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Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)

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Matze0815:
Dann scheine ich folgende Passage falsch zu verstehen, bzw habe da etwas total falsch verstanden:

"...In dem Vollstreckungsersuchen waren schließlich die zu vollstreckenden Gebühren- und Beitragsbescheide angegeben. Dagegen bedurfte es keines die grundsätzliche Beitragspflicht des Schuldners feststellenden Verwaltungsakts. Ein solcher allgemeiner Bescheid ist neben den Gebühren- und Beitragsbescheiden über die Höhe der jeweiligen Leistungsverpflichtungen weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich....."

Was versteht man unter einem "allgemeinen Bescheid"? Da scheint der Hund begraben zu liegen und hiermit könnte man argumentieren sofern man der Vollstreckungsbehörde den Unterschied klarmachen kann. Die Vollstreckungsbehörde argumentiert derzeit das kein Bescheid mehr nötig sei, der BGH trennt aber strickt zwischen dem "allgemeinen Bescheid" und den Gebühren- und Beitragsbescheiden.

GEiZ ist geil:

--- Zitat ---Ein solcher allgemeiner Bescheid ist neben den Gebühren- und Beitragsbescheiden über die Höhe der jeweiligen Leistungsverpflichtungen weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich....."

--- Ende Zitat ---

Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Bescheiden kein weiterer allgemeiner Bescheid erforderlich ist. Die Beitragsbescheide sind natürlich weiterhin erforderlich.

Bürger:

--- Zitat von: GEiZ ist geil am 30. August 2015, 17:00 ---
--- Zitat ---Ein solcher allgemeiner Bescheid ist neben den Gebühren- und Beitragsbescheiden über die Höhe der jeweiligen Leistungsverpflichtungen weder gesetzlich vorgesehen noch für die Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes erforderlich....."

--- Ende Zitat ---
Das bedeutet, dass zusätzlich zu den Bescheiden kein weiterer allgemeiner Bescheid erforderlich ist. Die Beitragsbescheide sind natürlich weiterhin erforderlich.
--- Ende Zitat ---
Mit "allgemeiner Bescheid" dürfte ein Ausgangs-/ Grundlagen-/ Leistungsbescheid gemeint sein.
Die uns bekannten "Gebühren-/ Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe" sind ja nachgelagerte/ rückwirkende FestsetzungsBESCHEIDe (ohne vorausgegangene Ausgangs-/ Grundlagen-/ Leistungsbescheide)...
...und diese alleinigen, rückwirkenden FestsetzungsBESCHEIDe hat der BGH eben aus "ausreichend" anerkannt.


Dieses Thema hier aber bitte nicht vertiefen, sondern beim Kern des Themas bleiben, welches da lautet:
Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Danke für die Berücksichtigung.

Flugzeug:
Person A war heute morgen zuhause als es plötzlich an der Tür klingelte. Ein Blick aus dem Fenster und Person A wusste dass es nichts gutes bedeuten würde
(Mann mit Aktenkoffer und so). Person A ließ die Tür zu und guckte nach paar Minuten in den Briefkasten (siehe Anhang). Person A seine Lebensgefährtin, die
auch bei Person A wohnt, hat ebenfalls solch einen Brief mit der gleichen Aufforderung bekommen. Person A fragt sich jetzt ab wann man diesen Typ ins Haus
rein lassen muss. Außerdem fragt sich Person A was alles gepfändet werden darf. Person A hat einen teuren Fernseher, einen Laptop, eine gute Musikanlage,
eine PlayStation 4 (Spielkonsole) und eine große Spardose mit viel Kleingeld :) Soll Person A das alles lieber mal in Sicherheit bringen oder wie läuft das jetzt ab?

Anmerkung: Person A bezieht derzeit ALG 1 + Aufstockung ALG 2 und wurde durch Krankheit aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert. Hat jemand Tipps
für Person A?

Flugzeug:
Keiner eine Idee? Langsam wird es knapp :(

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