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Autor Thema: Deutsche Post AG Nachsendeauftrag --> Weitergabe der Daten an GEZ trotz Verbot  (Gelesen 27739 mal)

G

Gast

Widerstand hat viele Gesichter!

Als Widerständler muss man aber eben Gesicht zeigen, und zwar genau aus diesem Grund:

Traurig, dass wir in diesem Land mittlerweile an solch einem Punkt angelangt sind und das schlimmste: Die wenigsten bekommen es wirklich mit oder verstehen es (wollen es verstehn)!!

Der von Dir aufgezeigte Weg - sich einfach nicht gemäß Melderecht zeitnah beim EMA umzumelden - ist eher ein Katz-und-Maus-Spiel, welches dem/der Betroffenen zwar ein wenig Luft verschafft, jedoch nach meiner Meinung nicht allzu sehr zum aktiven Widerstand beiträgt. Würden das auf einen Schlag 20 - 30 % der Bundesbevölkerung machen hätte das eine andere Wirkung, jedoch ist das nicht realistisch. Würden die Leute die bereit sind zu der von Dir aufgezeigten Ummeldemauschelei einfach den üblichen Weg über Zahlungseinstellung, Widerspruch und Klage gehen, hätte es letzten Endes die selbe Wirkung und würde zudem noch etwas mehr Druck aufbauen. Ich sehe da also keine Vorteile ggü. dem üblichen Weg des Widerstands.

( ... nebenbei verstößt man ggf. gegen das Meldegesetz und läuft Gefahr dies als Ordnungswidrigkeit angekreidet zu bekommen ... soll jetzt aber kein Kritikpunkt meinerseits sein ...)


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Die Antwort der Post kam doch recht schnell. Person A hatte eine ausführliche Stellungnahme verlangt, diese ist aber sehr knapp ausgefallen.
Ergebnis: Laut Deutsche Post AG ist der Beitragsservice eine Behörde; unglaublich!

Zitat aus der Antwort der Deutschen Post AG:
Zitat
Der Beitragsservice zählt zu den Behörden im Sinne dieses Gesetzes, da Ihr Zweck einzig darin
besteht, die Beiträge für die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten einzuziehen.

Nun ja, da Person A das doch sehr verärgert und Person A der Meinung ist, dass gerichtlich geklärt werden sollte, ob es sich beim Beitragsservice um eine "BEHÖRDE" handelt, wird Person A um Deckungszusage bei der RSV bitten, und sodann dagegen vorgehen.


Bild folgt...


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  • GEZ nein Danke
Die ehemalige GEZ, also der heutige Beitragsservice ist also eine Behörde?

Ich glaube ja mal wohl eher nicht!

https://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

Zitat
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch keine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.

Meiner Meinung nach Verhält sich die Post da grob rechtswidrig


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2015, 13:42 von Bürger«
Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

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...vielleicht müsste man hier wirklich mal "erbsenzählerisch" darauf hinweisen, dass der sog. "Beitragsservice" eine "nicht-rechtsfähige Einrichtung" ist, "keinen Behördenstatus" genießt und jedwede andere Auffassungen doch bitteschön "substantiiert begründet" werden sollen.

Der sog. "Beitragsservice" ist im sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) offensichtlich nicht namentlich erwähnt - vermutlich auch in keinem anderen rundfunkstaatsvertraglichen Regelwerk.

Demzufolge erschließt sich nicht, dass der sog. "Beitragsservice" die berechtigte Stelle für die Datenübermittlung ist - oder so ähnlich...


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Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch keine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.

...vielleicht müsste man hier wirklich mal "erbsenzählerisch" darauf hinweisen, dass der sog. "Beitragsservice" eine "nicht-rechtsfähige Einrichtung" ist, "keinen Behördenstatus" genießt und jedwede andere Auffassungen doch bitteschön "substantiiert begründet" werden sollen.

Der sog. "Beitragsservice" ist im sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) offensichtlich nicht namentlich erwähnt - vermutlich auch in keinem anderen rundfunkstaatsvertraglichen Regelwerk.

Demzufolge erschließt sich nicht, dass der sog. "Beitragsservice" die berechtigte Stelle für die Datenübermittlung ist - oder so ähnlich...

Danke, ich habe Eure Statements verwendet und mal einen Brief an Die Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
geschrieben. Ob die dafür zuständig ist, bezweifel ich mittlerweile etwas, da es heißt:

"Jedermann kann sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn er der Ansicht ist, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen des Bundes in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Ebenso können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Unterstützung im Bereich der Informationsfreiheit wünschen."

Vielleicht kommt aber trotzdem etwas Bewegung in die Sache. Selbiges Schreiben geht zusätzlich noch an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, da beide Firmen ja dort ansässig sind. Unabhängig davon verfolge ich trotzdem weiterhin das Ziel einer gerichtlichen Klärung mit dem "Behördenstatus" und der Unterlassungserklärung. Der BS muss merken,  dass es überall Widerstand gibt.

Zitat
An
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Frau Andrea Voßhoff
Husarenstr. 30
53117 Bonn


B e s c h w e r d e     w e g e n 
unberechtigter Datenweitergabe der Deutschen Post AG an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
im Rahmen eines Nachsendeauftrages


Sehr geehrte Frau Andrea Voßhoff,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende ich mich auf Grund einer unberechtigten Datenweitergabe der Deutschen Post AG im Rahmen eines Nachsendeauftrages an die Firma „Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ , nachfolgend nur Beitragsservice, an Sie.

Mit Schreiben vom 25.05.2015 habe eine eine Selbstauskunft nach § 34 BDSG beim Beitragsservice beantragt. Ich erhielt daraufhin am 24.06.2015 eine Antwort.

Hierbei wurde mir vom Beitragsservice mitgeteilt, dass die Deutsche Post AG im Rahmen eines von mir gestellten Nachsendeauftrages meine Adressdaten weitergeleitet hat. Bei meinem Nachsendeauftrag habe ich einer Weitergabe von meinen personenbezogenen Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen!

Ich bat deshalb die Deutschen Post AG um eine Stellungnahme, warum meine personenbezogenen Daten gegen meinen Willen weitergegeben wurden.

Sowohl der Beitragsservice als auch die Deutsche Post AG sind der Ansicht, dass es sich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio um eine Behörde handelt und eine Weitergabe nach § 40 PostG zulässig sei (Beide Schreiben anbei).

Diesen Aussagen kann ich dem Grunde nach nicht folgen.

Gründe:

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht-rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch keine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.

Da also der Beitragsservice eine nicht-rechtsfähige Einrichtung ist, genießt er keinen Behördenstatus. Jedwede andere Auffassung wurde weder vom Beitragsservice selber noch von der Deutschen Post AG substantiiert begründet.

Es liegt demzufolge ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor. Eine Weitergabe von Daten im Sinne des § 40 PostG ist meiner Ansicht nach unzulässig.

Darüber hinaus liegt eine Verletzung meiner informationellen Selbstbestimmung vor. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Zudem wurde mit einer Datenweitergabe gegen Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen. Personenbezogene Daten sind nach Art. 8 der EU-Grundrechtecharta geschützt.

Ich bitte Sie – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – sich dieser Angelegenheit anzunehmen und mit den betroffenen Unternehmen in Korrespondenz zu treten.

Mit freundlichen Grüßen


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  • Beiträge: 63
  • GEZ nein Danke
Das ist ja wunderbar, gut geschrieben.

Bin sehr darauf gespannt, was bei rum kommt.

Wenn ich etwas empfehlen darf..

Ich bin mir sicher, dass es die EU-Kommission interessen wird, was hier gespielt wird.

Hier kann man nachlesen, wie man Beschwerde bei Verletzung von Grund und EU Rechten (was ja hier der Fall ist!) bei der EU Kommission einlegen kann

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14787.msg98773.html#msg98773

Person A hat bereits Beschwerde eingelegt und ein Aktenzeichen erhalten.

Die EU Kommission prüft den Fall und leitet ggfs. ein Verfahren ein.


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Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

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Das ist ja wunderbar, gut geschrieben.

Bin sehr darauf gespannt, was bei rum kommt.

Wenn ich etwas empfehlen darf..

Ich bin mir sicher, dass es die EU-Kommission interessen wird, was hier gespielt wird.

Hier kann man nachlesen, wie man Beschwerde bei Verletzung von Grund und EU Rechten (was ja hier der Fall ist!) bei der EU Kommission einlegen kann

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14787.msg98773.html#msg98773

Person A hat bereits Beschwerde eingelegt und ein Aktenzeichen erhalten.

Die EU Kommission prüft den Fall und leitet ggfs. ein Verfahren ein.
Danke, hab ich auch schon gesehen,  da gibt es spezielle Leute die auch für den Datenschutz zuständig sind. Die Frage ist, welche Sprache dort gängig ist. Selbst im Englischen müsste den erstmal plausibel erklärt werden, worum es geht. Dazu noch eventuell den Rundfunkstaatsvertrag u.a. Gesetze übersetzen. Wäre sehr zeitintensiv. Aber vielleicht sprechen die ja auch deutsch?  ???


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  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hallo robirobsen,

die Aussage in deiner Ausführung:

Zitat: Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten.
Könnte auch anders interpretiert werden, nämlich:

„Der Beitragsservice ist nicht ein Teil der Landesrundfunkanstalt, da er nach aussen hin durch einen Geschäftsführer vertreten wird“.

Die Rundfunkanstalt wird durch den Intendanten nach aussen hin vertreten.
+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

H
  • Beiträge: 63
Ich verfolge die Diskussion hier mit großem Interesse,  da Person A bei der Stadt Halle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Meldeamt eingereicht hat,  da entgegen der gewünschten Auskunftssperre nach Landesmeldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt Daten an den Beitragsservice weiter gegeben wurden mit der Begründung, es handle sich beim BS um eine Behörde.

Jetzt habe ich den gesetzlichen Nachweis verlangt, dass es sich um eine Behörde handle.

Ich warte seit vier Wochen auf Antwort.


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  • GEZ nein Danke
Zitat
Einreichen einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission
Zitat
Bitte verwenden Sie zum besseren Verständnis das Beschwerdeformular. Sie können das Formular in einer beliebigen EU-Amtsspracheausfüllen. Sie sollten darin folgende Angaben machen:

Zitat
The European Union has 24 official and working languages. They are:

[...] German [...]

So reichen Sie Ihre Beschwerde ein:

http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/make_a_complaint_de.htm

Person A hat die Beschwerde in Deutsch verfasst und auch in Deutsch Antwort erhalten. Lediglich der Name der Antwortenden laß sich sehr französisch.


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Hallo robirobsen,

die Aussage in deiner Ausführung:

Zitat: Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten.
Könnte auch anders interpretiert werden, nämlich:

„Der Beitragsservice ist nicht ein Teil der Landesrundfunkanstalt, da er nach aussen hin durch einen Geschäftsführer vertreten wird“.

Die Rundfunkanstalt wird durch den Intendanten nach aussen hin vertreten.
+++

Danke, die Aussage stammt so von wiki. Es stammt schon, dass es sich etwas komisch liest. Ich werde das nochmal abändern


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Zitat
Einreichen einer Beschwerde bei der Europäischen Kommission
Zitat
Bitte verwenden Sie zum besseren Verständnis das Beschwerdeformular. Sie können das Formular in einer beliebigen EU-Amtsspracheausfüllen. Sie sollten darin folgende Angaben machen:

Zitat
The European Union has 24 official and working languages. They are:

[...] German [...]

So reichen Sie Ihre Beschwerde ein:

http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/make_a_complaint_de.htm

Person A hat die Beschwerde in Deutsch verfasst und auch in Deutsch Antwort erhalten. Lediglich der Name der Antwortenden laß sich sehr französisch.
Danke für die Mühe, dann geht da auch noch ein Schreiben hin. Mal sehen, wie unterschiedlich die Antworten ausfallen  ;D


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Hallo.
Haben Behörden eigentlich eine Umsatzsteuer-ID Nr. ?
Der Beitragservice hat diese als Firma nämlich.


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So reichen Sie Ihre Beschwerde ein:

http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/make_a_complaint_de.htm

Person A hat die Beschwerde in Deutsch verfasst und auch in Deutsch Antwort erhalten. Lediglich der Name der Antwortenden laß sich sehr französisch.

Ich lese gerade...
Zitat
Beschreiben Sie, wie die nationalen Behörden Ihrer Ansicht nach gegen EU-Recht verstoßen haben, und nennen Sie die Rechtsvorschrift, um die es geht.

Eine Beschwerde gegen die Firmen Beitragsservice und Deutsche Post AG macht bei der Europäischen Kommission wenig Sinn. Ich schätze, wenn der Datenschutzbeauftragte der Länder oder die Bundesdatenschutzbeauftragte nichts unternehmen, kann ich höchstens Beschwerde gegen diese Behörden einlegen.


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Hallo.
Haben Behörden eigentlich eine Umsatzsteuer-ID Nr. ?
Der Beitragservice hat diese als Firma nämlich.

Nicht jede Behörde hat eine USt-ID. Aber Behörden und Ämter müssen ab einer gewissen Größe Aufträge EU-weit ausschreiben. Werden Firmen aus anderen EU-Ländern beauftragt, muss der Auftraggeber über eine USt-ID verfügen. Irgendwie so.

Bsp:
Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland

Platz der Republik 1
11011 Berlin

USt-IdNr.
DE 122119035


Edit "Bürger":
Ich verweise auf diesen Beitrag, in welchem das Thema ausgiebig behandelt ist
Hatte der Berliner Senat überhaupt eine Lizenz zum Ratifizieren?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11265.msg76431.html#msg76431
Bitte hier am Kern-Thema des Threads bleiben, welches da lautet
Deutsche Post AG Nachsendeauftrag --> Weitergabe der Daten an GEZ trotz Verbot
Danke für die Berücksichtigung.


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