"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Rheinland-Pfalz

Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)

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Flugzeug:
Ja und was soll Person A jetzt am besten machen? Person A wurde ja jetzt an den Beitragsservice verwiesen. Und der gute Herr von der Verbandsgemeindeverwaltung blockt komplett ab.
Das kann ja wohl noch nicht das Ende gewesen sein.

Matze0815:
Da kannst du nichts mehr machen seit dem der BGH Beschluss da ist.


Dieser sagt ja:

- Bescheid ist nicht mehr nötig
- Briefkopf, Beitragsservice usw beim Vollstreckungsersuchen ist alle ok

Da wurde dem Beitragsservice quasi ein Freibrief zum Vollstrecken gegeben den es so nicht einmal für echte Behörden gibt. Man Stelle sich nur mal vor das Finanzamt würde ohne Bescheid Vollstrecken, der "Beitragsservice" darf dies leider.

Also nochmal: Per Gesetzgebung ist das alles korrekt wie hier argumentiert wird, in der Praxis interessiert die Argumentation durch den Freibrief des BGH jedoch keinen mehr.


PS: Es handelt sich hier nur um meine Meinung

Flugzeug:
Alles klar, dann war es das wohl. Person A wird eine Ratenzahlung vereinbaren. So ein Dreck!!!

Wie sieht es eigentlich aus wenn Person A aufgrund einer Erkrankung Krankengeld erhalten hat und nach dem Bezug von Krankengeld ausgesteuert wurde?
Person A erhält jetzt ALG1 + aufstockendes ALG2. Dadurch kann sich Person A aber nicht von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen, oder?

Matze0815:
Doch, genau das Kann Person A und sollte es schnellstens tun. Ebenso hat Person A kein pfändbares Einkommen und muss keinen einzigen Cent zahlen, es droht jedoch die Abgabe einer Vermögensauskunt. Zahlen muss Person A aber so oder so irgendwann weil er eben nicht geklagt hat, wie das ohne Bescheid funktionieren soll fragt sich Person B bis heute noch.

PersonX:
Bitte nochmal lesen, was der BGH wirklich entschieden hat!

Der BGH hat nicht entschieden, dass Vollstreckungen ohne Verwaltungsakt möglich sind.
Sondern er hat entschieden, das im Fall Tübingen die Form des Vollstreckungsersuchen okey sei, und mehr nicht.

Bitte dazu auch hier lesen: ab Antwort 46 unter

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html#msg103193

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