"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Bayern
Erinnerungsschreiben (Bayern), Muster, Gerichtsvollzieher, Pfändung
cecil:
Der obige Beschwerde-Schriftsatz könnte folgendes Ergebnis hervorbringen. Fiktiver rechtskräftiger Beschluss:
--- Zitat ---1. Dem Widerspruch des/der Schuldner/in ….. wird stattgegeben.
2. Die Eintragungsanordnung …. wird aufgehoben
3. Die Eintragung … ins Schuldnerverzeichnis wird aufgehoben
…
--- Ende Zitat ---
Die Begründung könnte lauten:
--- Zitat ---Der Widerspruch … ist zulässig. … Er ist auch begründet …. Die Gläubiger/in wurde zum Widerspruch gehört …. Es wurden von ihr keine Einwände erhoben.
Die Gläubigerin hat mitgeteilt, der geschuldete Gesamtbetrag sei bezahlt worden.
...
Rechtsbehelfsbelehrung: weitere Beschwerde ….
--- Ende Zitat ---
Dem/der angeblichen Schuldner/in könnte sich die Sache aber ganz anders dargestellt haben:
Danach wäre von Sch. ein Vergleichsvorschlag angeboten worden, den der Beitragsservice/ Rundfunk in ein und demselben Brief gleichzeitig angenommen und auch nicht angenommen haben könnte – dem Gericht aber wäre vom Beitragsservice unmittelbar darauf mitgeteilt worden, dass der Betrag von Sch. insgesamt bezahlt worden sei.
???
Eine etwas seltsame Geschichte...
Service:
Würde hier von der Person X Geld an den fiktiven BS bzw. LRA überwiesen?
cecil:
yes - von Schuldner/in würde nur ein Teilbetrag in Höhe des eigenen Vergleichsvorschlages entrichtet worden sein...
cecil:
Wenn die Geschichte wirklich so laufen würde ...
- … ließe sich der BS ausnahmsweise auf einen außergerichtlichen Vergleich ein
- … oder triebe der BS die Restforderung später erneut per Gerichtsvollzieher/in ein. Es wäre dann allerdings zu fragen: Wieso legt man es darauf an, ein bereits laufendes Widerspruchsverfahren zu beenden, obwohl der Betrag weder insgesamt bezahlt noch dies von Sch. zugesagt wurde?
Ich denke, ich werde mal die Co-Autoren der Geschichte fragen, wie es mit den Verfahrenskosten weitergehen soll. Wer trägt die? Der obige Beschluss (#50) sagte ja noch nichts darüber aus...
LeckGEZ:
Danke cecil!
Ich finde deine Schreiben zur Aussetzung der Vollziehung interessant, jedoch habe ich zwei grundsätzliche Fragen:
Warum die vielen Verweise auf Gesetzestexte und Urteile? Man schreibt einer rechtskundigen Person am Gericht. Reicht es nicht aus als Normalsterblicher den Sachverhalt in der blumigen Sprache des Volkes darzulegen? Gibt es keine Verschwubbelungen, nur weil man versucht mittels Rechtssprech sein Anliegen zu formulieren?
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