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Autor Thema: Deutsche Post AG Nachsendeauftrag --> Weitergabe der Daten an GEZ trotz Verbot  (Gelesen 27740 mal)

r
  • Beiträge: 35
Zum Sachverhalt:

Person A hat zwecks Wohnungswechsel einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post AG gestellt und einer Weitergabe von Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen. Kurze Zeit später kamen schon Briefe der GEZ bei Person A an, obwohl Person A sich gar nicht so schnell umgemeldet hat. Person A beantragte bei der GEZ eine Selbstauskunft nach § 34 BDSG.

Hier erhielt Person A von der GEZ folgende Auskunft (Bild anbei):

Zitat
"[...] Darüber hinaus haben wir Ihre aktuelle Anschrift auch im Rahmen des Nachsendeverfahrens
der Deutschen Post erhalten
. Nach der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV) darf die
Post einem Dritten auf sein Verlangen ·Auskunft darüber erteilen, ob die angegebene Anschrift
eines am Postverkehr Beteiligten richtig Ist, soweit es für Zwecke des Postverkehrs erforderlich
ist. Die Anschrift umfasst dabei den Namen, die Zustell- oder Abholangabe und den Bestimmungsort
mit postalischen Leitangaben. In § 40 Postgesetz ist geregelt, dass die Post Gerichten
und Behörden auf deren Verlangen
die zustellfähige Anschrift eines am Postverkehr Beteiligten
mitteilt, soweit dies für Zwecke des Postverkehrs der Gerichte oder Behörden erforderlich
ist.
Dies gilt auch dann, wenn der Empfänger eine für die Übermittlung erforderliche Einwilligung
nicht erteilt oder gegen die Übermittlung Widerspruch erhoben hat. Der Beitragsservice (ehem.
GEZ) ist als "Behörde" im Sinne des § 40 PostG anerkannt
."

Der letzte Satz ist schon heftig.
Ich bezweifle doch stark, dass die GEZ als „Behörde“ im Sinne des § 40 PostG anerkannt ist, da es schlichtweg keine Behörde sein kann.

Im Netz findet sich dazu schon mal folgende Rechtsauffassung:
Zitat
"Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Postdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken, teilen Gerichten und Behörden auf deren Verlangen die zustellfähige Anschrift eines am Postverkehr Beteiligten mit, soweit dies für Zwecke des Postverkehrs der Gerichte oder Behörden erforderlich ist. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Kritisch kann man hinterfragen, ob der persönliche Anwendungsbereich der Norm überhaupt eröffnet ist. Mit anderen Worten: Sind die Deutsche Post AG und die GEZ überhaupt die Beteiligten, die der Gesetzgeber in § 40 Satz 1 des Postgesetzes vor Augen hatte? Es steht außer Frage, dass dies für die Deutsche Post AG zutrifft. Doch ist die GEZ eine Behörde oder ein Gericht? Ein Gericht ist sie mit Sicherheit nicht. Aber ist sie eine Behörde? Das Postgesetz definiert diesen Begriff nicht; auch der Gesetzesbegründung ist hierzu nichts zu entnehmen. Daher könnte man auf die Idee kommen, auf § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zurückzugreifen. Danach ist eine Behörde jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Letzteres wird man bei der GEZ zunächst annehmen können, da sie Gebühren eintreibt. Dennoch bleiben Zweifel. Ist es wirklich sachgerecht, den Behördenbegriff auf dem Verwaltungsverfahrensrecht für das Postgesetz zu übernehmen? Die Gesetzesbegründung kann durchaus Anlass geben, gerade hieran zu zweifeln. Denn das Gesetz soll den Kontakt der Behörden und Gerichte mit den Bürgern im Alltag erleichtern. Bei der Behördenfunktion geht es jedoch nicht darum, staatliche Sanktionen, etwa im Strafverfahren, zu ermöglichen (BT-Drs. 13/7774, Seite 31). [...]

Die Deutsche Post AG stützt sich bei der Übermittlung von Daten an die GEZ auf § 40 des Postgesetzes. Ob diese Vorschrift die Übermittlung rechtfertigen kann, kann man in Zweifel ziehen. Bedenkt man, dass das Postgesetz eigentlich das jahrhundertealte Postgeheimnis als den Regelfall vorschreibt und die Verletzung desselben die normierte Ausnahme sein sollte, entstehen ebenfalls Zweifel."


Quelle: http://www.ilex-recht.de/content/view/817/131/

Demnach erfolgte eine Weitergabe von Daten unrechtmäßig und stellt wohl einen Verstoß gegen das BDSG dar.
Person A hat die Deutsche Post AG zur Stellungnahme aufgefordert und denen eine Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorgelegt.

Eure Meinungen dazu?


Edit "Bürger":
Beitrag/ Dokument musste noch vollständig anonymisiert werden.
Bitte zukünftig sehr gewissenhaft beachten. Danke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2015, 19:32 von Bürger«

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  • GEZ nein Danke
Das ist ja der Oberhammer.

Erstmal, sehr gut recherchiert von Person A und richtig gehandelt.

Soll die Post mal die Unterlassungserklärung unterschreiben.

Person A empfiehlt auch hier klagen!

Geht ja mal gar nicht. Sich als Behörde ausgeben...  = AMTSANMAßUNG ?!

Zudem glasklarer Verstoß gg. das Bundesdatenschutzgesetz. Das sollte die Staatsanwaltschaft interessieren. Sollte sogar nicht nur, das muss.

Person A soll sich das bloß nicht gefallen lassen, zumal das ganze Spiel mit den Bettelbriefchen ja nun von vorn losgeht.

Person A beabsichtigt ja hoffentlich nicht zu zahlen??

Und die GEZ sollte zur Löschung der Daten per Fristsetzung aufgefordert werden, da diese ganz offensichtlich nicht rechtmäßig erlangt worden sind. Hat Person A auch bereits verlangt, Antwort steht aus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2015, 21:59 von Person_of_Interest«
Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

G

Gast

Dass ist ja mal cool!

Eine staatsferne korrupte Instituion beruft sich auf den Behördenstatus!!!!!
Also entweder die Post oder den BS verklagen!
Am Besten beide, denn einer muss verlieren!

Gewinnen beide, dann weiß man doch, wer in D das "Sagen" hat. Und ja, "das Sagen" kommt von Sage! Oder solle ich besser "vom hörensagen" schreiben...???


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H
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Der Fall von Person B liegt ähnlich.

Nach Umzug und Nachsendeauftrag wurde wohl ebenfalls der Anordnung im Nachsendeauftrag,  die neue Adresse nicht weiter zu geben,  zuwider gehandelt. Dazu fragte die Post nochmals separat extra schriftlich an und Person B musste nochmals zum zweiten Mal die Weiterleitung der Adresse mit Unterschrift untersagen.

Trotzdem erfolgte eine Woche danach ausgerechnet als erstes nachgesandtes Schreiben an Person B ausgerechnet eine Zahlungsaufforderung des Beitragsservice an die neue Adresse von Person, B.

Protest von Person B beim Einwohnermeldeamt ergab noch keine eindeutige Klärung, so dass möglicherweise derselbe Fall vorliegt, dass die Deutsche Post die neue Adresse gegen die Anweisungen weiter gegeben hat.


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r
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Klagen ist schwierig. Es bliebe vorerst nur eine Unterlassungsklage mit Wirkung für die Zukunft, daher erstmal ein außergerichtlicher Einigungsversuch mittels Unterlassungserklärung. Man könnte noch Schadensersatz fordern, aber welchen monetären Schaden will man hier beziffern?

In einer Unterlassungserklärung hält man zukünftige Verstöße und deren Strafe vertraglich fest. Mal sehen, ob Person A eine Antwort erhält, sonst gibt's nochmal eine Aufforderung von Person A und dann ggf. die Unterlassungsklage. Person A müsste erst noch die Erfolgsaussichten abklären.


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U
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Klagen halte ich hier auch nicht für sinnvoll. Das kostet nur Zeit, Geld und Nerven. Ich würde in Zukunft einfach keinen Nachsendeantrag mehr stellen. Fertig. Das Thema Nachsenden lässt sich sicher auch anders lösen, z.B. mit Hilfe der netten Ex-Nachbarn zu denen man ein gutes Verhältnis gepflegt haben sollte.


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  • GEZ nein Danke
Aber anzeigen muss doch drin sein.

Der Staatsanwaltschaft die Sachlage schildern kostet nichts und wenn strafrechtliche Relevanz gesehen wird, so wird gehandelt.

Das kann doch nicht so hingenommen werden, damit dürfen die doch nicht auch noch durchkommen.

Uuuunglaublich dieser Verein.

Zum Thema Schaden. Ganz einfach. Was kostet der Beitrag im Monat? Oder nach der "gesetzlichen Zahlungsweise" (ich schmeiss mich weg) Die Summe auf X Jahre.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2015, 00:50 von Bürger«
Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

r
  • Beiträge: 35
Das ist eine riesige Schweinerei. Aber soweit ich weiß, sind Verstöße gegen das BDSG nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft sondern des Bundesdatenschutzbeauftragten der Bundesregierung?!
Strafen im Sinne des Strafgesetzbuches gibt es wohl nicht. Vielleicht hat ja dazu jemand mehr Ahnung.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...ohne jetzt weiter darin vertieft zu sein, aber:
Könnte es sein, dass ARD-ZDF-GEZ genau wie bei den Meldeämtern einen Status genießen, der ihnen erlaubt, diese Daten zu erhalten/ abzufragen?
Ich meine auch mal vernommen zu haben, dass ab Zeitpunkt x erweiterte Datenbeschaffungsmaßnahmen zugelassen wurden...

vgl. mal u.a.

Gericht: Beitragsservice darf doch allerhand wissen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6803.msg50713.html#msg50713

Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister - Antwort Sächsischer DSB
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.msg34317.html#msg34317

sowie auch

Handelsblatt, 25.04.2013
Datengeschäfte
Wie Bertelsmann an der Rundfunkgebühr verdient
Eigentlich gilt RTL-Mutterkonzern Bertelsmann als harter Konkurrent der öffentlich-rechtlichen Sender. Doch seit der Einführung der Rundfunkgebühren verdienen auch die Gütersloher mit - am Datengeschäft.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/datengeschaefte-wie-bertelsmann-an-der-rundfunkgebuehr-verdient/8125564.html


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
  • Beiträge: 173
Moin,

und auch hier wieder mein Rat an Umziehende... Vor dem Umzug alle Formalitäten regeln bei denen ein amtliches Ausweisdokument benötigt wird. Adressänderungen bei neuen Konten, Handyverträgen, Versicherungen etc. sind dann später problemlos möglich OHNE Ausweis... Dann nach dem Umzug einfach mal NICHT ummelden! Es geht anscheinend wirklich nicht anders...

Sollten trotzdem Briefe an die neue Adresse kommen, ungeöäffnet zur Post bringen und zurück mit "Empfänger hier nicht bekannt"!!

Wir müssen beginnen an verschiedenen Fronten zu kämpfen... Der Rechtsweg läuft seinen Weg im Schneckentempo, also muss der Geldfluss etwas schneller gestoppt werden.

Es müssen viele Theorien durchdacht werden... Wohngemeinschaften auf dem Papier, wo sich eine anzahl untereinenader bekannter Manschen an eine Adresse melden, Postfächer... Die Liste ist lang. So wie "Die" an immer perfidere Möglichkeiten denken an unser Geld zu kommen, müssen wir auch weiter "aufrüsten".

Widerstand hat viele Gesichter!

Traurig, dass wir in diesem Land mittlerweile an solch einem Punkt angelangt sind und das schlimmste: Die wenigsten bekommen es wirklich mit oder verstehen es (wollen es verstehn)!!


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B
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Dank der Wiedereinführung der Vermieterbescheinigung wird diese Taktik jedoch ab November erschwert.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/neues-melderecht-vermieterbescheinigung-erlebt-comeback_258_167830.html

Wie verhält es sich, wenn jemand in der Zweitwohnung bereits Kontakt mit dem BS aufgenommen hat, zwecks Widerspruch zum Festsetzungsbescheid? Kann man den Wohnort einfach "kündigen" und sich vor weiteren laufenden Kosten drücken, ohne dass die davon Wind bekommen? Rein theoretisch natürlich!



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Das hat damit nichts zu tun...! Das heißt nur: Will sich jemand in einer neuen Stadt mit einem neuen Wohnsitz anmelden, so benötigt er dafür die Bescheinigung des Vermieters, dass dieser auch tatsächlich die Wohnung an diese Person vermietet hat. Das hat nichts mit Anmeldepflich seitens Vermietern zu tun... Können die auch gar nicht verlangen... Auf welcher Rechtsgrundlage denn?

In unserem Falle wollen sich ja die Leute, die das boykttieren NICHT anmelden!


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Wie verhält es sich, wenn jemand in der Zweitwohnung bereits Kontakt mit dem BS aufgenommen hat, zwecks Widerspruch zum Festsetzungsbescheid? Kann man den Wohnort einfach "kündigen" und sich vor weiteren laufenden Kosten drücken, ohne dass die davon Wind bekommen? Rein theoretisch natürlich!

Versuch macht klug...

Spricht nichts dagegen sich abzumelden... Das EMA interessiert das nicht. Wie gesagt alles Erfahrungswerte von verschiedenen Personen aus verschiedenen Bundesländern über eine Dauer von 2-5 Jahren!

Wichtig dann allerdings: Jegliche Post von BS ungeöffnet persönlich in einer unbekannten Postfiliale (z.B. Nachbarort, Ort am Arbeitsplatz...) abgeben. Dann muss man sich nur noch am Erstwohnsitz mit denen auseinandersetzen. Vielleicht noch zur Beruhigung bzw. "Begründung" ein Schreiben aufsetzen, dass die angedachte Zweitwohnung leider wegen Renovierungsarbeiten, Arbeitsplatzwechsel, Schimmelbefall etc. nicht bezogen wird/wurde und man nun leider nicht mehr an diesem Ort wohnt!

Man sollte damit natürlich nicht überall hausieren gehn....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2015, 09:35 von speedy777«

B
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Stimmt, mit der Nicht-Anmeldung hatte ich einen Gedankenfehler, da ich dachte, der Vermieter sei zur Meldung verpflichtet.  :o
Aber klar, wer sollte das auch alles kontrollieren?

Wie gesagt, es handelt sich dabei nur um ein Gedankenspiel!


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Stimmt, mit der Nicht-Anmeldung hatte ich einen Gedankenfehler, da ich dachte, der Vermieter sei zur Meldung verpflichtet.  :o
Aber klar, wer sollte das auch alles kontrollieren?

Wie gesagt, es handelt sich dabei nur um ein Gedankenspiel!

Kein Problem :laugh:

Hat Person A vor einigen Monaten auch zuerst so verstanden als sie davon gehört hat. Angeblich will man damit aber einfach nur diese Doppel- und Mehrfachanmeldungen von so einigen Personengrupen in diesem Land unterbinden, die sich dadurch an verschiedenen Wohnsitzen ohne wirkliche Wohnung Sozialleistungen erschleichen... DAS ist ja nicht so unsinnvoll...

Grüße


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