Soweit ich richtig gesucht habe, gibt es diese Kombination noch nicht.
Das wichtigste zu erst: es ist keine Rechtsmittelbelehrung vorhanden!
Auf einen früheren Bescheid und den dann folgenden Festsetzungsbescheid hat Person M jeweils Widersprich eingelegt und seither nur noch lustige Schreiben erhalten.
Als Person M heute (11.8.) 2 Briefe (datiert: 1.8.) in Händen hielt, dachte er zuerst, sie haben ihn ein zweites Mal zwangsangemeldet. Nach dem Öffnen dann eine "Mahung" über ca. 550 Euro und eine "Zahlung der Rundfunkbeträge von ca. 600 Euro, beide Schreiben mit je einem Zahlschein.
Die "Mahung" kommt vom Bay. Rundfunk mit SW-Logo oben links und kopiertes SW-Logo vom Beitragsservice oben rechts im Brief, "Zahlung ..." mit Farblogo oben rechts vom Beitragsservice.
Person wundert sich ein wenig und heftet die beiden Schreiben zu den anderen, auf das noch mehr folgen werden :-)