...bitte etwas Geduld bis mind. heute Abend - komme erst dann dazu, evtl. aktuelle Erkenntnisse zum Besten zu geben.
Nur soviel vorab:
ARD-ZDF-GEZ scheinen sich auch in den Vollstreckungsfällen, in denen die Bekanntgabe des Bescheids bestritten wird , auf
diverse Passagen des BGH-Beschlusses zu beziehen, die aber aus dem Zusammenhang gerissen sind - insbesondere gilt zu beachten, dass der BGH lediglich bezogen auf
"Inhalt und Ausgestaltung" der Vollstreckungsersuchen und vorausgegangener(!) Bescheide einging - NICHT jedoch auf generell
NICHT bekanntgegebene Bescheide.
Siehe vorläufig bitte auch die (allerdings auf Sachsen bezogenen) schon halbwegs aktualisierten Infos unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096Es dürfte regelmäßig auf die
"allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen" der jeweiligen Vollstreckungsgesetze der Länder ankommen - dort insbesondere auf die Voraussetzung, dass der
Bescheid *unanfechtbar* geworden sein muss. Ein
nicht bekanntgegebener Bescheid kann jedoch nicht "unanfechtbar" geworden sein, denn durch fehlende Bekanntgabe existiert dieser ja faktisch nicht.
Ein Bescheid *ist* aber bekanntzugeben.
Ansonsten würde diese Interpretation es ermöglichen, allein aufgrund der Behauptung
"die Bescheide sind unanfechtbar geworden" und allein auf Grundlage des Vollstreckungsersuchens zu vollstrecken.
Dies würde jedoch die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen umgehen.
Und genau dies kann nicht sein.
Und ja, die "
Gebührenpflicht" (
"Schuld") besteht zwar prinzipiell schon "per Gesetz",
jedoch noch nicht die tatsächliche
Zahlungspflicht...
...auch dazu gibt es auch schon eine etwas ältere Wortmeldung von RA Sönke Nippel:
Die bloße Aufforderung der GEZ zur Zahlung ist kein Verwaltungsakthttp://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/gez-zahlungsaufforderung-verwaltungsakt/So jedenfalls die vorläufige Argumentationslinie diverser fiktiver Betroffener...
...demnächst mehr
