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Erinnerungsschreiben (Bayern), Muster, Gerichtsvollzieher, Pfändung

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Pistenwolf:
das unter vorbehalt war für 1.4 gedacht ;)

cecil:

--- Zitat ---    1.3
    Das nicht bestehen eines Bescheides und dessen nicht durchgeführte Zustellung und Bekanntgabe sind in der vorliegenden Sache als Hauptgegenständlich anzusehen, durch den Beschluss entsteht hierdurch ein Verfahrens und Formfehler der nicht geheilt werden kann, dies stellt aus eigener Sicht eine unbillige Einschränkung des Rechtschutzbedürfnisses zu Lasten des Schuldners dar.
--- Ende Zitat ---

ich würde mich im Moment noch nicht trauen, das zu verwenden. Bitte um Erklärung: Der Fehler kann doch noch im Beschwerdeverfahren geheilt werden, das Rechtsschutzbedürfnis ist insofern noch nicht eingeschränkt? Dies sagt mir mein normalmenschliches Verständnis. Aber es scheint, juristisch ist das anders? und man kann den Satz tatsächlich jetzt schon bringen??

Für kurze Erklärung bin ich dankbar  :).

C.

cecil:

--- Zitat ---1.4
Der Gläubiger bzw. dessen in Vertretung handelnde Verwaltungsgemeinschaft hat nach öffentlichen zugänglichen Geschäftsbericht im Jahr 2014, 890.912 Vollstreckungsersuchen gestellt.
--- Ende Zitat ---

nochmal: bitte Quellennachweis beifügen. Die Zahl ist im Geschäftsbericht (von mir) nicht zu finden.

danke.

Maverick:

--- Zitat von: cecil am 12. August 2015, 11:36 ---
--- Zitat ---1.4
Der Gläubiger bzw. dessen in Vertretung handelnde Verwaltungsgemeinschaft hat nach öffentlichen zugänglichen Geschäftsbericht im Jahr 2014, 890.912 Vollstreckungsersuchen gestellt.
--- Ende Zitat ---

nochmal: bitte Quellennachweis beifügen. Die Zahl ist im Geschäftsbericht (von mir) nicht zu finden.

danke.

--- Ende Zitat ---

Geschäftsbericht 2014, Seite 22, Grafik rechts unten "Entwicklung Vollstreckungsersuchen 2009-2014"

cecil:
cool, danke. habs nicht gesehen, bin wohl grad etwas nervös  ::)


Weiß noch jemand, ob und wie man es schaffen kann / beantragen ?, dass die vorgebrachten Beweise/Beweisanträge im Beschwerdeverfahren doch noch bearbeitet werden?

merci!

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