So es kam die Antwort von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Es bleibt wohl dabei. Der BS scheint eine Behörde zu sein

Aber nur im Sinne des PostG. Mal zählt der BS zu den Behörden, mal nicht. Es ist wohl Auslegungssache!
Zur Erinnerung, ich hatte Beschwerde eingelegt. Diese wurde als "
Anfrage" behandelt. Und demnach habe ich mich nur erkundigt, ob es ein Verstoß gegeben haben könnte. Unglaublich!
Aber das Gute ist, da die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht tätig wird, kann ich nun gegen diese Beschwerde bei der Europäischen Kommission einlegen.
Antwort von durch die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Sehr geehrter Herr ,
für Ihre Eingabe vom 17. Juli 2015 danke ich Ihnen auch im Namen von [...]
Sie hat mich mit der Beantwortung Ihrer Anfrage beauftragt.
Sie erkundigen sich darin nach der Rechtmäßigkeit der Weitergabe von Adressdaten
durch die Deutsche Post AG an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass Postdienstleister nach § 40 Postgesetz (PostG)
verpflichtet sind, Gerichten und Behörden auf deren Verlangen eine zustellfähige Anschrift
mitzuteilen, sofern dies zum Zweck der Zustellung einer Postsendung des Gerichts
oder der Behörde erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene der
Weitergabe seiner Anschrift aus einem Nachsendeantrag widersprochen hat.
Da der Zweck der Anschriftenabfrage in der Zustellung eines Schriftstücks liegt (und
beispielsweise nicht in der Prüfung, ob am neuen Wohnort Rundfunkgebühren gezahlt
werden müssen) ist es unbeachtlich, wohin der Betroffene verzogen ist, ob er
dies gemeldet hat oder nicht. Die der Deutschen Post AG bekannte, zuletzt zustellfähige
Anschrift muss der anfragenden Behörde bzw. dem Gericht mitgeteilt werden ,
sofern diese ein Schriftstück an den Betroffenen zustellen wollen.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF Lind Deutschlandradio zählt im Sinne dieser Vorschrift
zu den Behörden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Bilder vom Schreiben folgen...