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Autor Thema: Beitragsservice mit vielen Gesichtern  (Gelesen 13707 mal)

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anne-mariechen

Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#30: 26. September 2015, 06:13
Die ARD ist aber gemäß BGH ebenfalls nicht rechtsfähig; die ARD darf also nichts, und das ist ZDF genauso eigenständig wie das Deutschlandradio.
Da die ARD nix darf, werden folglich auch alle LRA nicht erfasst, da diese kaum stellvertretend für die ARD tätig werden dürfen?

Das Problem ist und bleibt, dass die Gerichte bei den Klagen diese Frage nicht klären wollen, weil Sie nur Bezug auf den RBStV nehmen.
Die Rechtsformen und die Verwaltungsakte werden einfach mit allen Fehlern als rechtmäßig angesehen, selbst wenn bekannt ist, dass es Scheinfirmenkonstrukte sind.

Die weitere Frage stellt sich, was müsste man tun um diese gerichtliche nichtbeachtung klären zu lassen? Der GV handelt in der selben Form in dem er davon ausgeht er hat nur den Gläubiger mit der Forderung zu befriedigen. Die Gerichte stellen wenn überhaupt einen ZV-Auftrag aus, aber die Rechtmäßigkeit des Gläubigers wird von niemanden prüft. Ob das rechtens ist? Das gibt schon zu denken.


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#31: 26. September 2015, 13:07
Das Problem ist und bleibt, dass die Gerichte bei den Klagen diese Frage nicht klären wollen, weil Sie nur Bezug auf den RBStV nehmen.
Stets fragt sich auf's Neue, was die Kläger bisher in ihrer Klage als Klagegründe vorgebracht haben.


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Re: Beitragsservice mit vielen Gesichtern
#32: 07. Oktober 2015, 13:32

Hier mal andersrum,  Vollstreckungsbehörde >>>>> an >>>>> BS

3. Wunsch der Vollstreckungsbehörden nach Kennzeichnung der sog. direkt angemeldeten Bürgerinnen und Bürger

Quelle: Seite 55
12. Tätigkeitsbericht der Beauftragten für den Datenschutz des Rundfunk Berlin-Brandenburg Berichtszeitraum: 01. April 2014 bis 31. März 2015

http://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/datenschutz/12--taetigkeitsbericht.file.html/12_T%C3%A4tigkeitsbericht.pdf

Kann es sein, dass es nur der Wunsch des Leiters des BS war?????????

Zitat:

(…) Ende 2014 fragte der Leiter des Beitragsservices an, ob gegenüber den Vollstreckungs-behörden im Zusammenhang mit Vollstreckungsersuchen durch ein zusätzliches Kennzeichen angezeigt werden könne, ob es sich um langjährige und säumige Rundfunkgebührenschuldner oder um auf der Basis der übermittelten EMA-Daten neu angemeldete Personen handele. Diese zusätzliche Information hatten die Vollstreckungsbehörden zur besseren Vorbereitung auf etwaige Einwendungen der Vollstreckungsschuldner erbeten. Ich habe geantwortet, dass es für die Übermittlung dieses Merkmals keine Rechtsgrundlage gibt. Aus diesem Grund musste darauf verzichtet werden. (…)

Aja, da hat doch mal tatsächlich der Datenschutzbeauftragte ein „Machtwort“ gesprochen.

+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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