Ja wer hätte DAS gedacht, AKTENEINSICHT LOHNT SICH:
Nach Einsicht der Akten beim Amtsgericht, lässt sich feststellen, daß der vermeindlich rechtsgültige Beschluss mit einem klar erkennbaren HÄCKCHEN von der Richterin vermeindlich "unterschrieben" ist. Sowohl die Urkundsbeamtin als auch die Richterin bestätigten, daß ein HÄCKCHEN als Unterschrift rechtsgültig sei, überdies als Allgemeinwissen bekannt und es wurde darauf verwiesen, bei anderer Meinung Beschwerde einzulegen.
Das Auge des Gesetzes aka die Damen und Herren in grüner Uniform (zumindest -noch- in Bayern) aka die Polizisten/-innen wurden daraufhin "alarmiert" sowie bestimmend geäussert das Gebäude zu verlassen - auf die ergänzende Frage an die Richterin einen Termin zu bekommen wurde diese ausdrücklich verneint, sie hätte keine Sprechzeiten und sei kein Informationsbüro.
Beschwerde? Meines Erachtens doch wohl eher Anzeige, wegen Täuschung im Rechtsverkehr, Urkundenfälschung, etc..!!
Wie ist die Sachlage und wer kennt Rechtsbeistand, allgemein in die Runde gefragt??? (Rechtschutzversicherung nicht vorhanden)