"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Rheinland-Pfalz
Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Flugzeug:
Hallo Community,
Person A und dessen Lebenspartnerin die in der selben Wohnung wohnen haben heute dieses Schreiben bekommen. Eins wurde an Person A adressiert und eins an Person B: (siehe Anhang).
Person A ist nun ziemlich Ratlos weil man überall was anderes liest. Auf einer Seite heißt es, dass diese Ankündigung nicht Rechtskräftig ist da eine Unterschrift fehlt und der Gläubiger auf dieser Ankündigung nicht eindeutig erkennbar ist und auf der anderen Seite heißt es dann wieder dass alles rechtens ist. Person A hat schon viel gelesen aber wird daraus einfach nicht schlau. Leider kann sich Person A mit dem Thema auch nicht gut auseinandersetzen da Person A unter einer Angststörung und Panikattacken leidet. Person A wird es meistens nach 10 Minuten lesen oder allgemein vor dem PC zu viel und ich muss abbrechen. Person A hofft, ihr könnt so was verstehen und hofft auf eure Hilfe und auf eure Ratschläge.
Person A hat vor der Vollstreckungsankündigung fünf Briefe von der Rundfunkanstalt bekommen (Zahlungserinnerung / Zahlungsaufforderung).
Gegen diese Schreiben hat Person A kein Widerspruch eingelegt da man ihr damals dazu geraten hat Die Briefe zu ignorieren und nicht darauf zu antworten. Person A ist prinzipiell gegen diese Zwangsabgabe aber möchte das hier nicht weiter begründen.
Nun steht in der Ankündigung ja, dass Person A innerhalb von 14 Tagen die Rückstände begleichen soll. Person A könnte es aber sowieso nicht begleichen da sie aus dem Krankengeld aus gesteuert wurde und jetzt ALG1 bekommt. Also kann Person A sich das erst einmal nicht leisten. Ratenzahlung würde gehen. Ob Person A aber überhaupt vorhat, den Rückstand zu begleichen, ist eine andere Sache.
In der Ankündigung steht auch:
Hinweis:
Zwangsvollstreckung bedeutet:
a) Pfändung Ihres beweglichen Vermögens und / oder
b) Pfändung von Forderungen, das heißt beispielsweise Pfändung des Lohnes, Gehalts, Arbeitslosengeldes (-hilfe), bla bla bla
Das heißt, dass der Gerichtsvollzieher bei Person A unter anderem auch dessen PC, HiFi Anlage usw. weg pfänden darf?
Muss Person A den Gerichtsvollzieher überhaupt in die Wohnung lassen?
Wie soll Person A jetzt vorgehen?
Person A wäre über wirklich jeden Ratschlag dankbar.
Freundliche Grüße
speedy777:
Hi,
Gläubiger: ARD ZDF Deutschlandradio???
Da hätte es sich bei Person B schon erledigt!
Nur die Landesrundfunkanstalt:
Südwestrundfunk
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart
kann in Person A's Fall Gläubiger sein!
bzw. der WDR, je nachdem wieweit nördlich A in Rheinladpfalz wohnt, das muss A auf den Schreiben der letzten Monate schaun.
Davon abgesehen: Waren darunter auch Schreiben mit der wörtlichen Überschrift: "Festsetzungs- oder Beitragsbescheid"?
Auch muss B's Meinung nach ein ganz bestimmter Betrag eines ganz bestimmten Bescheides als Vollstreckungssumme genannt werden, nicht einfach nur "Rundfunkbeiträge vom xx.xx.xxx"
Siehe aktuelles Urteil vom Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße:
Exklusiv: Klägerin gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Neustadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14993.0.html
Flugzeug:
--- Zitat von: speedy777 am 13. Juli 2015, 16:11 ---Davon abgesehen: Waren darunter auch Schreiben mit der wörtlichen Überschrift: "Festsetzungs- oder Beitragsbescheid"?
--- Ende Zitat ---
Nein, wie gesagt, Person A hat noch nie Post von denen bekommen.
Nur die Ankündigung zur Vollstreckung.
Bürger:
--- Zitat von: Flugzeug am 14. Juli 2015, 10:16 ---
--- Zitat von: speedy777 am 13. Juli 2015, 16:11 ---Davon abgesehen: Waren darunter auch Schreiben mit der wörtlichen Überschrift: "Festsetzungs- oder Beitragsbescheid"?
--- Ende Zitat ---
Nein, wie gesagt, Person A hat noch nie Post von denen bekommen.
Nur die Ankündigung zur Vollstreckung.
--- Ende Zitat ---
"noch nie Post"...?
Oben steht doch:
--- Zitat von: Flugzeug am 11. Juli 2015, 11:04 ---Person A hat vor der Vollstreckungsankündigung fünf Briefe von der Rundfunkanstalt bekommen (Zahlungserinnerung / Zahlungsaufforderung).
--- Ende Zitat ---
Aber ungeachtet dessen: Sofern kein FestsetzungsBESCHEID (nachweislich) zugestellt wurde, könnte Person A sich ggf. auf die Nicht-Existenz bzw. fehlende Bekanntgabe des Verwaltungsakts/ Titels berufen.
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Flugzeug:
Ich meinte damit eigentlich, dass Person A dies behaupten kann.
Aber weiter geht´s:
Person A hat jetzt folgendes Schriftstück angepasst und möchte es morgen per Einschreiben an die zuständigen Stelle abschicken:
http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html
Person A hat sich sogar die Mühe gemacht die Anlagen aus dem Internet raus zu suchen und hat diese ausgedruckt.
Person A fragt sich jetzt folgendes:
Was passiert danach?
Danach wird Person A wahrscheinlich ein Einschreiben von denen bekommen.
Und damit haben die ja nachweislich einen Bescheid an Person A geschickt.
Wie geht es jetzt weiter?
Ich soll von Person A ein herzliches Dankeschön an alle Personen hier ausrichten. Person A möchte kämpfen, ist aber auf Hilfe angewiesen.
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