"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Bayern

Erinnerungsschreiben (Bayern), Muster, Gerichtsvollzieher, Pfändung

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cecil:
@ pistenwolf, Antwort #12,

dein Vorschlag:


--- Zitat --- 1.4
Der Gläubiger bzw. dessen in Vertretung handelnde Verwaltungsgemeinschaft hat nach öffentlichen zugänglichen Geschäftsbericht im Jahr 2014, 890.912 Vollstreckungsersuchen gestellt. Durch den Umfang und der Masse seiner Tätigkeit, ist einer diesbezüglichen Entscheidung eine allgemein gültige Wirkung auf die bisher gängige Vollstreckungspraxis beizumessen. Der Rechtsweg ist daher zu eröffnen.
--- Ende Zitat ---

Man könnte das etwas abgeändert folgendermaßen in einen Entwurf aufgenommen haben:


--- Zitat ---"Durch den Beitragsservice wurden im Jahr 2014 für die Rundfunkanstalten bundesweit 890.912 Voll­streckungsersuchen gestellt (s. Geschäftsbericht, S. 22). Daher sind die im vorliegenden Ver­fahren vorgebrachten Einwände von grundsätzlicher Bedeu­tung und im Hinblick auf effektiven Rechts­schutz zu würdigen. Allein schon wegen des Umfangs und der Masse solcher Tätigkeiten des Bei­trags­service ist einer Entschei­dung im vorliegenden Verfahren eine allgemeingültige Bedeutung für die derzeit gängige Vollstreckungspraxis beizumessen."
--- Ende Zitat ---

Was hältst du davon? Ist der Hinweis auf effektiven Rechtsschutz richtig verwendet oder würde der in so einem Zusammenhang nicht passen? es ist ja sicherlich ein Fachausdruck...

hat jemand eine Idee? danke euch.



12121212:
Wenn die gestellten (ignorierten) Beweisanträge evtl. NICHT ERHEBLICH sind...???
Den fiktiven "ablehnenden " Beschluss posten macht mehr Sinn... als hier rumzuraten..

cecil:
ist schon hier (# Antwort 7):

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15007.msg101844.html#msg101844

 :)

12121212:
Welche Beweisanträge wurden denn gestellt ?
Das Gericht ist der Meinung das Vollstreckungsersuchen ersetzt den Ausgangsbescheid (wie es scheint) und bügelt glatt
ab... Das Gericht schenkt dem BR Glauben ( Ausstandsverzeichnis..) freie richterliche Beweiswürdigung.....

Wurde argumentiert das nicht der BR Bescheide erlässt sondern diese Schreiben aus dem genannten Ausstandsverzeichnis " nichtige Verwaltungsakte" von  einem "Beitragsservice aus Köln" stammen ?
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Beweis Zeuge: Geschäftsführer des benannten Beitragsservice in Köln.: Dr. Stefan Wolf
Herr Wolf wird darüber Auskunft geben das es sich bei diesen Schreiben (und die irrtümlich als Verwaltungsakte von der Antragsgegnerin bezeichnet werden ) um Schriftstücke aus seinem Hause handelt und das diese keine Verwaltungsakte sind. Der Zeuge wird darlegen das es keinerlei rechtliche Grundlage für sein Handeln in dieser Angelegenheit gibt.
Ein -Beitragsservice aus Köln- ist nicht legitimiert, hoheitliche Handlungen wie den Erlaß von Verwaltungsakten vorzunehmen oder den BR überhaupt rechtlich zu vertreten. Der Beitragsservice ist nicht gesetzlich ermächtigt, nach §35 VwVfG tätig zu werden. Er ist keine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze,  Eine rechtliche Vertretung des BR kann nur durch den Intendanten erfolgen.

cecil:

--- Zitat von: 12121212 am 12. August 2015, 21:12 ---
Das Gebot des rechtlichen Gehörs wurde verletzt da meine gestellten entscheidungserheblichen Beweisanträge
vom xxxxxxxxxxxxxx  ignoriert wurden. Das Gericht hat meine Ausführungen weder zur Kenntnis genommen noch in Erwägung gezogen. (Art. 103 Abs. 1 GG)
Ich stelle hiermit nochmals den Beweisantrag xxxxxxxxxxxxxxxxxxx

--- Ende Zitat ---


Es könnte entwurfsweise bereits folgendes in eine fiktive Beschwerdeschrift stehen:


--- Zitat ---Das Amtsgericht ist auf wesentliche Aspekte im Vorbringen des Schuldners bislang nicht einge­gan­gen, insbesondere wurden Be­weiseanträge nicht gewürdigt (§§ 139, 355 ff, 373 ZPO, 445 ZPO). Die unter Beweis gestellten Tatsache sind nicht unerheblich. Die Beweiser­he­bung ist nicht wegen Of­fen­kundigkeit überflüssig oder für die Entscheidung ohne Bedeu­tung (analog § 244 Abs.3 StPO).

--- Ende Zitat ---


1.    Hinweis auf Verletzung rechtlichen Gehörs und GG miteinflechten?

2.    Beweisanträge neu formulieren/abschreiben - oder genügt genereller Hinweis auf vorherigen Schriftsatz, Seitenzahl S. ..., S. ... und S. ... ?

Erinnerungsschriftsatz: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15007.msg100119.html#msg100119


ich danke dir!

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