisen.
Person B bewundert alle, die standhaft sind und sich da durchkämpfen.
Viele Grüße
Susanne


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...nanana, wer wird denn gleich vorauseilenden Gehorsam leisten?!? ;)

"Überweisen" könnte Person A immer noch, wenn der erste Vorschlag zur gütlichen Einigung von der örtlichen Vollstreckungsstelle käme...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...wenn dieser denn nicht vorher durch o.g. Vorgehensweise gar nicht erst eingeleitet werden würde.
Das würde ja auch noch ein paar Wochen wenn nicht Monate dauern.

Bis dahin möge eine fiktive Person A den Kampf durchaus ernst nehmen und sich die klitzekleine Mühe machen, dem Beitragsservice noch ein vorgenanntes "Verwunderungsschreiben" zu senden.

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

Dann wird man weitersehen... ;)

Ein Versuch ist es allemal wert.


Bitte noch mal vertraut machen mit dem
Ablauf - Beispielablauf
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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hi Susanne,

die Handlungsweise von Person A kann ich sehr gut nachvollziehen. Sie entspricht nach meiner Meinung
einer sehr hohen Prozentzahl (über 90%) derjenigen, die es trifft. Nach meiner Meinung ist für diese Gruppe der Betroffenen das einlesen in Gesetzestexte nicht möglich, aus vielerlei Gründen.

Der Widerstand entsteht halt nun mal nur in einer zunächst kleinen Gruppe. Es ist für den Betroffenen der Zwangsabgabe einfacher 17,50 € /Mon. abzudrücken, als einen Rechtsbeistand
einzubinden, welcher im Ergebnis des Rechtsstreits gegen die LRA, dann doch verliert, oder der das Mandat erst gar nicht annimmt.

Das ist nämlich genau die Reaktion der Betroffenen, die die LRA
sich wünscht und damit bis Dato immer wieder gewinnen wird.

Vielleicht ergibt die Revision von 16 Klagen im März beim BVwG ja eine Kehrtwende.

Guggst Du hier:
Pressemitteilung: 16 Revisionen vor dem Bundesverwaltungsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15897.0.html

Dies Ist natürlich nur die Meinung meiner Wenigkeit.
In diesem Sinne, alles Gute,

LG, marga +++

PS: Hier noch von René ein interessanter LINK:
Willkommen im Denunziantenstaat!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16154.0.html


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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