"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Rheinland-Pfalz
Vollstreckungsankündigung (Fremdersuchen) A+B (A bisher ohne Post des BS)
Bürger:
--- Zitat von: Flugzeug am 14. Juli 2015, 19:45 ---Was passiert danach?
Danach wird Person A wahrscheinlich ein Einschreiben von denen bekommen.
Und damit haben die ja nachweislich einen Bescheid an Person A geschickt.
Wie geht es jetzt weiter?
--- Ende Zitat ---
...nach "Schema F"? ;)
d.h. gem. der Rechtsbehelfsbelehrung die dort angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) in der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat) einlegen usw.
Dazu bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
...und dort insbesondere
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
sowie auch
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Allgemeine Fragen bzgl. der allgemeinen Vorgehensweise sind im Forum schon ausgiebigst behandelt...
...eine Mehrfachdiskussion solch grundlegender allgemeiner Fragen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen.
Danke für das Verständnis und mit der Bitte um Berücksichtigung.
Flugzeug:
Person A hatte euch ja schon geschrieben dass sie ein Schreiben und die Anlagen an die Verbandsgemeindekasse per Einschreiben versendet hat. Zusätzlich hat sie
denen noch eine E-Mail geschrieben. Sicher ist sicher dachte sich Person A
Person A hat vorhin eine E-Mail derr Verbandsgemeindekasse bekommen und ist etwas Ratlos und hofft auf eure Ratschläge:
--- Zitat ---Sehr geehrter Herr ******,
Ihre Mail haben wir zur Kenntnis genommen. Das Amtshilfeersuchen des Beitragsservice vom 02.07.15 ist für uns die Grundlage für die Vollstreckungsankündigung vom 08.07.15.
Es gibt für uns keine Anhaltspunkte, dass die Forderungen der rückständigen Rundfunkgebühren nicht rechtmäßig sind. Dies ist auch von uns nicht zu prüfen.
Die Zahlungspflicht ergibt sich nach Grund (§ 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV; § 2 Abs. 1 RBStV), Höhe (§ 8 RFinStV) und Fälligkeit (§§ 4 Abs. 3 RGebStV; 7 Abs. 3 Satz 2 RBStV) kraft Gesetzes. Die Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge per Bescheid dient nur der zwangsweisen Beitreibung im Vollstreckungsverfahren. Vgl. Sie hierzu auch einen Beschluss des BVerfG vom 30.01.2008 – 1 BvR 829/06.
Eine Einstellung der Vollstreckung kann aus o.g. Gründen nicht erfolgen. Zur Zahlungserleichterung ist eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Setzen Sie sich hierzu bitte mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
--- Ende Zitat ---
boykott2015:
Hast Person A alle Dokumente angefordert? Bestreite sie die Forderung und verlange die Dokumente. Wegen Rechtssicherheit. Bis die Dokumente kommen, soll alles ruhen.
--- Zitat ---Das Amtshilfeersuchen des Beitragsservice vom 02.07.15 ist für uns die Grundlage für die Vollstreckungsankündigung vom 08.07.15.
Es gibt für uns keine Anhaltspunkte, dass die Forderungen der rückständigen Rundfunkgebühren nicht rechtmäßig sind. Dies ist auch von uns nicht zu prüfen.
--- Ende Zitat ---
Die haben vielleicht keine Bedenken, aber Person A hat welche. Habe ich richtig gelesen? Amtshilfeersuchen. Rückständige Gebühren? Wenn so was steht, dann abschmettern: seit 01.01.2013 gibts keine Gebühren.
Edit "Bürger":
Beitrag musste aufwändig angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
speedy777:
Hi,
Es steht ja "Beiträge" im Vollstreckungsersuchen...
Aber nochmal:
Der Beitragsservice kann KEIN Gläubiger sein!! Dies ist die Landesrundfunkanstalt!
Gruß
Matze0815:
Ist das nicht seit dem Beschluss des BGH vom 11.06.2015 völlig irrelevant?
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