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Autor Thema: Widerspruch/ Klagebegründung/ Quellenangabe  (Gelesen 2777 mal)

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  • Beiträge: 3
Widerspruch/ Klagebegründung/ Quellenangabe
Autor: 04. Oktober 2015, 23:03
Hallo,

Frage zu Widerspruch/Klagebegründung, es gibt  viele im Forum, die ihren Widerspruch/Klagebegrüdung hier eingestellt haben und wirklich super tolle Arbeit geleistet haben und viel Zeit und Arbeit da hinein gesteckt haben,Person X leider totaler Laie und hat mit dem Paragraphendschungel nichts am Hut.
wie sieht es aus, Person X Texte übernimmt in Widerspruch/Klagebegründung muss Person X  bekannt geben, dass die Informationen aus anderen Quellen stammen, Person X ja nicht Urheber ist, z.B. dann die Quellenangabe mit bekannt geben.

Vielleicht blöde Frage, aber würde mich interessieren.
Danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2015, 22:56 von Bürger«

  • Beiträge: 3.234
Einfach nach belieben verwenden, keine Quellenangabe erforderlich und völlig egal, woher der Widerspruch kommt. Hauptsache, BS erkennt, dass man die Zahlung verweigert.


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P
  • Beiträge: 3.997
Falls ein Muster ohne es zu verstehen 100% abgeschrieben wird, also ohne auch nur eine Kleinigkeit zu ändern, und dieses Muster z.B. auch hier in diesem Forum stehen würde, dann kann eine Person X davon ausgehen, dass so ein Muster bei einer LRA/BS bekannt sein könnte.

Deswegen, wichtig in der Zurückweisung Muster ja, aber noch viel wichtiger sind die persönlichen Sachen, z.B. warum sich eine Person X den Rundfunkbeitrag nicht leisten kann.
Gründe dafür gebe es viele:
- persönliche Rentenvorsorge
- persönliche Interessen an Angeboten in Kultur, Bildung, Freizeit welche nicht durch die Anebote aus ÖRR gedeckt werden und welche sich eine Person X bei Zahlung der Abgabe sonst schlicht nicht leisten kann.

Stichwort "prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.msg79211.html#msg79211

auch weitere Gedanken könnten Einzug halten

Beispiele für z.B. Zurückweisung /Widersprüche gibt es auch im Forum,

mehr als 80 Seiten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.msg89392.html#msg89392

minimal 8 Seiten, jedoch kann sicher nicht alles übertragen werden, auch sollte die Antwort in Form eines Widerspruchbescheids dazu ab ca, Antwort 60 im Link betrachtet werden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345

auch das hier könnte von Interesse sein
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/gutachten_und_stellungnahmen.html



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Z
  • Beiträge: 1.526
Wenn die Richter ihre Urteilsbegründungen abschreiben, steht es einem selbstverständlich frei, auch die Klage selbst abzuschreiben...
Fakt ist natürlich, daß spätestens im Klageverfahren Individualität Trumpf ist, die persönliche Betroffenheit herausarbeiten, warum es gerade gegenüber dem Kläger ungerecht ist (auch wenn das ansonsten auf ganz viele weitere Bewohner Deutschlands zutrifft, aber der Kläger klagt nunmal...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2015, 22:57 von Bürger«

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cleverle2009

Für eine gute Klagebegründung sollte man sich die Mühe machen, die Grundgesetzwidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatvertrages zu verstehen.

Aber Klagen sind aussichtslos.

Ich beantworte jedes Schreiben des Beitragsservice und weise drauf hin, dass ich nicht bezahle, weil es keinen Rechtsgrund für die Forderung gibt.

Meine Schreiben gehen nun nicht mehr an den Beitragsservice sondern direkt per Einschreiben, Rückschein, eigenhändig an den Intendanten des Bay. Rundfunks.

Ich denke, man muss diese Herrschaften persönlich in die Verantwortung nehmen.


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