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Autor Thema: "Mahnung" & "Zahlung der Rundfunkbeträge"  (Gelesen 2311 mal)

m

motte

"Mahnung" & "Zahlung der Rundfunkbeträge"
Autor: 11. August 2015, 17:02
Soweit ich richtig gesucht habe, gibt es diese Kombination noch nicht.
Das wichtigste zu erst: es ist keine Rechtsmittelbelehrung vorhanden!
Auf einen früheren Bescheid und den dann folgenden Festsetzungsbescheid hat Person M jeweils Widersprich eingelegt und seither nur noch lustige Schreiben erhalten.

Als Person M heute (11.8.) 2 Briefe (datiert: 1.8.) in Händen hielt, dachte er zuerst, sie haben ihn ein zweites Mal zwangsangemeldet. Nach dem Öffnen dann eine "Mahung" über ca. 550 Euro und eine "Zahlung der Rundfunkbeträge von ca. 600 Euro, beide Schreiben mit je einem Zahlschein.
Die "Mahung" kommt vom Bay. Rundfunk mit SW-Logo oben links und kopiertes SW-Logo vom Beitragsservice oben rechts im Brief, "Zahlung ..." mit Farblogo oben rechts vom Beitragsservice.

Person wundert sich ein wenig und heftet die beiden Schreiben zu den anderen, auf das noch mehr folgen werden :-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2015, 00:22 von Bürger«

n
  • Beiträge: 149
Person M möge doch bitte nochmal ganz GENAU auf die  "Mahnung" schauen.

Person N bekam seine "Mahnung" vom BS aus Köln (siehe Briefumschlag) und natürlich links oben die LRA und rechts oben der BS.

P.S.: Bei N kam exakt 1 Tag später ebenfalls diesen Wisch "Zahlung der Zwangsbeiträge"
Das war letzten Monat.


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V
  • Beiträge: 8
Liebe Person M,
Person V hat heute zum 11.08, ich darf Person M bis auf kleine Änderungen zitieren:

Als Person M (V) heute (11.8.) 2 Briefe (datiert: 1.8.) in Händen hielt, dachte er zuerst, ohje was kommt jetzt...... Nach dem Öffnen dann eine "Mahung" über ca. 505 Euro und eine "Zahlung der Rundfunkbeträge" von ca. 610 Euro, beide Schreiben mit je einem Zahlschein.

Die "Mahnung" kommt vom SW - Rundfunk mit SW-Logo oben links und kopiertes SW-Logo vom Beitragsservice oben rechts im Brief, unten
mit freundlichen Grüßen Betragsservice....

 "Zahlung ..." mit Farblogo oben rechts vom Beitragsservice. unten
mit freundliche Grüßen Betragsservice....

so wer ist wer und wer schreibt hier für wen? immer wieder lustig.

Bei vorherigen Schreiben hat wenigstens mal der SW gegrüßt
Zudem sind hier auch keine Rechtsbelehrungen enthalten oder wohin man schreiben kann.


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g
  • Beiträge: 860
Das wichtigste zu erst: es ist keine Rechtsmittelbelehrung vorhanden!

Auf einen früheren Bescheid und den dann folgenden Festsetzungsbescheid hat Person M jeweils Widersprich eingelegt und seither nur noch lustige Schreiben erhalten.

' keine Rechtsmittelbelehrung '
Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, die eig. dazugehört und nicht dabei ist, dann hätte Person M ein Jahr lang Zeit für den Widerspruch.


'  Auf einen früheren Bescheid  '
Diesen früheren 'Bescheid' bitte mal genau beschreiben oder entpersonalisiert hochladen.
Mr. X nimmt stark an, dass es sich dabei um einen Bescheid über rückständige Beiträge handeln könnte, denn Bescheide kennen die doch bei Mr. X gar nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2015, 00:22 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.540
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich erkenne hier keine "Unregelmäßigkeiten" oder verwunderliche "Neuigkeiten".

"Zahlung der Rundfunkbeträge"
Die automatisierten Zahlungsaufforderungsschreiben/ Kontostandsmitteilungen ohne Rechtsbehelfsbelehrungen erhalten i.d.R. selbst die Kläger - siehe u.a. auch eine der letzten Zusammenfassungen des wohldokumentierten Verlauf von Olaf Kretschmann
"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg99418.html#msg99418


"Mahnung"
...auch dies relativ "regelmäßig" - insbesondere wohl aber in denjenigen fiktiven Fällen, in denen mit dem Widerspruch nicht gleichzeitig auch ein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt wurde.

Da eine solche "Mahnung" i.d.R. ein untrügliches Zeichen dafür ist, dass demnächst eine Vollstreckung eingeleitet wird und dies dann den Sachverhalt und die Gegenwehr i.d.R. nicht unwesentlich verkompliziert, könnte eine kurze Gegenreaktion ggf. angeraten sein, um eine tatsächliche Einleitung diese Vollstreckung ggf. doch noch vorher abwenden zu können...

Siehe hierzu bitte insbesondere unter

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


...und bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion benutzen!

Da diese allgemeinen Fragen im Forum bereits mehrfach und ausgiebig behandelt sind, Mehrfachdiskussinoen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.

Bitte auch sparsam mit der Verwendung von (potenziell missverständlichen) Abkürzungen umgehen.
"SW-Logo" könnte "schwarz/weiß"-(Logo) bedeuten - oder auch "Südwest"-(Logo)...


Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2015, 02:43 von Bürger«
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